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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrÖffentlicher Nahverkehr · vor 10 Jahren

Anzeige wegen Betrugs (Schwarzfahren) gerechtfertigt?

Vor kurzem hatte ich einen schweren schicksalsschlag und auf der rückfahrt mit der Bahn, wurden die Fahrkarten Kontrolliert .

Ich zeigte ferngesteuert meine Monatskarte vor , in der aber die Marken von jemand anderes steckte. Nicht weil ich damit betrügen wollte , sondern weil ich dort einfach die Marken für die Steuer verwahrte.

Nächsten Monat wollte ich mir dann eine Marke kaufen (in diesem Monat brauchte ich sie nicht) .

Ich hatte in dem Moment völlig vergessen, dass ich als Pflichtbewusster Bürger eine Einzelfahrkarte gelöst hatte !!!

Später fiel mir dann der Einzelfahrschein wieder ein, ich sollte ja immerhin € 40,- fürs Schwarzfahren bezahlen, doch ich habe sie nicht gefunden .

Ich zahlte lieber die 40 € doch nun bekam ich auch noch eine Anzeige von der Polizei wegen Betrugs und soll mich dazu äussern .

Jetzt habe ich nochmal alles durchsucht und die Einzelfahrkarte gefunden .

ich bin noch niein meinem leben schwarzgefahren !

Bitte nix unterstellen - Zeit und Strecke stimmen 100%ig überrein, das kann man wohl nicht faken !!!

Die Polizei will jetzt von mir wissen , wie ich in den Besitz der Karte gekommen war .

Was ratet ihr mir hier zu schreiben ?

Gestehe ich die tat oder nicht ?

Habe ich eine Chance nach erfolgter Zahlung der € 40 das Geld zurück zu fordern ????

Update:

Wie gesagt, ich stand unter Schock !

Wer das noch nie erfahren hat kann es sicherlich nicht nachvollziehen . Man rennt dann z . B . auch bei Rot über die Ampel , ohne zu wissen was man da tut .

10 Antworten

Bewertung
  • Beste Antwort

    Dann geh doch mit der Fahrkarte zu den Verkehrsbetrieben. Wenn ich unschuldig bin, gestehe ich gar nix !!!

    Und wenn du sonst immer eine Monatsfahrkarte gehabt hast, dann hast du einen Fahrausweis und evtl. noch die Monatskarten der letzten Monate. Damit und vor allen Dingen mit dem Einzelfahrschein kannst du bei den Verkehrsbetrieben vorsprechen und die Sachlage erörtern. Das gleiche schreibst du der Polizei.

    Warum du da gleich eine Anzeige bekommen hast ist mir schleierhaft. Evtl. wollen die Verkehrsbetriebe durchgreifen, weil so viele schwarzfahren.

  • Noname
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Soweit ich informiert bin ist Schwarzfahren Leistungserschleichung und kein Betrug.

  • vor 10 Jahren

    Deine Geschichte ist unschlüssig. So du aus Deutschland bist, erfolgt wegen einmal Schwarzfahren keine Anzeige. Auch sind Monatskarten nicht mehr auf Namen registriert. Da steht nur drauf, wo du damit fahren darfst.

    Woher sollt der Kontrolleur wissen, daß es nicht deine Karte war? Er hat sich doch damit zufrieden gegeben.

    Du bekommst die Adresse, wo du die 40 € hin überweisen mußt. Damit hat die Polizei nichts zu tun. Die kommt erst ins Spiel, wenn du regelmäßig schwarz fährst und damit Leistungen erschleichst.

    Deine Aussage kann so also nicht stimmen.

  • vor 10 Jahren

    Auch das Erschleichen von Leistungen setzt vorsätzliches Handeln voraus. Wenn die Geschichte stimmt liegt ein Vorsatz bei dir nicht vor. Schildere die Wahrheit und lege als Beweis die richtige Fahrkarte vor. Dann wird es am Staatsanwalt liegen, ob er die Geschichte für glaubhaft hält oder davon ausgeht jemand hat dir die Fahrkarte im Nachhinein nur gegeben. Aber das ist ziemlich unwahrscheinlich. Wer kauft schon eine Fahrkarte und benutzt sie nicht, um sie dann zu verschenken. Das sind deine Argumente. Wenn du erst bezahlst ist das wie ein Schuldeingeständnis.

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  • vor 10 Jahren

    Zitat:

    "Ich hatte in dem Moment völlig vergessen, dass ich als Pflichtbewusster Bürger eine Einzelfahrkarte gelöst hatte !!!"

    Sorry, klingt sehr unglaubwürdig.

    Weshalb bist du im Besitz der Marke eines Anderen?

    Das ist schon zum "Volkssport" einiger Bevölkerungsgruppen geworden, auf diese Art und Weise die Verkehrsbetriebe zu bescheixxen!

  • vor 7 Jahren

    Was ist dass denn? Kann man jetzt auch schon auf Fragen antworten die bereits gelöst sind???

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    hey

    also des ist ja ganz schelcht gelaufen

    kleiner tipp wenn das nächste mal sowas ist lass dich abholen oder fahr taxi und nicht mit dem zug ist auch sicherer für dich wie zb. mit der ampel.

    klar schwarzfahren is ne sauerei, ich hab selber mal 3 wochen bei nem verkehrsunternehmen gearbeitet und eigentlich bringen ein die schwarzfahrer um den lohn wenn man es so sieht stimmt jetzt nicht ganz is banal gesagt.......... aber die 40 euro bekommst du nichtm ehr zurück und die anzeige da würd ich einfach sagen so wies war auch deine schockenede angelegenheit und dann kommt da nichts mehr..... kopf hoch die anzeige wird denke ich eingestellt. die 40 euro siehst du nicht mehr.

    lg

  • Raik
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    das Problem ist nicht das Erschleichen der Beförderung. Man unterstellt Dir, in betrügerischer Absicht Deine Monatskarte manipuliert zu haben.

    Der nachträglich gefundene Einzelfahrschein kann Dich nicht entlasten. So etwas findet man in den Papierkörben an den Bahnhöfen ausreichend. Du wirst schon schlüssig erklären müssen, wie es dazu kam, dass in der Monatskarte eine Marke von jemand Anderem steckte. Idealerweise kann dann dieser Andere das bestätigen.

    Gelingt das nicht, schaut es schlecht aus.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Versuch doch, es denen in aller Ruhe so ähnlich wie gerade hier auch zu erklären. Es kommt sicher darauf, an, wer deine Erklärung liest und wie er gerade drauf ist. Viel Glück.

  • vor 10 Jahren

    Im Moment der Kontrolle war die benötigte Fahrkarte nicht vorzeigbar.

    Soll ein Kontrolleur etwa bei jedem Fahrgast solange warten, bis der sie vielleicht irgendwann mal gefunden hat?

    Jedem Reisenden muss bewusst sein, dass er während der Fahrt kontrolliert werden kann.

    Die Anzeige ist berechtigt.

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