Gewinnnachricht Friedrich Müller,Klagefähig?

Hallo, erst einmal habe ich Post von dem F. Müller aus Wien erhalten.
Eine möglicher Gewinn wäre da..
Die ganze Aufmachung ist sehr agressiv und man muss etwas genauer lesen, um die Abzocke ekennen zu können.

Kann man einmal gegen diese Art von "Abzocke- Werbung" klagen?
(meine natürlich mit Erfolgsaussicht) - damit so etwas überhaupt verboten wird/ist(?!)
oder ist so etwas rechtlich einwandfrei?
Nach meiner Ansicht wird eine irreführende Nachricht, hier vom angeblichen Gewinn dem Empfänger angegeben, damit dieser die teure Telefonnummer anruft.
Das man keine bzw. Gewinnchancen wie beim Lotto hat, wird verschleiert oder verklausaliert.


mfg

Anonym2010-01-27T06:28:54Z

Beste Antwort

Das war bei uns heute auch in der Post.
Aber wer genau hinschaut, erkennt schon, dass es hier nur um Abzocke geht:
-2,99 Euro/min für Rückruf auf eine angegebene Nummer
-Gewinnscheck in Höhe BIS 100.000,00 Euro ...
-"Sichere" 1000 Euro-Gutschrift für Hotelflug nach Antalya/Türkei. Dass da noch jede Menge Nebenkosten auf einen zukommen, wird natürlich unterschlagen. Auch ist anzunehmen, dass man bei tatsächlicher Inanspruchnahme das Zimmer mit einer wildfremden Person teilen darf ...

Der angebliche Friedrich Müller wird sich schon vorher justiziarisch beraten lassen, wie weit er gehen darf ...

Schau mal hier:
"Ein MRC Lotto-
Service lockt mit
Gewinnversprechen
Wer eine Gewinnmitteilung
der Firma MRC Lotto-Service
aus Ahausen bekommt, sollte
vorsichtig sein, denn das
Unternehmen ist der Verbraucherzentrale
hinlänglich
bekannt. Vermutlich agiert die
Firma auch unter dem Namen
MRC Lotto Zentrale
Deutschland, Postfach 1129,
49627 Essen. Versprochen
werden dem „potentiellen
Gewinner“ 1000 Euro in bar,
wenn er die beigefügte Antwortkarte
ausgefüllt umgehend
zurücksendet. Mit dem
deutlichen Hinweis „Staatlich
garantiert“ wird zudem der
falsche Eindruck vermittelt,
das Schreiben habe etwas mit
den staatlichen Lotteriegesellschaften
zu tun. Niemand
sollte sich falsche Hoffnungen
machen, denn ein „potentieller
Gewinner“ ist eben nur
ein möglicher Gewinner. Versprochene
Gewinne entpuppen
sich zudem fast immer als
herbe Enttäuschung oder
werden gar nicht erst ausgegeben.
Zwar sind irreführende
Gewinnversprechen nach
§ 16 UWG (Gesetz gegen unlautere
Werbung) strafbare
Werbung, wie auch der
Bundesgerichtshof in einem
Urteil bestätigt hat (Az.: 3StR
11/02). Auch müssen versprochene
Gewinne nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch
herausgegeben werden. Doch
auch eine Klage bringt nichts,
wenn man z.B. nur als „potentieller
Gewinner“ benannt
wird, oder der Absender der
Gewinnnachricht nicht zu ermitteln
ist. Eine Klage sollte
ohnehin nur erwägen, wer die
Deckungszusage seiner
Rechtsschutzversicherung hat.
Am besten ist es, solche Mitteilungen
gleich
in den Papierkorb
zu werfen."

Anonym2010-01-27T10:38:52Z

Kann man schon. Besser ist aber man ignoriert so etwas und schmeißt es in den Papierkorb.

?2010-01-27T09:39:55Z

Rein rechtlich kannst Du den den Dir zugesicherten Gewinn einklagen. Allerdings macht das nur Sinn, wenn Du eine genaue Firmenbezeichnung/Namen mit genauer (zustelfähiger) Adresse (kein Postfach) hast. Und genau da liegt dann auch meistens das Problem, dass diese Unternehmen meistens nur Briefkastenfirmen.

Allerdings sollte es denk ich mittlerweile bei (fast) jedem angekommen sein, dass man diese Schreiben gleich in den Müll gibt und bei den angegebenen Telefonnummern auch nicht anruft!!!

Uwe2010-01-27T09:08:35Z

Habe heute eine Karte von Friedrich Mueller erhalten, ich werde aufgefordert innerhalb 48 Stunden
eine 0900/....... anzurufen um die Geltendmachung meines garantierten Gewinn`s von
100.000,00 € zuaktivieren.
Leute, seht euch den Absender an 1011 WIEN
seht auf den Poststempel Deutsche Post

Solche Schreiben gehen bei mir sofort in den Müll.
Hoffe nur das keiner auf solch Scheiß reinfällt.

Mfg.

Anonym2010-01-27T06:30:52Z

Gib es an die Verbraucherzentrale Deiner Stadt weiter. Wenn sich mehrere Verbraucher melden, wird die ggf. eine Sammelklage einreichen oder wegen der Art der Werbung weitere Schritte einleiten. Nur so kann man diesen Abzocke-Werbern das Handwerk legen.
Auf eigene Faust klagen würde ich auf keinen Fall. Kostet nur Geld und Nerven und was dabei letztlich herauskommt, steht in den Sternen. Ich selbst gebe solche Schreiben gleich ins Altpapier.

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