Darf die Polezei einen 3x abkassieren?

War heut ausnahmsweise mal mit dem Fahrrad unterwegs und das auch das letzte Mal.
Warum?

Bin heute von der Polizei angehalten worden bzw. sie haben mich noch gefunden.

Also, ich bin mit dem Fahrrad links gefahren, hatte Kopfhörer im Ohr und die Polizei nicht gesehen, da sie in einer Seitenstraße stand. Jedenfalls hat jemand halt gerufen, habe mich umgedreht und die gesehen. Bin aber weitergefahren, die nächste Straße rein, auf ein Grundstück und habe mich dort versteckt. Jedenfalls kamen nach 10 min die blauen und haben mich entdeckt.

Also ab in den Wagen:

- 15 € wegen links fahren
- 10€ wegen Kopfhörer
- 25€ wegen Nichtbefolgenden von Weisungen (Halt missachtet)

Meine Frage, dürfen die mich 3x abkassieren, bei einem Mal?
Oder kann ich dagegen Einspruch einlegen.

2010-02-20T04:09:01Z

Soweit ich weiß, dürfen Sie mich nur für das Schlimmste vergehen bestrafen.
Indem Fall nur die 25 €

icebaer752010-02-20T12:09:22Z

Beste Antwort

Generell wird unter Tateinheit und Tatmehrheit unterschieden. Dies gilt fürs Strafrecht und auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Benutzen der falschen Radwegseite hat nichts damit zu tun, dass du Kopfhörer getragen hast. Als Konsequenz daraus solltest du angehalten und kontrolliert werden. Da du dieser separaten Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen bist hast du einen dritten Verstoß begangen. Alle Verstöße haben miteinander nichts zu tun, sind also tatmehrheitlich begangen worden.

Und jetzt bin ich ehrlich: Hätte ich dich angehalten, nein, nach deiner Flucht aufgefunden, hättest du aufgrund deines Verhaltens nach dem Anhalteversuch nicht 50 Euro bezahlt sondern eine Anzeige kassiert. Diese wäre deutlich teurer und hätte zu Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei geführt. (Auch ohne überhaupt einen Führerschein zu besitzen!) Zudem hätte ich möglicherweise deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt.

Besonders "clever" war das nicht!!

Sarah2010-02-22T01:03:26Z

Natürlich musst du zahlen! Und wer solche Dummheiten macht, dem geschieht das auch recht.

mfG

Anonym2010-02-21T17:44:47Z

> Soweit ich weiß, dürfen Sie mich nur für das Schlimmste vergehen bestrafen.

Ja nee, is klar. Wenn ich mit 160 durch die Innenstadt brause, dann sind die paar roten Ampeln natürlich schon inklusive.
Leg ruhig mal Einspruch ein, die Jungs haben wirklich nicht oft genug was zum Lachen.

Anonym2010-02-20T21:23:45Z

Ja das dürfen sie. Das sind doch vollkommen von einander unabhängige Sachen. Polizisten beißen nicht und man muss sich nicht verstecken.

Anonym2010-02-20T20:33:39Z

Du hast dreimal hintereinander Schei$$e gebaut, also musst du auch dreimal hintereinander zahlen. Und sei mal froh, daß du "nur" zahlen brauchtest. Eigentlich wäre das schon Grund genug, dir die Pappe abzunehmen und dich zur Führerschein - Nachschulung zu schicken, denn solche "Rowdies" haben streng genommen im Straßenverkehr gar nichts zu suchen!

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