Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man beim Psycho-Test (MPU) das Vier-Augen-Gespräch mit seinem Handy aufzeichnen?

Der Gutachter zeichnet es handschriftlich auf bzw. tippt in den Computer ein. Der Proband hat nur in Einzelfällen die Möglichkeit, etwas zu korrigieren.

Der überwiegend mit Psychologen besetzte Arbeitskreis beim Verkehrsgerichtstag in Goslar lehnte Reformvorschläge ab.

(Die Frage entstand nach dem Lesen der ADAC-Motorwelt 3/2010. Der Fragesteller fragt aus reinem Interesse, ist von der MPU persönlich nicht betroffen).

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sprach - aufzeichnungen , egal in welcher Form und egal wo, sind verboten, insofern vorher nicht die Erlaubniss des Gesprächspartners einbeholt wurde. Zumal diese Dir, wenn Du vor Gericht etwas anfechten willst, rein gar nichts nützen würde. Denn Sprachaufzeichnungen gelten vor Gericht nicht als Beweismittel.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ohne den das du den Gutachter ( Schwachverständigen ) um die Erlaubnis bittest, wird das nix, zumindest ist es als Beweis bei einer Klage fragwürdig und wahrscheinlich unzulässig.

    Ich würde es es auf alle Fälle aufnehmen ohne das Einverständnis einzuholen, den man weiß ja nie.

    Weil sich rausstellen würde, das die ganze verdammte MPU Sache, nur ein riesengroßes privates Monster aus Ärzten, Psychologen, u.s.w ist, das nur daran interessiert ist, soviel wie möglich an Geld zu generieren und somit die vitale Interessen von den Menschen tangiert, werden Reformen die negativ Wachstum in Geld versprechen negiert.

    Ich plädiere dafür, die MPU in Gänze dem Staat zu überlassen und jegliche privaten Firmen. Unternehmen u.s.w auszuschließen, erst dann sehe ich eine Vorurteilsfreie und nicht dem Gewinn unterstellte Praxis, die Fahrtüchtigkeit der Probanden nachzuweisen.

    bb

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur mit Zustimmung des Gutachters -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Zustimmung des (hier) Gutachters haben Mitschnitte kein Rechtswirksamkeit.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...ha, das hab ich eben auch gelesen...natürlich darfst du es nicht(!) aufzeichnen...du könntest damit ja die subjektivität und inkompetenz der gutachter nachweisen...

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Prüfer wollen es sicher nicht aus welchen Gründen sie den Probanten durchfallen lassen. Das könnte zu Klagen führen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aufzeichnen geht gewiß nur mit Einverständnis des Gutachters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ICh würd einfach nachfragen, sollte aber - wenn derjenige, der das Gespräch durchführt, zustimmt - kein Problem sein.

    Allerdings wüsste ich nicht, was das für einen Unterschied machen sollte. JEmand, der psychisch in Ordnung ist, hat nichts zu befürchten da einen der Psychologe sicher nciht so hinstellt als sei man krank. WEnn man hingegen ein Problem mit der Psyche hat, wäre es kontraproduktiv, zu versuchen sich rauszureden bzw. mit Tondbandbeweismittel aus der Affäre zu ziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein , es soll doch ein 4 Augen-Gespräch sein und nicht aus dem Raum raus getragen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei dir ist das nicht nötig, du bestehst den Idioten Test hundert pro LOL

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.