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abgemeldetes KFZ auf Privatgrundstück = Umweltverschmutzung?

Letztens war die Polizei bei meinem Vermieter wegen einer anderen Angelegenheit, und dabei haben sie mein Auto auf dem Privatgrundstück meines Vermieters stehen sehen, das seit geraumer Zeit abgemeldet ist, einen platten Reifen hat und auch sonst augenscheinlich nicht mehr sehr brauchbar aussieht. Ich wurde nun aufgefordert, das Fahrzeug in kurzer Frist zu entfernen (man hätte mich eigentlich sofort anzeigen müssen wegen Umweltverschmutzung, so die Beamten), sonst bekäme ich eine Anzeige. Daß es sich um ein Privatgrundstück handelt, spiele keine Rolle, da ein Auto Gefahrenstoffe beinhaltet. Öl oder dergleichen ist nicht in den Boden ausgelaufen.

Ist das korrekt, daß man ältere, abgemeldete Autos nicht längere Zeit auf Privatgelände "lagern" darf, bis sich ein Schrottkäufer findet? Hätte eine Anzeige tatsächlich eine Rechtsgrundlage?

Update:

@gewola:

Wenn dem so ist, daß für ein "Schrott"-Fahrzeug Entsorgungspflicht besteht, wie ist dann ein Schrottfahrzeug von einem zu reparierenden, zeitweise stillgelegtem Fahrzeug objektiv zu unterscheiden? Sind Kriterien gesetzlich definiert?

Update 2:

Inzwischen hab ich im Netz Hinweise gefunden, daß ein abgemeldetes Fahrzeug im Freien auch auf privatem Grund seit einigen Jahren als illegale Schrottlagerung ausgelegt wird.

Bei deutschem Recht wundert mich allmählich gar nix mehr.

Update 3:

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Danke allen Antwortern!

Ich kann nicht beurteilen, welche Antworten nun tatsächlich korrekt sind und gebe die Frage mal zur Abstimmung frei.

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5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich denke das sich das Ordnungsamt in deinem Fall, sehr weit aus dem Fenster lehnt.

    Denn solange sie nicht, konkludent nachweisen können, das von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht, ist dieses für sie da auf Privatgrundstück, nicht erreichbar. Wenn also nicht ohne weiteres auf das Grundstück gelangt werden kann, da Zaun, Tür u.s.w, dürfen die dieses noch nicht mal betreten.

    Sollte sichtbar sein, das ÖL, Hydraulikflüssigkeit u.s.w auslaufen, so muss der Grundstückseigentümer handeln. Nur weil das Fahrzeug die Optik des Betrachters trübt, ist noch lange kein Handlungsbedarf gegeben.

    ich halte die Aussagen der Ordnungsbehörde, für Grenzwertig und mit starken Zweifeln behaftet.

    "TM"

  • ich versichere dir, dass ein fahrendes Auto die Umwelt mehr verschmutzt als ein 'Rumstehendes.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meines Wissens kannst Du das Auto stehen lassen, sofern keine "Betriebsflüssigkeiten" auslaufen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald eine Flüssigkeit austritt bist Du dran. - und das kann teuer werden.- Die Gefahr ist gemindert, wenn das Fahrzeug noch gut und verkehrssicher aussieht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    soweit ich mich erinnern kann,muss ein stillgelegtes ( schrott) Fahrzeug , entsorgt werden .

    ( umweltschäden ) ein abholen durch einen Schrotthändler oder ein verbringen zu einem,ist

    unumgänglich.

    eine Anzeige hätte tatsächlich eine Rechtsgrundlage .

    Quelle(n): eigene Erfahrung
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