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Fristlose Kündigung der Wohnung...?

Hallo....

Habe gerade die fristlose Kündigung meiner Wohnung per Einschreiben erhalten.Meine erste Wohnung und so endet es. Naja..Egal..

Ich hatte in letzter Zeit ziemliche finanzielle Probleme und dazu noch Depressionen. Nun habe ich ein paar fragen an euch:

In dem Brief steht keinerlei Frist, bis WANN ich ausgezogen sein muss...Ich mein, auch wenn es eine fristlose Kündigung ist würde ich schon gerne wissen, ab wann eine Räumungsklage eingereicht wird.

Gibt es bei sowas überhaupt noch die möglichkeit, außer die sofortige Zahlung aller offenen Beträge (4 Monatsmieten), denn diese kann ich natürlich nicht bezahlen.

Desweiteren schreibt der gute Herr Anwalt, das ich für die Gebühren der diesseitigen Inanspruchnahme [...] aufgrund meiner "Zahlungsverweigerungen" eintrittsverpflichtet bin. Hierzu: Warum Zahlungsverweigerungen? Ich hab dem Vermieter bzw, Anwalt sogar eine Ratenzahlung vorgeschlagen, da ich die 2010,86 € natürlich nicht sofort zahlen kann. (Wenn auch zu niedrig..Ich WILL ja zahlen)

Und zuletzt die Frage: Ich ziehe am 1.8.2010 nach Österreich, da ich dort eine Ausbildung anfange. Wie stehen die Chancen, das ich bins dahin quasi per Widerspruch (ist ein Widerspruch überhaupt möglich?) in meiner Wohnung bleibe?

Ich weiß, ihr seid alles keine Anwälte, aber vielleicht hat jemand da ja Erfahrung...

Update:

Also: Ich war jetzt beim Amtsgericht (Rechtshilfeschein geholt) und danach direkt beim Anwalt. Dieser hat ein Schreiben für den Gläubiger bzw. deren Anwalt aufgesetzt. Die Chancen stehen nicht wirklich gut, zumal ich natürlich die Kosten einer Räumungsklage vermeiden möchte.

Ich bedanke mich aber trotzdem VIELMALS für Eure (Ihre) Hilfe! Die Frage lasse ich durch eine Abstimmung entscheiden!

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    es ist erschreckend wie so dein Sinn für Gerechtigkeit aussieht. Mit der Ansage nicht zahlen zu können darauf zu hoffen doch noch bis August da wohnen zu können ... irre.

    Leider ist es so das man dich jetzt da nicht heute noch vor die Tür setzen kann, aber wegen so einer Sache sollte man das besser können. Und zahlen wollen ist ja nett, aber das sagt wohl jeder der mit dem Rücken zur Wand steht.

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie es aussieht, hast du kaum eine Aussicht, gegen die Räumungsklage etwas zu machen. Da du ja anscheinend nicht in der Lage bist, die säumigen Beträge zu bezahlen. Ansonsten wäre, da die Gründe für die fristlose Kündigung infolge einer Zahlung der säumigen Beträge nicht mehr bestünden, diese wirkungslos.

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, mit der Vermieterpartei eine Einigung im Hinblick auf deinen Umzug nach Österreich zu erzielen. Arbeite auf eine Ratenzahlung hin, die vom Vermieter akzeptiert wird. Die Chancen, dass es zu einer Einigung kommt, stehen gut, da nach einer fristlosen Kündigung und erfolgtem Widerspruch eine Räumungsklage folgt. Und das dauert. Stell dem Vermieter also in Aussicht, dass die Wohnung ab dem 1. August wieder frei ist. Der Termin liegt definitiv vor einem Gerichtstermin bezüglich einer Räumungsklage. Die Kosten für den Anwalt musst du wohl oder übel tragen. Sieh mal zu, dass du dich auf eine Rate zwischen 250€ und 500€ einigen kannst.

    Deine Depressionen sind für den Fall ohne Belang.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fristlos bedeutet i.d.R. 5 - 7 Tage. Ist keine Widerspruchsbelehrung in der Kündigung ist sie unwirksam. (Komischer Anwalt) Auch muss die Begründung vorhanden sein. Ist auch keine hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, hat der Mieter die Möglichkeit mit einer Teilzahlung die fristlose Kündigung außere Kraft zu setzen.

    Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen. Diese dauert erfahrungsgemäß einige Monate bis zum Urteil.

    Man könnte dem VM mitteilen, dass man sowieso im August ausziehen will - damit erspart man dem Vermieter weitere Kosten.

    Gegen die Kündigung kann der Mieter Widerspruch einlegen.

