Darf man beim Psycho-Test (MPU) das Vier-Augen-Gespräch mit seinem Handy aufzeichnen?

Der Gutachter zeichnet es handschriftlich auf bzw. tippt in den Computer ein. Der Proband hat nur in Einzelfällen die Möglichkeit, etwas zu korrigieren.
Der überwiegend mit Psychologen besetzte Arbeitskreis beim Verkehrsgerichtstag in Goslar lehnte Reformvorschläge ab.

(Die Frage entstand nach dem Lesen der ADAC-Motorwelt 3/2010. Der Fragesteller fragt aus reinem Interesse, ist von der MPU persönlich nicht betroffen).

raven18022010-03-03T10:43:45Z

Beste Antwort

Sprach - aufzeichnungen , egal in welcher Form und egal wo, sind verboten, insofern vorher nicht die Erlaubniss des Gesprächspartners einbeholt wurde. Zumal diese Dir, wenn Du vor Gericht etwas anfechten willst, rein gar nichts nützen würde. Denn Sprachaufzeichnungen gelten vor Gericht nicht als Beweismittel.

Peter K2010-03-05T06:19:11Z

Nur mit Zustimmung des Gutachters -

Anonym2010-03-05T05:01:57Z

ohne den das du den Gutachter ( Schwachverständigen ) um die Erlaubnis bittest, wird das nix, zumindest ist es als Beweis bei einer Klage fragwürdig und wahrscheinlich unzulässig.

Ich würde es es auf alle Fälle aufnehmen ohne das Einverständnis einzuholen, den man weiß ja nie.

Weil sich rausstellen würde, das die ganze verdammte MPU Sache, nur ein riesengroßes privates Monster aus Ärzten, Psychologen, u.s.w ist, das nur daran interessiert ist, soviel wie möglich an Geld zu generieren und somit die vitale Interessen von den Menschen tangiert, werden Reformen die negativ Wachstum in Geld versprechen negiert.

Ich plädiere dafür, die MPU in Gänze dem Staat zu überlassen und jegliche privaten Firmen. Unternehmen u.s.w auszuschließen, erst dann sehe ich eine Vorurteilsfreie und nicht dem Gewinn unterstellte Praxis, die Fahrtüchtigkeit der Probanden nachzuweisen.


bb

Hausverwalter2010-03-03T19:45:32Z

Ohne Zustimmung des (hier) Gutachters haben Mitschnitte kein Rechtswirksamkeit.

Heidiho2010-03-03T17:42:32Z

ICh würd einfach nachfragen, sollte aber - wenn derjenige, der das Gespräch durchführt, zustimmt - kein Problem sein.
Allerdings wüsste ich nicht, was das für einen Unterschied machen sollte. JEmand, der psychisch in Ordnung ist, hat nichts zu befürchten da einen der Psychologe sicher nciht so hinstellt als sei man krank. WEnn man hingegen ein Problem mit der Psyche hat, wäre es kontraproduktiv, zu versuchen sich rauszureden bzw. mit Tondbandbeweismittel aus der Affäre zu ziehen.

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