Hallo, erst einmal habe ich Post von dem F. Müller aus Wien erhalten. Eine möglicher Gewinn wäre da.. Die ganze Aufmachung ist sehr agressiv und man muss etwas genauer lesen, um die Abzocke ekennen zu können.
Kann man einmal gegen diese Art von "Abzocke- Werbung" klagen? (meine natürlich mit Erfolgsaussicht) - damit so etwas überhaupt verboten wird/ist(?!) oder ist so etwas rechtlich einwandfrei? Nach meiner Ansicht wird eine irreführende Nachricht, hier vom angeblichen Gewinn dem Empfänger angegeben, damit dieser die teure Telefonnummer anruft. Das man keine bzw. Gewinnchancen wie beim Lotto hat, wird verschleiert oder verklausaliert.
mfg
Anonym2010-01-27T06:28:54Z
Beste Antwort
Das war bei uns heute auch in der Post. Aber wer genau hinschaut, erkennt schon, dass es hier nur um Abzocke geht: -2,99 Euro/min für Rückruf auf eine angegebene Nummer -Gewinnscheck in Höhe BIS 100.000,00 Euro ... -"Sichere" 1000 Euro-Gutschrift für Hotelflug nach Antalya/Türkei. Dass da noch jede Menge Nebenkosten auf einen zukommen, wird natürlich unterschlagen. Auch ist anzunehmen, dass man bei tatsächlicher Inanspruchnahme das Zimmer mit einer wildfremden Person teilen darf ...
Der angebliche Friedrich Müller wird sich schon vorher justiziarisch beraten lassen, wie weit er gehen darf ...
Schau mal hier: "Ein MRC Lotto- Service lockt mit Gewinnversprechen Wer eine Gewinnmitteilung der Firma MRC Lotto-Service aus Ahausen bekommt, sollte vorsichtig sein, denn das Unternehmen ist der Verbraucherzentrale hinlänglich bekannt. Vermutlich agiert die Firma auch unter dem Namen MRC Lotto Zentrale Deutschland, Postfach 1129, 49627 Essen. Versprochen werden dem „potentiellen Gewinner“ 1000 Euro in bar, wenn er die beigefügte Antwortkarte ausgefüllt umgehend zurücksendet. Mit dem deutlichen Hinweis „Staatlich garantiert“ wird zudem der falsche Eindruck vermittelt, das Schreiben habe etwas mit den staatlichen Lotteriegesellschaften zu tun. Niemand sollte sich falsche Hoffnungen machen, denn ein „potentieller Gewinner“ ist eben nur ein möglicher Gewinner. Versprochene Gewinne entpuppen sich zudem fast immer als herbe Enttäuschung oder werden gar nicht erst ausgegeben. Zwar sind irreführende Gewinnversprechen nach § 16 UWG (Gesetz gegen unlautere Werbung) strafbare Werbung, wie auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt hat (Az.: 3StR 11/02). Auch müssen versprochene Gewinne nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch herausgegeben werden. Doch auch eine Klage bringt nichts, wenn man z.B. nur als „potentieller Gewinner“ benannt wird, oder der Absender der Gewinnnachricht nicht zu ermitteln ist. Eine Klage sollte ohnehin nur erwägen, wer die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung hat. Am besten ist es, solche Mitteilungen gleich in den Papierkorb zu werfen."
Rein rechtlich kannst Du den den Dir zugesicherten Gewinn einklagen. Allerdings macht das nur Sinn, wenn Du eine genaue Firmenbezeichnung/Namen mit genauer (zustelfähiger) Adresse (kein Postfach) hast. Und genau da liegt dann auch meistens das Problem, dass diese Unternehmen meistens nur Briefkastenfirmen.
Allerdings sollte es denk ich mittlerweile bei (fast) jedem angekommen sein, dass man diese Schreiben gleich in den Müll gibt und bei den angegebenen Telefonnummern auch nicht anruft!!!
Habe heute eine Karte von Friedrich Mueller erhalten, ich werde aufgefordert innerhalb 48 Stunden eine 0900/....... anzurufen um die Geltendmachung meines garantierten Gewinn`s von 100.000,00 € zuaktivieren. Leute, seht euch den Absender an 1011 WIEN seht auf den Poststempel Deutsche Post
Solche Schreiben gehen bei mir sofort in den Müll. Hoffe nur das keiner auf solch Scheiß reinfällt.
Gib es an die Verbraucherzentrale Deiner Stadt weiter. Wenn sich mehrere Verbraucher melden, wird die ggf. eine Sammelklage einreichen oder wegen der Art der Werbung weitere Schritte einleiten. Nur so kann man diesen Abzocke-Werbern das Handwerk legen. Auf eigene Faust klagen würde ich auf keinen Fall. Kostet nur Geld und Nerven und was dabei letztlich herauskommt, steht in den Sternen. Ich selbst gebe solche Schreiben gleich ins Altpapier.