Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSonstiges - Schule & Bildung · vor 9 Jahren

Dürfen meine Lehrer das...?

Hi,

ich bin Schülerin der gymnasialen Oberstufe und daher nicht mehr schulpflichtig. Das Entschuldigungsverfahren läuft bei uns wie folgt: Wir müssen binnen einer Woche zu den Fachlehrern und uns die besagte Stunde unterschreiben lassen und nur bei versäumten Klausuren benötigen wir ein Attest, sonst nicht. Bei mehr als 25 unentschuldigten Fehlstunden im Monat kommt es zum Schulverweis. Ganz easy also.

Nun habe ich recht häufig gefehlt (mit Attesten und Belegen vom Arzt, dass ich bei den Untersuchungen war!) und habe dennoch von meinen Jahrgangsstufenleitern im Dezember einen extra Zettel bekommen, bei dem ich nach jeder (!) Stunde meinen Fachlehrer unterschreiben lassen musste, dass ich anwesend war, was ich auch machen ließ und ich musste ständig zu Gesprächen und mich für mein Fehlen rechtfertigen.

Jetzt dachte ich, das neue Halbjahr beginnt und alles wird wieder ganz locker, aber nein: Mit dem Zeugnis drückte man mir wieder so einen extra Zettel in die Hand, das soll solange laufen, wie mein Stufenleiter es will und ich muss (!) jetzt IMMER wenn ich auch nur einen Tag fehle sofort ein Attest einreichen (nicht bloß, einen Beleg, dass ich beim Arzt war, sondern ein richtiges Attest, dass ich schulunfähig bin und für das ich zahlen muss. Nebenbei hat mein Hausarzt zweimal in der Woche auch nachmittags auf - Eben dann, wenn ich Schulsport habe -_-).

Meine Frage ist: Darf mein Jahrgangsleiter das überhaupt? Ich bin volljährig und nicht mehr schulpflichtig und nach dieser Regelung wird mir jede Gelegenheit genommen, bei Erkrankungen, wie zB Nebenhölenentzündungen, für die man zum Arzt muss, die einen aber nicht schulunfähig machen, zum Arzt zu gehen und ich bin die einzige, bei der das so ist.

Mag ja sein, dass meine Lehrer mir Schwänzen unterstellen, aber dürfen die sich da überhaupt so einmischen? Steht das so im Schulgesetz? I

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja. Bei so vielen Fehlstunden/-tagen ist so etwas berechtigt. Verdacht auf Schwänzen drängt sich heftigst auf.

    Wer im Berufsleben sehr, sehr häufig nicht im Betrieb anwesend sein kann - sei es auch aus medizinischen Gründen - wird dem Betrieb nicht lange angehören.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sie dürfen das.

    Und:

    Wenn Du krank bist, bekommst Du auch ein Attest.

    Übrigens eine Bescheinigung dass Du beim Arzt warst, wird bei uns nicht anerkannt, denn die bekommst Du auch, wenn Du Dir die Pille verschreiben lässt oder Fußpilz hast.

    Du bist nicht mehr schulpflichtig; das stimmt.

    Folge: keine Schule muss Dich nehmen! Denke darüber nach!

  • vor 9 Jahren

    Ja, sie dürfen!

  • Marcel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    und was glaubst du denn, wie es im arbeitsleben ablaufen wird?!

    machst du das 2. mal blau, kannst du gleich zu hause bleiben!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 9 Jahren

    Ich an deiner Stelle würde den Fragenschwerpunkt

    verlegen...

    Will ich überhaupt Abitur machen ?

    Wenn du das mit einem klaren JA beantowrtet hast,

    solltst du dein Verhalten ändern.

    Wenn normale Arztbesuche der Grund für dein Fehlen

    wäre, kämen da nciht so viele Fehlstunden zusammen,

    daß du dermaßen unter Druck gesetzt wirst.

  • vor 9 Jahren

    Lies doch mal das Schulgesetz dann weisst du es!

    Ich bin der Ansicht daß der Lehrer sagt wo es lang geht ob volljährig oder nicht!

    Genau aus dem Grund weil Schüler und Schülerinnen wie du meinen wenn sie erwachsen sind kann ihnen keiner mehr was, dabei sind sie nicht mal in der Lage für die Rechte und Pflichten die sie haben einzustehen! Mehr noch: Du weisst ja nicht mal genau was du darfst und was nicht - haubtsache volljährig und große Klappe!!

    Der Lehrer sagt was du zu tun hast solange bis du ihm beweist daß er im Unrecht ist! Kannst du das nicht dann Klappe - setzen - sechs!!!

  • pj
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Er darf das und er muss es sogar tun. Wenn Du in einem Beruf so viele Fehlstunden hättest, wärest Du schon lange gekündigt worden und auch eine neue Stelle wäre nur schwerlich zu bekommen.Und falls Du beabsichtigst zu studieren, dann musst du Dir diese Menge an Fehlstunden auch abgewöhnen, sonst erreichst Du schon im ersten Semester nicht die nötige Abschlüsse, um ins 2. Semester einzusteigen.

  • vor 9 Jahren

    Ja, damit muss man leben!

  • vor 9 Jahren

    Du kannst auch nachmittags zum Artzt gehen, das muss nicht während der Schulzeit sein. Und für ein Atest hab ich noch nie was Bezahlt, ich behaupte sogar, dass der Artzt dafür kein Geld nehmen darf.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.