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Screamer fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Anzeige wegen Betrug?

Hei, ^^

Ich hab folgendes Problem:

Vor paar tagen habe ich bei uns in der Schule im Sekretariat eine Fahrkarte verlangt weil ich meine angeblich verloren habe und hab die dann einem Kumpel gegeben der keine hatte...

LEIDER wurde er erwischt und die D hat es an die Kreisverwaltung weitergegeben jetzt habe ich von meinem Klassenlehrer erfahren das sie eine Anzeige erstatten werden...

Wie läuft es denn ab, es ist meine erste Anzeige.

Bin noch noch keine 18 Jahre alt.

Muss ich Geld zahlen oder Sozialstunden aberbeiten?

Ich mache mir natürlich einen großen Kopf darum ...

Weis einer wie sowas verläuft usw. ???

Bitte um hilfe :(

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Den genauen Hergang kann ich dir auch nicht sagen, aber das was du gemacht hast, ist Betrug, da du über 16 bist (so denke ich) wirst du wahrscheinlich "Sozialstunden" bekommen.

    kommt auch darauf an, wie ist der Richter/in gestimmt, bist du schon vorbestraft usw.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Dich reichen 10 Jahre Steinbruch

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hättest dir vorher einen Kopf machen sollen.

    Da du ein minderjähriger Jugendlicher bist, kannst du entweder mit einer Verwarnung

    oder Sozialstunden rechnen.

  • Mkay
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du über 14 Jahre bist wirst du nach dem Jugenstrafrecht bestraft, also nichts mit Eltern haften.

    Das wahrscheinlichste ist wohl eine einfache verwarnung, da ich mal davon ausgehe dass du zuvor nie irgendwie negativ aufgefallen bist.

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  • vor 7 Jahren

    :) kann ich etwa antworten?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gut dass Du Dir Sorgen machst - die hast Du verdient, Du Betrüger.

    Ich hoffe Deine Eltern versohlen Dir den Hintern und Du bekommst eine saftige Strafe auf gebrummt und wirst öffentlich beschaemt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du bis zu diesem Vorfall immer absolut "sauber" warst und nie Probleme mit Behörden hattest, dann wird es der Jugendrichter wahrscheinlich bei einer Verwarnung belassen. Sozialstunden wird es bei Erstvorfall dieser Art wohl kaum geben.

    Quelle(n): Ich war ehrenamtlicher Jugendrichter am Landgericht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    du könntest Sozialstunden griegen glaub ich mal

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, dass du mit einer Verwarnung davon kommst - was ich in deinem Fall auch angemessen fände.

    Alles was du als Jugendstrafe aufgebrummt bekommst, steht übrigens nicht im Führungszeugnis.

    Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass einem eine sog. Jugendsünde ewig anhängt.

    Allerdings finde ich den pädagogischen Effekt mitunter bedenklich. Die laschen Konsequenzen werden oft als Freibrief missverstanden.

    Eine Körperverletzung ist definitiv kein dummer-Jungenstreich!

  • HEIMAT
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke Du kommst mit einer verwarnung davon.

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