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Was kann ich mit einem Fremden auf meinem Privatgrundstück alles anstellen wenn er nicht freiwillig nach 3 Auf

Also folgendes: ein Fremder ist auf meinem Privatgrundstück wo auch mein Häuschen steht. Er ist einfach durch das nicht abgeschlossene Tor am Tag rein. Nach dreimaliger Aufforderung verlässt er immer noch nicht mein Grundstück. Was kann ich nun tun? bzw. was darf ich tun? (ausser Polizei rufen und anzeigen usw.)

Am liebsten einen A***htritt und noch etwas auf die Nase. Aber das ist wohl verboten.....aber was darf ich machen?

10 Antworten

Bewertung
  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dafür beneide ich die Amis und deren Waffengesetze - die dürften dann von der Knarre Gebrauch machen. Hier darfst Du

    nur auf die Polizei warten, alles Andere wäre Selbstjustiz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja,mit dem "dürfen"ist das so eine Sache.

    Solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht,darfst Du höchstens die Polizei hinzu rufen.

    Besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben,so darfst Du auch unmittelbaren Zwang anwenden.

    Greift Dich jemand mit den Fäusten an,so darfst Du Dich mit den Fäusten wehren.

    Greift Dich jemand mit einem Knüppel an,so darfst Du Dich mit dem Knüppel wehren.Usw.

    Rufe die Polizei und hole Dir am Montag eine Einstweilige Verfügung bei Gericht.So kannst Du der Person mehr Schwierigkeiten bereiten,als sie Dir an Schwierigkeiten bereitet,wenn Du zur Selbstjustiz greifst.

    Ich persönlich würde dieser Person natürlich auch einen A....tritt verpassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit dem Tritt in den Hintern wirklich vorsichtig sein, denn er könnte dich noch wegen Körperverletzung anzeigen. Das beste ist die Polizei rufen, denn es ist Hausfriedensbruch.

  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ruf die Polizei, da bist du auf der sicheren Seite.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach Vorankündigung, Wasserschlauch nehmen und hinausspritzen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du ihn mal gefragt was er in Deinem Garten will?Warum schließt Du die Gartentüre nicht ab?

    Gewalt ist keine Lösung und Schlagen findet kein Recht, rufe die Polizei oder ignoriere es, wenn es dem Besucher langweilig wird, geht er bestimmt von alleine. Beobachte ihn von innen durchs Fester.

    Quelle(n): Eigene Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der sogenannten Notwehr wehr ich vorsichtig, da du erst einmal eine Notwehr nachweisen musst.

    Bei uns in Deutschland ist die Besitzwehr und Besitzkehr wesentlich offener.

    Vllt hatte er ja gerade ein Fahrrad in den Händen, dass er von deinem Gründstück klauen wollte;-)

    dann darfst du Ihn richtig vom Fahrrad hauen und mehr um wieder zu deinem Besitz zu kommen! §858

  • vor 1 Jahrzehnt

    du darfst im Rahmen deines Notwehrrechts schon so einiges machen. Sein Verhalten ist Hausfriedensbruch, also ein rechtswidriger Angriff auf dein Rechte. Folglich kannst du solange er sich auf deinem Grundstück aufhält Notwehr üben.

    Im Grunde könntest du ihn wenn er nicht von selbst geht mit Gewalt raus schmießen. Aber sonlange er nicht freiwiliig geht. Eigentlich dürftest du ihm auch einen A-Tritt geben. Aber du musst bedenken, ob du das wirklich moralisch vertratbar findest, weil ein Anruf bei der Polizei würde es vielleicht auch tun. Ansonsten rechtlich darfst du in der Gernze der Gebotenheit einiges tun

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum würdest du ihn am liebsten schlagen ?

    Sind so etwas für dich die einzigen Lösungen ?

    *Brutalität ist unterdrückte Sexualität*

    Polizei willst du nicht rufen, WARUM NICHT ?

    Es gibt keine andere Lösung wenn er nicht freiwillig gehen will.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja rein vom Geseztgeber her steht dir alles offen was Moralich und Menschlich vertretbar ist .. ganz genau genommen darfst du alles mit ihm anstellen, wozu du lust hast, solang das Hasu und das Grundstück Dir gehört sprich nicht Gemietet oder Gepachtet ist.. Aber das beste was Du in diesem Fall machen kannst, ist die Polizei rufen und die Jungs und Mädels ihren Job machen lässt. Dann kommst du auch nicht mit deinem Gewissen in Konflickt.

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