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Horus fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Darf die Polezei einen 3x abkassieren?

War heut ausnahmsweise mal mit dem Fahrrad unterwegs und das auch das letzte Mal.

Warum?

Bin heute von der Polizei angehalten worden bzw. sie haben mich noch gefunden.

Also, ich bin mit dem Fahrrad links gefahren, hatte Kopfhörer im Ohr und die Polizei nicht gesehen, da sie in einer Seitenstraße stand. Jedenfalls hat jemand halt gerufen, habe mich umgedreht und die gesehen. Bin aber weitergefahren, die nächste Straße rein, auf ein Grundstück und habe mich dort versteckt. Jedenfalls kamen nach 10 min die blauen und haben mich entdeckt.

Also ab in den Wagen:

- 15 € wegen links fahren

- 10€ wegen Kopfhörer

- 25€ wegen Nichtbefolgenden von Weisungen (Halt missachtet)

Meine Frage, dürfen die mich 3x abkassieren, bei einem Mal?

Oder kann ich dagegen Einspruch einlegen.

Update:

Soweit ich weiß, dürfen Sie mich nur für das Schlimmste vergehen bestrafen.

Indem Fall nur die 25 €

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Generell wird unter Tateinheit und Tatmehrheit unterschieden. Dies gilt fürs Strafrecht und auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht.

    Das Benutzen der falschen Radwegseite hat nichts damit zu tun, dass du Kopfhörer getragen hast. Als Konsequenz daraus solltest du angehalten und kontrolliert werden. Da du dieser separaten Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen bist hast du einen dritten Verstoß begangen. Alle Verstöße haben miteinander nichts zu tun, sind also tatmehrheitlich begangen worden.

    Und jetzt bin ich ehrlich: Hätte ich dich angehalten, nein, nach deiner Flucht aufgefunden, hättest du aufgrund deines Verhaltens nach dem Anhalteversuch nicht 50 Euro bezahlt sondern eine Anzeige kassiert. Diese wäre deutlich teurer und hätte zu Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei geführt. (Auch ohne überhaupt einen Führerschein zu besitzen!) Zudem hätte ich möglicherweise deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt.

    Besonders "clever" war das nicht!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gratulation. Soviel Blödheit ist auch hier selten!

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das waren drei verschiedene Vergehen..Natürlich dürfen sie.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Du hast ja auch 3 Ordnungswidrigkeiten begangen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie können, weil es unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten betrifft.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja, wenn du angehalten hättest wäre es billiger geworden - manchmal gibt es sogar nur mündliche Verwarnungen und die kosten nichts. Du hast denen ja richtig Arbeit beschert...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, können sie.

    Pech gehabt.

    Einspruch einlegen bringt sowieso nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie darf !!! Außerdem: Dummheit muß bestraft werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast dreimal hintereinander Schei$$e gebaut, also musst du auch dreimal hintereinander zahlen. Und sei mal froh, daß du "nur" zahlen brauchtest. Eigentlich wäre das schon Grund genug, dir die Pappe abzunehmen und dich zur Führerschein - Nachschulung zu schicken, denn solche "Rowdies" haben streng genommen im Straßenverkehr gar nichts zu suchen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei hat richtig gehandelt. Drei Ordnungswidrigkeiten ziehen drei Strafen nach sich. Im Strafrecht werden Mehrfachdelikte oft summiert und dann natürlich eine entsprechend hohe Gesamtstrafe ausgesprochen.

    Offensichtlich ist Dein Rechtsbewusstsein noch recht unterentwickelt.

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