Gefilmt oder Fotografiert auf Privatgrundstück?

Hallo,

habe mal eine Frage betreffend der Persönlichkeitsrechte.
Folgendes ist passiert.

Ich hatte seit einiger Zeit ein Auto bei mir in der Einfahrt stehen um es Auszuschlachten.Grundstück ist mein Eigentum.
Heute kam ein Schrotthändler um die Rohkarosse abzuholen.
Während der Verladung stellte ich fest, das ein Nachbar mit dem ich seit Jahren Stress habe die Aktion Fotografierte oder Filmte.Ich vermute um irgendwo mit den Aufnahmen Stress machen zu wollen.

Nun meine ich aber da es mein Eigentum und meine "Gäste" waren die er ohne mein einverständnis filmte das dies nicht rechtens ist und ich ihm untersagen kann diese Aufnahmen zu verwenden.Vor-allem da er heimlich hinter seinem Vorhang drehte.

Kann mir jemand aus der Community näheres dazu sagen.

Freue mich schon über eure Antworten.

Gaston2010-03-19T04:43:54Z

Beste Antwort

Von öffentlichem Grund aus, darf jeder auf ein anderes Grundstück fotografieren.
Sobald er Dein Grundstück betritt, kannst Du ihm die rote Karte zeigen.

Personen und personenbezogene Daten (Kennzeichen etc.) müssen unkenntlich gemacht werden, wenn sie veröffetnlciht werden sollen.

Aber wenn er das für sein privates Hassalbum fotografiert hat, kannst Du ihm nicht beikommen, wenn er von seinem Grundstück oder von der Straße aus Bilder gemacht hat.
Und dann muss er auch niemanden wegen irgendwas fragen.

Gotland2010-03-20T01:54:03Z

Sollte dein Nachbar dieses Video gemacht um damit vor Gericht zu ziehen.....,zu 100% ist dieses dann nicht Gerichtsfähig und wird auch nicht als Beweismittel anerkannt !!!! .

DR Eisendraht2010-03-19T18:43:34Z

Die Persönlichkeitsrechte betreffen nicht den Müllhaufen vor der Tür.

Peter K2010-03-19T16:46:20Z

Du hast ein Problem - Du hast eine Kamera gesehen, die auch Dich gerichtet war - Ob Aufnahmen überhaupt gefertigt wurden, kannst Du mit 100%-iger Sicherheit nicht sagen - Erfolgreich wehren kannst Du Dich, wenn es Aufnahmen geben sollte und diese veröffentlicht oder in einem anderem Zusammenhang vorgelegt werden -

Sprendlinger2010-03-19T13:24:14Z

Für seinen Bedarf kann er filmen so viel man will. Als Beweis bei gericht zählt es nicht. Ins Internet stellen darf er es auch nicht ohne Deine Genehmigung

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