Darf ein Lehrer einen Zettel vorlesen?

Darf ein Lehrer einen Zettel im Unterricht vor der Klasse laut vorlesen, der verbotenerweise geschrieben wurde oder tritt hier bereits das Recht auf Privatsphäre in Kraft?

Ich meine, OK, Zettelschreiben sollte man eigentlich nicht, aber vorlesen ist doch asozial, oder? Das war schon sehr peinlich!

2010-02-13T13:47:53Z

Weil ers DARF oder weils PEINLICH ist?

2010-02-15T02:22:46Z

@Gebrauchsmaler
Bisschen spießige Antwort, hm?

?2010-02-14T03:05:42Z

Beste Antwort

Das ist mir in meiner Schulzeit auch mal passiert. Oh war das peinlich. Mit dem jenigen welchen war ich später allerdings 5 Jahre zusammen. Er wurde meine erste große liebe. Jedenfalls lachen wir heute gemeinsam mit über 30 noch über die Situation.

DR Eisendraht2010-02-14T10:35:44Z

Aber sicher darf er das! Was im Unterricht produziert wurde, ist auch Unterrichtsgegenstand.

aronphoenix2010-02-14T10:15:59Z

Also ich denke eher nicht. Also erstes kommt da "Verletzung von Privatgeheimnissen" (§203 StGB) in Frage:

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
[...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

1.
Amtsträger,
[...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist.


Die Frage ist nur ob das jetzt ein Geheimnis im sinne des StGB ist.


Dann ist natürlich naheligend das Briefgeheimnis. Aber ich denke nicht das ihr eure Zettel in Umschlägen verschickt. Also wohl eher nicht.

Je nach Inhalt des Briefes kann auch noch Üble Nachrede vorliegen (§ 186 StGB). Das kommt halt darauf an was ihr da so geschrieben habt. Ob das jetzt ein verstoß gegen ein Gesetz darstellt kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Nur lohnt es sich wohl nicht wegen so was vor Gericht zu gehen. Ein Gespräch mit der Schulleitung wäre wohl besser. Den pädagogisch ist das in keinem Fall.


Und wie gesagt: Ob das jetzt Strafbar ist oder nicht kann nur ein Gericht mit sicherheit sagen.

gebrauchsmaler2010-02-14T01:01:59Z

Der Lehrer k��¶nnte doch auch den Zettel ans "Schwarze Brett" heften.
Dann braucht er ihn nicht Vorlesen.

Blödsinn machen und sich noch Beschweren wollen. Genau die richtige Einstellung .

Lorenz2010-02-13T22:20:50Z

Ich stimme Max zu, aber vorlesen darf er ihn wohl nicht, denn dann werde nja zwangslaeufig "Aussenstehende" eingebunden.

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