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Anonym
Anonym fragte in Örtliche UnternehmenDeutschlandHamburg · vor 1 Jahrzehnt

Anzeige wegen betrug?!?

Ich habe mal früher zeitungen verteilt und sie einmal weggeschmissen weil es mir nicht soo gut geht :-/

heute haben sie die dann gefunden und gesagt das ich gefeuert bin und das ich vllt noch eine anzeige wegen betrug bekomme....jezz wollte ich euch fragen ob sie wirklich eine anzeige machen...oder das sie das nur soo sagen und es eig. nicht machen....?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also früher scheint bei dir letzte Woche zu sein, und da sie für die Zeitungen Geld von den Kunden verlangen, die diese aber durch dich nicht erhalten haben können sie dich feuern und Schadenersatz verlangen. Klar können sie dich anzeigen wegen Betrugs, denn du hast Geld für etwas kassiert was du nicht geleistet hast, und da wollen sie das Geld von dir zurück.

    Es ging dir nicht gut ist eine faule Ausrede, du hast diesen Betrug geplant und gedacht du kommst damit durch. Jetzt musst du dafür auch gerade stehen. Das lehrt dich für die Zukunft auch das zu erledigen für was du bezahlt wirst. Das Geld kann man nicht einfach nehmen und dann sagen leckt mich doch alle mal am A....!

    Gruß

    Franky

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hoffe sehr, dass sie eine Anzeige machen, da man solchen Personen wie dir, klarmachen muß, dass es so absolut nicht geht.

    Mittlerweile gibt es ja auch schon "Postboten", die keine Lust haben, die Post zuzustellen und sie einfach wegwerfen.

    Mit dieser Einstellung, es geht mir nicht gut, ich werfe meine Arbeit weg, kommst du im Arbeitsleben garantiert nur bis zur Arbeitsagentur.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich machen sie das, du hast Geld ohne Leistung kassiert und dich auch nicht krank gemeldet. Wenn du angerufen hättest, dass du wegen Krankheit nicht kannst, wäre gar nichts passiert. Ein Anruf hätte dich 30 Sekunden gekostet.

    Aber jetzt muss man natürlich davon ausgehen, dass deine angebliche Krankheit eine nachträgliche faule Ausrede ist

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es könnte gut sein, dass Dein ehemaliger Arbeitgeber noch Anzeige erstattet. Schließlich kann es als Betrug gewertet werden, wenn Dein Arbeitgeber Dir Geld gibt für eine Leistung, die Du nicht erbracht hast. Aber selbst wenn - mach Dir keine allzu großen Sorgen: viel kann Dir da nicht passieren. Du wirst irgendwann eine Vorladung bekommen, damit Du Dich zu dem Vorwurf äußern kannst. Diese Gelegenheit solltest Du nutzen und Deine damalige Situation schildern. Die Staatsanwaltschaft kann Verfahren auch wegen "geringer Schuld" einstellen, wenn nachvollziehbar dargestellt ist, warum jemand etwas gemacht hat. Ganz schlecht wäre es, den Kopf in den Sand zu stecken und die Sache laufen zu lassen. Erkläre, warum Du die Zeitungen weggeschmissen und Dich nicht ehrlich krank gemeldet hast und wenn ein vernünftiger Mensch das halbwegs nachvollziehen kann, wird das Verfahren keine wirklich schlimmen Folgen für Dich haben. Du hast übrigens Dein Alter nicht geschrieben - solltest Du unter Jugendstrafrecht fallen, wird das Verfahren mit hoher Sicherheit sowieso eingestellt.

    Also - bleib locker...

    Quelle(n): Mehr als 10 Jahre Erfahrung als Strafverteidigerin
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann sogar sein, weil du ja eine Art Vertrag unterschrieben hast, in dem du dich verpflichtest z. B. immer Sonntag in der Früh die Zeitungen auszutragen. Da die Kunden für Ihre Zeitungen zahlen, wollen Sie diese ja auch bekommen. Im schlimmsten Fall droht dir eine Anzeige, aber nicht wegen Betruges, sondern Schadenersatzes und Imageschadens. Die Strafe richtet sich nach Anzahl der Zeitungen und deren Wert ( + Schadenersatz --> Geldstrafe). Je nach Alter wirst entweder du oder deine Eltern angezeigt, da deine Eltern für dich haften, wenn du unter 14 bist. Ich wünsch dir trotzdem noch viel Glück...

    Quelle(n): Rechstwissenschaft: Der Vertrag - Rechte und Pflichten der Vertragspartner Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, natürlich können sie dich anzeigen und es ist auch recht wahrscheinlich, dass sie es machen (was ich in Ordnung finde, wenn es dir nicht soo gut geht dann sag denen das vorher!) - vor Gericht ist der nachweisbare Wertverlust durch entgangene Leser wie auch natürlich die Tatsache, dass du Geld für etwas bekommen hast was du nicht getan hast (Zeitungen verteilen) absolut stichfest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wo hast du sie denn weggeschmissen? hast du etwa da noch deine adresse drangelassen?

  • Klick
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube du hast die Zeitungen verloren oder es hat sie dir jemand weg genommen.

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