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Gefilmt oder Fotografiert auf Privatgrundstück?

Hallo,

habe mal eine Frage betreffend der Persönlichkeitsrechte.

Folgendes ist passiert.

Ich hatte seit einiger Zeit ein Auto bei mir in der Einfahrt stehen um es Auszuschlachten.Grundstück ist mein Eigentum.

Heute kam ein Schrotthändler um die Rohkarosse abzuholen.

Während der Verladung stellte ich fest, das ein Nachbar mit dem ich seit Jahren Stress habe die Aktion Fotografierte oder Filmte.Ich vermute um irgendwo mit den Aufnahmen Stress machen zu wollen.

Nun meine ich aber da es mein Eigentum und meine "Gäste" waren die er ohne mein einverständnis filmte das dies nicht rechtens ist und ich ihm untersagen kann diese Aufnahmen zu verwenden.Vor-allem da er heimlich hinter seinem Vorhang drehte.

Kann mir jemand aus der Community näheres dazu sagen.

Freue mich schon über eure Antworten.

10 Antworten

Bewertung
  • Gaston
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Von öffentlichem Grund aus, darf jeder auf ein anderes Grundstück fotografieren.

    Sobald er Dein Grundstück betritt, kannst Du ihm die rote Karte zeigen.

    Personen und personenbezogene Daten (Kennzeichen etc.) müssen unkenntlich gemacht werden, wenn sie veröffetnlciht werden sollen.

    Aber wenn er das für sein privates Hassalbum fotografiert hat, kannst Du ihm nicht beikommen, wenn er von seinem Grundstück oder von der Straße aus Bilder gemacht hat.

    Und dann muss er auch niemanden wegen irgendwas fragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @exenter

    Cool, jemand stellt eine frage und wird dann wegen der Rechtschreibung angemacht.Bist Du auch ein Nachbar der heimlich hinterm Fenster alles filmt um dann die Nachbarn anzupissen????Du musst ja Komplexe haben alter Mann.

    IQ wie Rhein

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schwierige Frage:

    "zu 6. Ich filme vom öffentlichen Straßenraum aus ein Privatgrundstück. Darf ich das?

    Hier ist wie folgt zu differenzieren:

    Filmaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich derjenigen Personen, die sich in dem betreffenden Haus bzw. in der Wohnung aufhalten, dürfen nicht ohne Zustimmung der Abgebildeten hergestellt werden. Anderenfalls droht eine Bestrafung nach § 201a StGB!

    Im übrigen dürfen Personen nur dann eigenmächtig gefilmt werden, wenn auch die Verbreitung dieser Aufnahmen ohne Einwilligung zulässig wäre. Die Regelung des § 23 KUG kann also als „Faustregel" herangezogen werden."

    Siehe auch Link.

    Aber: Der Nachbar wird die Aufnahmen ja wahrscheinlich nicht verbreiten sondern fertigt sie zu "Beweiszwecken" an (z.B: Anzeige bei Polizei wegen was auch immer)

    Das darf er meines Wissens machen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für seinen Bedarf kann er filmen so viel man will. Als Beweis bei gericht zählt es nicht. Ins Internet stellen darf er es auch nicht ohne Deine Genehmigung

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sollte dein Nachbar dieses Video gemacht um damit vor Gericht zu ziehen.....,zu 100% ist dieses dann nicht Gerichtsfähig und wird auch nicht als Beweismittel anerkannt !!!! .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Persönlichkeitsrechte betreffen nicht den Müllhaufen vor der Tür.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast ein Problem - Du hast eine Kamera gesehen, die auch Dich gerichtet war - Ob Aufnahmen überhaupt gefertigt wurden, kannst Du mit 100%-iger Sicherheit nicht sagen - Erfolgreich wehren kannst Du Dich, wenn es Aufnahmen geben sollte und diese veröffentlicht oder in einem anderem Zusammenhang vorgelegt werden -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Nachbar ist nicht so schlimm wie Deine Rechtschreibung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Fotos von Gegenständen sind zulässig. Personen müssen gefragt werden Außerdem: Wer wochenlang sein Grundstück als Schrottplatz missbraucht, darf sich nicht wundern, wenn sich Nachbarn darüber beschweren.

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