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Frage zu meiner Kündigung (Wohnung)?

Hallo.

Ich hoffe sehr das ich hier Hilfe und/oder Tipps finden werde.

Ich versuche mal so gut wie möglich die Lage zu schildern.

Mein Freund (21) und ich (19) wohnen seit Juni 2010 zusammen in einer 2Raumwohnung, seit Mai2010 habe ich dort noch alleine gewohnt.

Die Vermieter haben ein eigenes Haus und in dem Haus befindet sich eine extra Mietwohnung (vorher Ferienwohnung), in den wir nun wohnen.

Es ist somit auch das erste mal das wir eine eigene Wohnung mieten.

Mein Freund ist in einer Lehrstelle etwa 10km entfernt, und muss mit den Roller fahren, da ein eigenes Auto dann doch noch etwas zu teuer wird.

Wir stehen beide im Mietvertrag.

Es war schon seit Anfang an etwas schwierig in der Wohnung, weil die Vermieter immer etwas zu meckern hatten/haben. Anfangs war es immer der Müll, ich solle es einfach unten hin stellen weil die es selber machen, ich finde es ja ganz nett, leider ist es aber manchmal wirklich so das die wegen der Tüte meckern. Aber das finde ich nun nicht so schlimm. Einen eigenen Briefkasten haben wir leider auch nicht, nun ich habe dazu nichts gesagt, bisher haben die alle Briefe auf die Treppe gelegt.

Nun zu den eigentlichen Problemen.

Ein Kater war erlaubt, und im Mietvertrag steht das Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Fische etc) erlaubt sind. Ich bestize ein Löwenzwergkaninchen und hatte es bisher immer in der Wohnung bis vor Juli da sollten die in den Garten, fand ich ok, da es ja auch warm ist.

Nun wurde es immer kälter und habe die in die Küche gestellt, da es Zwergkaninchen sind und es nicht aushalten werden und es gegen dem Tierschutz ist. Ich muss dazu erwähnen, das ganze Haus ist aus Holz und Glaswolle, in der Küche wo mein Zwergkaninchen steht ist PVC Boden, und um den Käfig herum Pappe, damit nicht so viel dreck rausfällt. Die Vermieter waren sehr dagegen weil das Kaninchen ja überall sein Urin verteilen würde.

Das zweite Problem, anfangs habe ich Wäsche im Bad (wo sich Dusche und Badewanne befindet) aufgehangen, die Vermieter wollten das aber nicht weil der Boden sonst feucht wird. Nun hänge ich es immer im Keller. Jetzt haben wir eine Kündigung bekommen weil wir die Wäsche immer noch in der Wohnung aufhängen, wo ich sagen muss das tun wir nun nicht mehr, die hängt jetzt immer im Keller. In der Kündigung steht nun, das wir bis zum April 2011 wohnen dürfen.

Wir haben diese Kündigung bewilligt. Nun kommt der Winter, laut Wetterbericht soll dieser sehr schlimm im Niedersachsen werden. Da mein Freund nur ein Roller hat wird es zu gefährlich, ein Bus fährt leider nicht sehr oft und hat sehr oft verspätung im Winter oder fällt ganz aus, ein Bahnhof/Zug fährt hier leider nicht ab.

Nun ist meine Frage ob wir die Kündigung vorziehen können, damit wir vor dem Winter noch in einer neuen Wohnen einziehen können.

Wir haben eine Wohnung in aussicht.

Wenn jemand noch Fragen hat, bitte einfach bescheid sagen, ich bin derzei oft am PC um mich zu Informieren.

Gerne darf man sich auch Privat über meine E-Mail melden.

Ich bedanke mich im Vorraus.

Update:

Die Kündigung wurde schon bewilligt, da es auch in unserem Interesse ist und wir wirklich da raus wollen.

Also wenn wir noch kein Jahr irgendwo wohnen haben wir eine kündigungsfrist von 1 monat, sprich nach einem monat müssen wir drausen sein? können die vermieter da was dagegen sagen?

ich werde gleich morgen mal zu dem mieterverein fahren, und mich informieren.

Update 2:

Die Kündigung wurde schriftlich hinterlegt. Was ich noch erwähnen sollte, die Vermieter selber haben sich einen Anwalt genommen und der Anwalt hat eine zustimmung gegeben das die uns kündigen dürfen.

Wo wir Wäsche waschen? Gute Frage, ich wüsste auch gerne woher die das wissen wollen. Komm mir manchmal echt ausspioniert vor, wenn ich das mal so schreiben darf.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Kündigungsfristen sind in § 573c BGB geregelt und einen Monat Kündigungsfrist für den Mieter gibt es nicht!

    Selbst wenn ihr der Kündigung zugestimmt habt - schriftlich ? - könnt ihr eure Zustimmung wieder widerrufen. Aus den geschilderten Gründen wäre die Kündigung sowie unwirksam.

    Woher weiß euer Vermieter wo ihr eure Wäsche aufhängt ?

