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Dürfen Lehrer, Schüler in den Pausen einschließen?
Heute in der Schule wurden 3 Klassen eingesperrt für 2 Pausen (1.P:20min,2.P:15min), weil einige Schüler der Klassen am vortag etwas kaputt gemacht haben(einige haben sich gestellt). Meine Frage ist nun ob Lehrer so etwas dürfen. Ach ja ich geh auf einer Schule in NRW.
Zudem meinten einige Schule das die Lehrer das nicht dürfen aus dem folgenden gründen:
1.Der Lehrer darf nicht die ganze Klasse bestrafen obwohl es nur einige waren
2.Freiheitsberaubung
Nun wollt ich wissen ob diese Aussagen stimmen und ob der Lehrer wirklich sowas machen darf.
Falls ihr noch mehr Infos braucht z.B. ort des geschehens oder anderes dann teilt mir dies mit.
11 Antworten
- ?Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Nein.
1. Keine Pauschalbestrafung erlaubt
2. Freiheitsberaubung
3. Sicherheitsgründe verbieten Einschließen
Die Lehrer bzw. der Rektor müssten das aber wissen ...
Wenn sich da einige Eltern zusammentun und etwas "Radau" machen, kann das für die Schule ins Auge gehen. Disziplinarstrafen für Lehrer sind da schon drin. Wenn nicht mehr.
- vor 10 Jahren
Lehrer haben viel weniger Rechte als sie oder manch andere denken.
Sie dürfen weder Schüler aus dem Unterricht werfen, da sie denn die Aufsichtspflicht missachten, noch irgendwelche Sachen einkassieren, noch irgendwelche Sachen durchsuchen und schonmal gar nicht Schüler gegen ihren Willen einsperren...Heutzutage ist nicht mal mehr das Nachsitzen gestattet, weshalb viele Lehrer das nun ,,Förderunterricht'' nennen müssen.
Deine Aussagen stimmen, aber leider werden sie dir wohl kaum helfen. Dass Schüler mit solchen Gesetzen erfolgreich argumentieren passiert in 1 von 100 Fällen...Also naja, viel glück, aber leider wird wohl nichts draus, wobei ich es auch manchmal soweiso nicht so gut finde wie die Lehrer heutzutage an Erziehungsmöglichkeiten kastriert werden...
- vor 10 Jahren
Nein, sie dürfen niemanden einsperren.
Grundsätzlich darf niemand irgendjemanden irgendwo einsperren, das Hausrecht gibt einem lediglich das Privileg, jemanden auszusperren, aber nicht einzusperren.
Ausnahme: Die Eltern haben für ihre noch minderjährigen Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sie dürfen den Kindern also verbieten, irgendwohin zu gehen, wenn es sich nicht um einen notwendigen Gang handelt (Arzt, Schule etc). Wenn sie das durch einsperren durchsetzen ist das aber schon hart an der Grenze zur Freiheitsberaubung, und wenn sie ihre Kinder grundsätzlich in einen abgeschlossenen Raum sperren, sogar Körperverletzung...
Auf jeden Fall darf der Lehrer nichtmal den Schüler, der was kaputt gemacht hat einfach einsperren.
Stell dir mal vor es brennt, bis der die Tür aufgeschlossen hat, haben die Kinder garantiert wenigstens eine Rauchvergiftung, das ist schon sträfliche Verletzung der Aufsicht und Fürsorge...
Und da jetzt so eine Hitze herrscht...
Unverantwortlich, auf was für Ideen manche Lehrer kommen...
Eine Disziplinarstrafe (wie etwas eine Strafarbeit) kann aber durchaus die ganze Klasse treffen, das ist die Sache des Lehrers. Wenn er sieht, dass ihr euch gegenseitig anstiftet, dass hat er auch das Recht alle zu bestrafen, aber eben angemessen.
- Autumn FlowerLv 7vor 10 Jahren
Die meisten Eltern wissen doch gar nicht, was ihre Sprösslinge so in der Schule machen.
Wenn die Schüler was angestellt haben, müssen sie dafür gerade stehen. Ob nur einer was gemacht hat oder die ganze Klasse daran beteiligt war, also wird die ganze Klasse dann bestraft.
Da machen Lehrer keine Ausnahme, es sei denn ein Schüler wird auf frischer Tat ertappt.
Ihr als Schüler müsst mit denen, die was angestellt haben, mal eine Standpauke halten. So was klärt man unter Schülern ab.
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- Ben ScottLv 6vor 10 Jahren
einschließen? nein, das ist gegen die sicherheitsvorschriften. die rettungswege sind verbarrikariert.
ich denke schon, dass die euch zu einer pause im klassenraum verdammen können, aber ohne abgeschlossene tür. Freiehitsberaubung ist es in keinem fall.
- midkiffLv 4vor 4 Jahren
N a t ü r l i c h . Einwohnermeldeämter sollen künftig die persönlichen Daten ihrer Bürger an Werbefirmen und Inkassounternehmen verkaufen dürfen, so sieht es das neue Meldegesetz vor. Nicht einmal Geburtstage und frühere Namen sind tabu. Datenschützer sind entsetzt über die Geschäftemacherei - zumal sich Betroffene nicht dagegen wehren können. Datenschützer protestieren gegen das neue Meldegesetz, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Es sieht aber vor, dass Einwohnermeldeämter die persönlichen Daten ihrer Bürger an Werbefirmen, Inkassounternehmen und professionelle Datensammler verkaufen dürfen. Ohne dass Betroffene dagegen widersprechen können.
- Anonymvor 10 Jahren
Nein! Das wäre Freiheitsberaubung.
Schüler stehen die Pausen zu.
- kamikatze39Lv 7vor 10 Jahren
Nein, im Falle eines Brandes müßt ihr flüchten können. Beschwert euch über den Lehrer. Aber formell und richtig.
- Anonymvor 10 Jahren
bei euch noch keine ferien?bei uns schon seid 22.6 sie dürfen das nicht wehre dich dagegen
- topLv 6vor 10 Jahren
ich finds richtig, was euer lehrer gemacht hat. ob er das gesetzlich darf oder nicht, spielt für mich keine rolle. ihr habts sowieso zu viele freiheiten und die lehrer zu wenig rechte. was meinstn, wie es im arbeitsleben aussieht? da musst du noch ganz andere sachen schlucken als sowas!