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Darf ein Lehrer einen Zettel vorlesen?
Darf ein Lehrer einen Zettel im Unterricht vor der Klasse laut vorlesen, der verbotenerweise geschrieben wurde oder tritt hier bereits das Recht auf Privatsphäre in Kraft?
Ich meine, OK, Zettelschreiben sollte man eigentlich nicht, aber vorlesen ist doch asozial, oder? Das war schon sehr peinlich!
Weil ers DARF oder weils PEINLICH ist?
@Gebrauchsmaler
Bisschen spießige Antwort, hm?
9 Antworten
- ?Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist mir in meiner Schulzeit auch mal passiert. Oh war das peinlich. Mit dem jenigen welchen war ich später allerdings 5 Jahre zusammen. Er wurde meine erste große liebe. Jedenfalls lachen wir heute gemeinsam mit über 30 noch über die Situation.
- gebrauchsmalerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der Lehrer könnte doch auch den Zettel ans "Schwarze Brett" heften.
Dann braucht er ihn nicht Vorlesen.
Blödsinn machen und sich noch Beschweren wollen. Genau die richtige Einstellung .
- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Also ich denke eher nicht. Also erstes kommt da "Verletzung von Privatgeheimnissen" (§203 StGB) in Frage:
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
[...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
Amtsträger,
[...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist.
Die Frage ist nur ob das jetzt ein Geheimnis im sinne des StGB ist.
Dann ist natürlich naheligend das Briefgeheimnis. Aber ich denke nicht das ihr eure Zettel in Umschlägen verschickt. Also wohl eher nicht.
Je nach Inhalt des Briefes kann auch noch Ãble Nachrede vorliegen (§ 186 StGB). Das kommt halt darauf an was ihr da so geschrieben habt. Ob das jetzt ein verstoà gegen ein Gesetz darstellt kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Nur lohnt es sich wohl nicht wegen so was vor Gericht zu gehen. Ein Gespräch mit der Schulleitung wäre wohl besser. Den pädagogisch ist das in keinem Fall.
Und wie gesagt: Ob das jetzt Strafbar ist oder nicht kann nur ein Gericht mit sicherheit sagen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich gilt folgendes:
Er darf dir den zettel befristet im Rahmen der Schulordnung abnehmen, er darf ihn auch einsehen, ohne deine Zustimmung darf er die darin enthaltenen Informationen aber nicht weitergeben (ausser an das Kollegium u.ä. berechtigte Personen abhängig von den erhaltenen Informationen greifen hier entsprechende Bestimmungen). Er darf den zettel also z.B. nicht jemandem zeigen, der nicht durch dich oder anderweitig zur Einsicht berechtigt wurde. ABER er darf ihn ja lesen... ob er ihn still oder laut liest ist ihm überlassen. Solltest du den Inhalt abstreiten und er daraufhin den zettel anderen ohne dein Einverständnis zeigen macht er sich strafbar.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG!
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Aber sicher darf er das! Was im Unterricht produziert wurde, ist auch Unterrichtsgegenstand.
- JessLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja, der Lehrer darf den Zettel vorlesen, weil es ja eigentlich nicht erlaubt ist, Zettelchen im Unterricht auszutauschen. Und wenn da was peinliches draufsteht, dann ist es umso besser, denn dann wirst du es sicherlich nicht nochmal machen, oder?
Wenn du im Unterricht Zettel mit peinlichen Inhalten schreibst, gibt es immer das Risiko, dass der Lehrer das sieht, also lieber intime Dinge mit der Person nach dem Unterricht besprechen^^
- vor 1 Jahrzehnt
Ich stimme Max zu, aber vorlesen darf er ihn wohl nicht, denn dann werde nja zwangslaeufig "Aussenstehende" eingebunden.