    Der Vermieter darf euch dies nicht untersagen!

    Das Kaninchen darf der Vermieter ebensowenig verbieten - es ist ein Kleintier und Kleintiere sind grundsätzlich erlaubnisfrei!

    Um schnell aus dem Vertrag zu kommen, solltet ihr einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. In diesem ist geklärt wann ihr ausziehen werdet und das die Wohnung im jetztigen Zustand übergeben wird etc.

    Wendet euch besser an einen Anwalt. Bei eurem Einkommen bekommt er PKH bzw. Beratungsbeihilfe. Somit wäre die Beratung des Anwaltes für euch kostenlos.

    Formulare bekommt ihr beim Amtsgericht oder im Internet. Der Anwalt könnte euch dann auch einen möglichen Aufhebungsvertrag erstellen.

    Bei der Übergabe der Wohnung das Übergabeprotokoll nicht vergessen.

    Lasst euch nicht einschüchtern...

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also die übliche Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Monatsende. Das bedeutet wenn Du bis 30.11.10 die Kündigung bei den Vermietern abgibst (unbedingt mit Zeugen). Dann könnt Ihr zum 28.02.11 ausziehen.

    Am Besten ihr wendet Euch wegen weiterem Rechtsrat entweder an einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund http://www.mieterschutzbund-nrw.de/ . Sollte Euer Einkommen sehr gering sein, könnt Ihr beim Amtsgericht auch erstmal einen Beratungsschein beantragen. Dann kostet die erste Beratung beim Rechtsanwalt ca. 10 Euro.

    Viel Erfolg!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe 2 Möglichkeiten zum früheren Auszug:

    1. Einigung zur Aufhebung des Vertrages mit dem Vermieter

    2. Eigene Kündigung zum 28.02. - Eingang beim Vermieter bis spätestens 03.12.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    also, ich fasse noch mal kurz zusammen:

    In der Wohnung alleine mit Kleintieren, seit Mai `10, mit Freund seit Juni `10!

    Vermieter entsorgt Müll, bestimmt wo Tiere im Sommer/Winter zu sein haben, wo Wäsche aufgehängt werden muss und letztendlich Kündigung zum April 2011.

    Ich habe immer gedacht und in der Schule auch gelernt: Die Leibeigenschaft ist abgeschafft!

    Das sind ganz lieb ausgedrückt Kontroll-Freaks.

    Zur Kündigung: Habt Ihr der Kündigung Beide akzeptiert und unterschrieben?

    Wenn nicht, habt Ihr evtl. Glück gehabt. aber versuchen kann man ALLES.

    Der früheste Auszugstermin für Euch ist der 31.12 `10, denn Ihr wohnt noch kein Jahr dort.

    Heißt: Ihr habt eine Kündigungszeit von 1 Monat zum Letzten des nächsten Monats.

    z.B. Spätestens zum 30.11.`10 MUSS Eure Kündigung bei dem Vermieter sein (pers. übergeben).Wenn Ihr genau wißt, dass Ihr zum 01.01.2011 eine neue Wohnung habt, dann muß die Kündigung Ende diesen Monats übergeben werden. Sonst einen Monat später.

    Wenn Ihr wg. der Kündigung Schwierigkeiten bekommen solltet, wendet Euch dann sofot an den Verbraucherschutz. Gibt es in jeder größeren Stadt. Anrufen oder hingehen und einen Termin geben lassen. Ihr könnt auch jetzt schon gehen. Kostet etwas, aber nicht viel.

    Ich drücke Euch sämtliche Daumen. Viel Glück

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke auch, dass Euer Vermieter wegen sowas nicht kündigen kann.

    Versucht es doch mal mit einer außerordentlichen Kündigung (wegen beruflich bedingtem Umzug). Je nachdem was in eurem Mietvertrag steht müßt ihr dann neue Nachmieter finden oder nicht.

    Wenn euch das zu unsicher ist, geht mitsamt Mietvertrag zum Mieterbund, die helfen euch auf jeden Fall weiter.

    Mir haben die auch schon 3x aus der Patsche geholfen.

    Allerdings müßt ihr da Mitglied werden um beraten zu werden (Kosten ca. 17€ im Jahr).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sucht euch eine andere Wohnung , leider kann man es nicht jedem recht machen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine Kündigungszeit von 3 Monaten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich hättet ihr gar nicht so einfach gekündigt werden können; Wäsche Aufhängen ist kein ausreichender Grund, um eine Kündigung aussprechen zu können.

    Ihr habt sie jedoch angenommen, und so müßt ihr euch eigentlich an die vereinbarte Frist halten.

    Jedoch wird der Vermieter wohl nichts dagegen haben, wenn ihr schon früher auszieht, das liegt ja in seinem Interesse. Für ihn geht es ja nur um die Neuvermietung an einen für sie geeigneten Kandidaten, und den könnt ihr selbst suchen, und dem Vermieter vorschlagen. Aber letztlich bleibt das dann die Entscheidung des Vermieters.

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