Beischeinigung über Arztbesuch muss reichen, oder ?
Hi
Mein Bruder hatte Anfang November letzten Jahres einen Termin bei der ARGE, ich selbst hatte aber just diesen morgen einen Verkehrsunfall, nix schlimmes aber dennoch war ein Besuch beim Doc nötig, so der Sanitäter damals.
Da ich in Begleitung gehen sollte, begleitete mich mein Bruder zum Doc, sagte vorher seinen Termin bei der ARGE ab und die Tante stimmte zu, er solle nur die Bescheinigung schicken, sonst alles klar.
Er schickte die Bescheinigung und staunte als wenig später die Sanktion kam wegen Fehlen beim Termin. Er legte fleißig Widerspruch ein und bei seinem nächsten Termin fragte er, was denn nu Sache sei.
Die Tante sagte, sie habe keinerlei Bescheinigung bekommen und deswegen drückt sie ihm die Sanktion rein.
Jedenfals hat er die Bescheinigung doch abgeschickt, ich habs ja gesehen.
Die Tante bei der ARGE meinte, sie gebe dem Widerspruch statt, wenn er einen Zetten meines Arztes bringt, das er dort war in Begleitung und das dies zwingend notwendig wäre.
Problem nur, ich war heute bei meiner Ärztin und sie meinte, eine Bescheinigung könnte sie ausstellen, jedoch nicht für meinen Bruder, da es zu lange her ist und sie sich nichtmehr dran erinnern könne, sagte aber, das die Bescheinigung ausreichen müsse, wenn ich es noch bestätige, es lüge ja niemand vorsätzlich.
Wie verhält es sich denn nun, hat er gute Chancen morgen das die Sanktion zurück genommen wird ?
Ich meine, er hat die Bescheinigung das ich in Behandlung war, ich selbst gehe mit um zu bezeugen das er mit war und ich seine Hilfe benötigt habe.
Sowass würde doch normal vor jedem Gericht der Welt halten, müsste es nicht auch bei der ARGE reichen ?
Wieder mal viel Text, trotzdem Danke für die Antworten.