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Heute Fristlose Kündigung der Wohnung bekommen, was tun?

Hallo,

ich bin momentan völlig schockiert über meinen Vermieter.

Heute Morgen lag ein Brief in meinem Briefkasten, mit der Fristlosen Kündigung meiner Wohnung.

Ich bin aufgrund eines Schlaganfalls vom Amt abhängig, und auch die Wohnung übernimmt das Amt.

Seid 2 Monaten wohne ich erst in der neuen Wohnung, weil ich aus der letzten Wohnung wegen Schimmelbefall ausziehen musste. Das Amt hatte bestätigt, dass die Wohnung übernommen wird, später dann schreib mir meine Sachbearbeiterin, dass sie die Miete herabsetzen muss, weil die Nebenkosten angeblich nicht im Rahmen wären mit 65 Euro .. So ist also eine Differenz aufgetreten, die ich jetzt Monatlich selber zahlen soll von 79 Euro. Da ich das die letzten zwei Monate nicht selber zahlen konnte, weil ich eh schon so wenig von dem Amt bekomme, hat sich das natürlich verdoppelt. Die Mietsicherheit erwartete ich bis vor einigen Tagen von meiner alten Vermieterin, dann hatte diese mir aber einen Brief geschrieben dass ich meine Mietsicherheit nicht mehr zurück bekomme, weil der Schimmel angeblich von mir verursacht wäre, und ich mit noch höheren Kosten rechnen kann! Ich glaubte ich lese nicht richtig! Jetzt konnte ich meinem neuen Vermieter die Mietkaution nicht zahlen, weil meine alte Vermieterin diese einbehalten will! Jetzt hab ich von meinem Vermieter eine Fristlose Kündigung bekommen ( Ohne vorherige schriftl. Abmahnung) wegen der Mietdifferenz und der Mietsicherheit. Ich solle dies bis Ende nächster Woche bezahlen, sonst schmeißt er mich raus!

Ich hab auch schon einen Anwalt beauftragt wegen den beiden Sachen, aber der ist extrem langsam .. zumal er die Angelegenheit auch mit meinem Amt klären muss und dies sicherlich mal wieder paar Wochen dauert..aber so viel Zeit habe ich leider nicht! ..

10 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ich gehe davon aus, dass du deinen Vermieter nicht rechtzeitig oder überhaupt über die Dinge informiert hast. Du erfüllst monatelang deinen Vertrag nicht und jetzt ist der Schock groß ?!

    Wegen der Mietsicherheit kann dir der Vermieter nicht fristlos kündigen. Dies stellt eine Nebenpflicht dar und begründet keine außerordentliche fristlose Kündigung. Hier hätte er abmahnen müssen.

    Hat der Rückstand der Betriebskostenvorauszahlung eine Höhe von 2 Monatsmieten erreicht, kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen - auch ohne Abmahnung.

    Ist lediglich eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden, dann wird diese durch die Zahlung der Forderung unwirksam.

    Hast du Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters eingelegt ?

    Des Weiteren kannst du gegen alten Vermieter klagen, da er die Mietkaution so einfach zurückbehalten darf. Der Vermieter ist bei Schimmel beweispflichtig und kann nicht einfach behaupten der Mieter wäre ursächlich für den Schaden verantwortlich.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • willou
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Such' Dir bitte schnelle kompetente Hilfe.

    In der folgenden Adress-Datenbank der kompetenten

    Leute von tacheles-sozialhilfe.de findest Du sowohl

    Sozialinitativen, die helfen als auch Fachanwälte für

    Sozialrecht (Du brauchst einen solchen - die sind

    kompetent in Sachen ARGE und meist auch Mietrecht)

    http://www.my-sozialberatung.de/adressen

    Vom Amtsgericht an Deinem Wohnort bekommst Du

    einen Beratungshilfeschein.

    http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschul...

    Damit bekommst Du beim Anwalt eine Beratung für ca. 15 Euro -

    manche verlangen auch gar nichts.

    Nimm' zum Gericht die Kündigung mit, Deinen letzten ARGE-Bescheid

    und Personalausweis.

    Die ARGE muss - ich betone: MUSS mit der Kaution in Vorleistung

    treten und auch die Kürzung der Nebenkosten ist erst einmal NICHT

    okay. Der Anwalt soll/wird sofort einen Antrag auf "einstweilige An-

    ordnung" beim Sozialgericht stellen. Dann kommt Tempo in die

    Sache - und meist ist auch mehr möglich, als es vorher scheint.

