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keule_xxx fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gewinnnachricht Friedrich Müller,Klagefähig?

Hallo, erst einmal habe ich Post von dem F. Müller aus Wien erhalten.

Eine möglicher Gewinn wäre da..

Die ganze Aufmachung ist sehr agressiv und man muss etwas genauer lesen, um die Abzocke ekennen zu können.

Kann man einmal gegen diese Art von "Abzocke- Werbung" klagen?

(meine natürlich mit Erfolgsaussicht) - damit so etwas überhaupt verboten wird/ist(?!)

oder ist so etwas rechtlich einwandfrei?

Nach meiner Ansicht wird eine irreführende Nachricht, hier vom angeblichen Gewinn dem Empfänger angegeben, damit dieser die teure Telefonnummer anruft.

Das man keine bzw. Gewinnchancen wie beim Lotto hat, wird verschleiert oder verklausaliert.

mfg

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das war bei uns heute auch in der Post.

    Aber wer genau hinschaut, erkennt schon, dass es hier nur um Abzocke geht:

    -2,99 Euro/min für Rückruf auf eine angegebene Nummer

    -Gewinnscheck in Höhe BIS 100.000,00 Euro ...

    -"Sichere" 1000 Euro-Gutschrift für Hotelflug nach Antalya/Türkei. Dass da noch jede Menge Nebenkosten auf einen zukommen, wird natürlich unterschlagen. Auch ist anzunehmen, dass man bei tatsächlicher Inanspruchnahme das Zimmer mit einer wildfremden Person teilen darf ...

    Der angebliche Friedrich Müller wird sich schon vorher justiziarisch beraten lassen, wie weit er gehen darf ...

    Schau mal hier:

    "Ein MRC Lotto-

    Service lockt mit

    Gewinnversprechen

    Wer eine Gewinnmitteilung

    der Firma MRC Lotto-Service

    aus Ahausen bekommt, sollte

    vorsichtig sein, denn das

    Unternehmen ist der Verbraucherzentrale

    hinlänglich

    bekannt. Vermutlich agiert die

    Firma auch unter dem Namen

    MRC Lotto Zentrale

    Deutschland, Postfach 1129,

    49627 Essen. Versprochen

    werden dem „potentiellen

    Gewinner“ 1000 Euro in bar,

    wenn er die beigefügte Antwortkarte

    ausgefüllt umgehend

    zurücksendet. Mit dem

    deutlichen Hinweis „Staatlich

    garantiert“ wird zudem der

    falsche Eindruck vermittelt,

    das Schreiben habe etwas mit

    den staatlichen Lotteriegesellschaften

    zu tun. Niemand

    sollte sich falsche Hoffnungen

    machen, denn ein „potentieller

    Gewinner“ ist eben nur

    ein möglicher Gewinner. Versprochene

    Gewinne entpuppen

    sich zudem fast immer als

    herbe Enttäuschung oder

    werden gar nicht erst ausgegeben.

    Zwar sind irreführende

    Gewinnversprechen nach

    § 16 UWG (Gesetz gegen unlautere

    Werbung) strafbare

    Werbung, wie auch der

    Bundesgerichtshof in einem

    Urteil bestätigt hat (Az.: 3StR

    11/02). Auch müssen versprochene

    Gewinne nach

    dem Bürgerlichen Gesetzbuch

    herausgegeben werden. Doch

    auch eine Klage bringt nichts,

    wenn man z.B. nur als „potentieller

    Gewinner“ benannt

    wird, oder der Absender der

    Gewinnnachricht nicht zu ermitteln

    ist. Eine Klage sollte

    ohnehin nur erwägen, wer die

    Deckungszusage seiner

    Rechtsschutzversicherung hat.

    Am besten ist es, solche Mitteilungen

    gleich

    in den Papierkorb

    zu werfen."

    Quelle(n): Verbraucherzentrale Oldenburg, ... http://www.die-sonntagszeitungen.de/cms/onlineausg...
  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Mit diesem System können Sie damit beginnen, Geld zu verdienen, indem er in der Lotterie http://lotterie.vorschlag.net/

    Ich benutze es für etwa 2 Jahren und hat so viel gewonnen, ich einen Freund jetzt alles tun wir geraten hatte! praktisch alle Leute die ich kenne verwenden :)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann man schon. Besser ist aber man ignoriert so etwas und schmeißt es in den Papierkorb.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rein rechtlich kannst Du den den Dir zugesicherten Gewinn einklagen. Allerdings macht das nur Sinn, wenn Du eine genaue Firmenbezeichnung/Namen mit genauer (zustelfähiger) Adresse (kein Postfach) hast. Und genau da liegt dann auch meistens das Problem, dass diese Unternehmen meistens nur Briefkastenfirmen.

    Allerdings sollte es denk ich mittlerweile bei (fast) jedem angekommen sein, dass man diese Schreiben gleich in den Müll gibt und bei den angegebenen Telefonnummern auch nicht anruft!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Habe heute eine Karte von Friedrich Mueller erhalten, ich werde aufgefordert innerhalb 48 Stunden

    eine 0900/....... anzurufen um die Geltendmachung meines garantierten Gewinn`s von

    100.000,00 € zuaktivieren.

    Leute, seht euch den Absender an 1011 WIEN

    seht auf den Poststempel Deutsche Post

    Solche Schreiben gehen bei mir sofort in den Müll.

    Hoffe nur das keiner auf solch Scheiß reinfällt.

    Mfg.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gib es an die Verbraucherzentrale Deiner Stadt weiter. Wenn sich mehrere Verbraucher melden, wird die ggf. eine Sammelklage einreichen oder wegen der Art der Werbung weitere Schritte einleiten. Nur so kann man diesen Abzocke-Werbern das Handwerk legen.

    Auf eigene Faust klagen würde ich auf keinen Fall. Kostet nur Geld und Nerven und was dabei letztlich herauskommt, steht in den Sternen. Ich selbst gebe solche Schreiben gleich ins Altpapier.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du es schaffst, das zu durchschauen, dann kannst du davon ausgehen, dass andere es auch können.

    Aber die Dummen sterben nicht aus - es ist jedoch nicht ratsam, die Welt "dummensicher" zu gestalten, sonst ertrinkt man in einem Wust von Gesetzen (z.B. gegen das Trinken von zu heissem Kaffee), Vorschriften (nicht vom Balkon springen) und Warntafeln (Nordsee - bei Flut bitte ins Trockene gehen)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du eine Gewinnbenachrichtigung bekommen hast steht dir der Gewinn auch zu.Du kannst diesen Gewinn einklagen.Aber meistens ist es schwer herauszufinden wer hinter dieser dubiosen Firma steckt und ob die Firma überhaupt Geld hat um dich auszuzahlen ist die andere Frage.Wenn die nachher in Insolvenz gehen hast du nur Ärger und Zeit vor Gericht verloren.

    Quelle(n): Kommt ständig bei Akte oder SternTV.
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