Fristlose Kündigung der Wohnung...?
Hallo....
Habe gerade die fristlose Kündigung meiner Wohnung per Einschreiben erhalten.Meine erste Wohnung und so endet es. Naja..Egal..
Ich hatte in letzter Zeit ziemliche finanzielle Probleme und dazu noch Depressionen. Nun habe ich ein paar fragen an euch:
In dem Brief steht keinerlei Frist, bis WANN ich ausgezogen sein muss...Ich mein, auch wenn es eine fristlose Kündigung ist würde ich schon gerne wissen, ab wann eine Räumungsklage eingereicht wird.
Gibt es bei sowas überhaupt noch die möglichkeit, außer die sofortige Zahlung aller offenen Beträge (4 Monatsmieten), denn diese kann ich natürlich nicht bezahlen.
Desweiteren schreibt der gute Herr Anwalt, das ich für die Gebühren der diesseitigen Inanspruchnahme [...] aufgrund meiner "Zahlungsverweigerungen" eintrittsverpflichtet bin. Hierzu: Warum Zahlungsverweigerungen? Ich hab dem Vermieter bzw, Anwalt sogar eine Ratenzahlung vorgeschlagen, da ich die 2010,86 € natürlich nicht sofort zahlen kann. (Wenn auch zu niedrig..Ich WILL ja zahlen)
Und zuletzt die Frage: Ich ziehe am 1.8.2010 nach Österreich, da ich dort eine Ausbildung anfange. Wie stehen die Chancen, das ich bins dahin quasi per Widerspruch (ist ein Widerspruch überhaupt möglich?) in meiner Wohnung bleibe?
Ich weiß, ihr seid alles keine Anwälte, aber vielleicht hat jemand da ja Erfahrung...
Also: Ich war jetzt beim Amtsgericht (Rechtshilfeschein geholt) und danach direkt beim Anwalt. Dieser hat ein Schreiben für den Gläubiger bzw. deren Anwalt aufgesetzt. Die Chancen stehen nicht wirklich gut, zumal ich natürlich die Kosten einer Räumungsklage vermeiden möchte.
Ich bedanke mich aber trotzdem VIELMALS für Eure (Ihre) Hilfe! Die Frage lasse ich durch eine Abstimmung entscheiden!