    Der Kündigung widersprechen (soll der Anwalt machen).

    Allerdings auch nicht blauäugig sein - nicht vollständig gezahlte Miete

    ist wie nicht gezahlte Miete und nicht gezahlte Mietkaution - das

    sind ganz klar Gründe für eine Wohnraumkündigung.

    Deswegen auch die ARGE in die Pflicht nehmen - notfalls mit

    Hilfe des Sozialgerichts.

    Außerdem ein Schreiben an den Bürgermeister richten, dass Dir

    Obdachlosigkeit droht. Das ist zwar die "Schrotschuss-Methode"

    - hilft aber oft.

    Also - nicht den Kopf hängen lassen. Wenn Du - unter Umständen

    mit Hilfe - aktiv wirst, kann Dir geholfen werden.

  • vor 10 Jahren

    Dein Vermieter kann dich nicht so einfach rauswerfen.

    Der muss erstmal klagen und dann MUSS er dir eine Frist geben! Allein bis die Klage durch ist kann es schon ein halbes Jahr dauern. Also lass den Kopf nicht hängen.

    Nerv die Arge bis zum Umfallen, droh zur Not mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, dann werden die Sachbearbeiter in der Regel handzahm. Hast du es schriftlich, dass die Sachbearbeiterin zugesagt hat, dass die Wohnung übernommen wird? Hast du Zeugen dafür? Wenn ja schicks jedem vorbei, der auch nur im Entferntesten mit der Sache zu tun hat.

    Gut, das mit der Kaution ist echt ein Problem. Da hilft nur ein Gutachter, ich glaube den müsstest du dann aber selber bezahlen.

    Quelle(n): Wurde selbst schon von der Arge gebeutelt.
  • Typ
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Was die Angelegenheit in der alten Wohnung betrifft soltlest du deinem Anwalt ein wenig "Feuer" machen, denn ein Schimmelpilzbefall ist sehr schwer zu verursachen es sei denn du hast nie gelüftet, selbst dann sollte es nicht passieren, jeder Baugutachter wird dir das bestätigen.

    Die fristlose Kündigung ist in jedem Fall unwirksam da vorher nicht abgemahnt wurde, außerdem reichen deine beschriebenen Umstände sowieso nicht zur Kündigung, mach dir da mal keine Gedanken.

    Wie gesagt, mach deinem Anwalt Druck er soll sich um die alte Miet-Kaution bemühen, zur Not schaltest du einen Gutachter ein, wenn du Recht behälst (und das ist sehr wahrscheinlich) muss die alte Vermieterin den Gutachter auch zahlen...

    Quelle(n): Mein Beruf; u.a. Bauschadensanalyse & Gutachten
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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die fristlose Kündigung ist nicht wirksam,da muss er eine Räumungsklage machen und das dauert ca. 1 Jahr und kostet dem Vermieter viel Geld !!

    Was das Amt gemacht hat,geht auch nicht ,mache dich hier schlau :http://www.erwerbslosenforum.de/

    Quelle(n): Meine Erfahrungen !!
  • vor 10 Jahren

    Hi,

    schau hier mal nach:

    http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/kuendig...

    Man muss mit zwei Monatsmieten in Rückstand sein für eine fristlose Kündigung. Warst Du aber nicht.

    Gruß

    E.

  • Andrè
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Der erste Betrag:

    "mit 65 Euro .. So ist also eine Differenz aufgetreten, die ich jetzt Monatlich selber zahlen soll von 79 Euro"

    KANN NICHT! den zweiten bedingen: =BLÖDSINN!!!!!

    AUCH! hätte die neue Wohnung vor dem Umzug abgesegnet sein müssen, ein weiteres Indiz für die unsinnige Aussage!!!

  • vor 10 Jahren

    http://www.sozialhilfe24.de/

    Schau da mal rein sehr interessant

  • vor 10 Jahren

    hi, so schnell kann dich keiner rausschmeißen , las dein anwalt das klären

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    fristlos rauswerfen geht glaueb ich nicht da gibt es einen kündigungsfrist von mindestens 3 monaten soweit ich weiß...steh im mietvertrag drin schau dort mal nach

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