    Bei Depressionen habe ich noch etwas Verständnis, aber grundsätzlich habe ich etwas dagegen seine Miete nicht zu zahlen. Während dieser Zeit hat der Mieter Geld für alles andere, aber sein Dauerschuldverhältnis wird gerne ignoriert.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ratenzahlung ist gut. Zahl so viel wie möglich auf das Konto des Vermieters. Um so eher verzögerst du eine Räumungsklage. Vom ersten Schreiben bis zum Auszug hat mein ex es noch ein halbes Jahr geschafft da drin zu wohnen. Die Klage etc. hat die Sache jedoch noch um 3-4000 Euro verteuert. Das blöde war nur das ich nicht aus dem Mietvertrag kam und mit verurteilt wurde. Prozesskostenhilfe wird mangels aussicht auf Erfolg abgelehnt, die Anwalts und Gerichtskosten darfst du dann selbst löhnen und das auch von dem Vermieter. Kuckuckskleber kommt dann auch noch dazu, Kontopfändung.......

    Ich kann dir nur den Rat geben so viel wie möglich zu zahlen, denn du hast jetzt nicht 2010,86 Euro Schulden, da kannst du noch Zins und Zinseszins draufrechnen. Mit einer Rate von 50 Euro zahlst du dann ungefähr nur den Zins und Zinseszins.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da war doch gerade im Forum die Frage ob sich jemand einen Immoblie mit Mietwohnungen zu legen würde. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich jawohl hierraus. So eine Unverschämtheit. Hast du dir mal Gedanken gemacht das du vielleicht dafür verantwortlich bist das dein Vermieter in große finazielle Schwierigkeiten kommt durch deine Nichtzahlung.Warum bist du nicht zum Amt gegangen oder war es einfach so, das dir alles andere wichtiger war als die Miete, weil der b l. ö d e Vermieter ja sehen kann wo er bleibt?

    Darüber kann ich mich jetzt so richtig aufregen! Beweg deinen Hintern und sieh zu das du die offenen Beträge und alle weiteren neuen Mieten bezahlst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fristlos heißt "ohne Frist", also sofort, gleich, unverzüglich.

    Das Prozedere von der Beantragung einer Zwangsraeumung bis zu deren Vollstreckung dauert natürlich (wie lange kann ich nicht sagen) und geht mal nicht von heute auf Morgen.

    Selbst wenn Du in der Lage wärst, jetzt alle offenen Mieten zu zahlen wäre die Frage ob der vermieter noch mitspielt oder "die Schnauze voll" hat. Andere Möglichkeiten sind mir nicht bekannt. Vielleicht Sozialamt?

    Widerspruch: Probieren kannst Du es, hast ja nix zu verlieren.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einerseits ahst Du kein Geld, schlägst aber Ratenzahlung vor.

    Welche Rate ahst du denn angeboten? 10 euros?

    Wenn es ein angemessener Betrag gewesen wäre, hätte der Vermieter sich darauf eingelassen.

    Und diese Kündigung kommt ja nicht überraschend....

    Gehe SOFORT zum Sozialamt oder zu den Stellen, woher du bisher Dein geld bekommst und schildere Deine Situation.

    Es kommen massive Kosten auf dich zu- TU WAS!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mir wäre es lieb du würdest sofort aus ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist kniffelig. Deine Krankheit ist ein guter Grund, den Auszug bis zum August aufzuschieben. Lass sie dir auf jeden Fall großzügig vom Arzt bescheinigen. Mit Depris umziehen kann unzumutbar sein. Allerdings bleiben alle Zahlungsverpflichtungen bis dahin. Also alle bereits fälligen Mieten plus der bis dahin anfallenden plus der Rechtskosten, die du verursachst. Dein Gedanke, dich mit der Vermieterseite auf Ratenzahlung zu verständigen, ist gut. Versuch es ohne Gerichtskram hinzukriegen. Das wird sonst noch teurer. Preiswerte Beratungshilfe bekommst du beim Mieterverein, bei der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer, bei der Verbraucherzentrale oder beim Sozialamt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fristlos bedeutet sofort raus.

    Nach 3 Monaten wird der VM einen Antrag auf Zwangsräumung beim Gericht beantragen. Bis das durchgesetzt ist, dauert noch mal gut 3 Monate. Also alles zusammen maximal 6 Monate.

    Ein Bekannter hatte den Fall, das er seinen Mieter zwangsräumen lassen musste. Zog sich auch so endlos... Selbst da steht das recht erst mal auf Seiten des Mieters. Eine Schande ist das, ehrlich!!! Kann verstehen, dass er nicht mehr vermietet. Die Kosten waren immens...

    Geh zum Sozialamt. Dort gibt es Stellen, die dir helfen können. Die dir die Miete praktisch vorfinanzieren und du stotterst sie ab. Aber wenn du da erwähnst, dass du ab August eh das Land verläst. werden die keinen Finger rühren.

    Sei dir bewusst:

    Bleibst du weiter in der Wohnung und lässt es auf die Zwangsräumung ankommen, werden dir die Kosten dazu auferlegt. Notfalls via gerichtlichem Mahnbescheid, Pfändungsbeschluss und der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Das wird deinen Schuldenberg nur noch mehr anhäufen.

    DAS kann doch nicht in deinem Interesse sein, oder???

    Ich kann mir nicht verkneifen, zu erwähnen, wie mies ich dein Spiel finde.

    Wärest du der VM, würdest du nicht auch dein Geld sehen wollen???

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