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Beischeinigung über Arztbesuch muss reichen, oder ?
Hi
Mein Bruder hatte Anfang November letzten Jahres einen Termin bei der ARGE, ich selbst hatte aber just diesen morgen einen Verkehrsunfall, nix schlimmes aber dennoch war ein Besuch beim Doc nötig, so der Sanitäter damals.
Da ich in Begleitung gehen sollte, begleitete mich mein Bruder zum Doc, sagte vorher seinen Termin bei der ARGE ab und die Tante stimmte zu, er solle nur die Bescheinigung schicken, sonst alles klar.
Er schickte die Bescheinigung und staunte als wenig später die Sanktion kam wegen Fehlen beim Termin. Er legte fleißig Widerspruch ein und bei seinem nächsten Termin fragte er, was denn nu Sache sei.
Die Tante sagte, sie habe keinerlei Bescheinigung bekommen und deswegen drückt sie ihm die Sanktion rein.
Jedenfals hat er die Bescheinigung doch abgeschickt, ich habs ja gesehen.
Die Tante bei der ARGE meinte, sie gebe dem Widerspruch statt, wenn er einen Zetten meines Arztes bringt, das er dort war in Begleitung und das dies zwingend notwendig wäre.
Problem nur, ich war heute bei meiner Ärztin und sie meinte, eine Bescheinigung könnte sie ausstellen, jedoch nicht für meinen Bruder, da es zu lange her ist und sie sich nichtmehr dran erinnern könne, sagte aber, das die Bescheinigung ausreichen müsse, wenn ich es noch bestätige, es lüge ja niemand vorsätzlich.
Wie verhält es sich denn nun, hat er gute Chancen morgen das die Sanktion zurück genommen wird ?
Ich meine, er hat die Bescheinigung das ich in Behandlung war, ich selbst gehe mit um zu bezeugen das er mit war und ich seine Hilfe benötigt habe.
Sowass würde doch normal vor jedem Gericht der Welt halten, müsste es nicht auch bei der ARGE reichen ?
Wieder mal viel Text, trotzdem Danke für die Antworten.
4 Antworten
- SokratesLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da kommen zwei Probleme zusammen: erstens dass die Bescheinigung nicht per Einschreiben / Rückschein geschickt wurde und Ihr es deshalb nicht nachweisen könnt, dass Ihr sie geschickt habt - und zweitens dass die Ärztin sich nicht erinnert oder erinnern will.
Wenn alle Beteiligten stur bleiben, wird die neue Bescheinigung nicht reichen.
Ruft doch noch mal die Praxis an - vielleicht erinnert sich noch eine Arzthelferin daran, dass die Anweisung auf Begleitung lautete...
- HelgaleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Seine Chancen sind nach meiner Meinung nicht gerade günstig.
Die Bestätigung des Arztes hättet ihr persönlich abgeben, oder aber unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu der Sachbearbeiterin bei der ARGE schicken sollen.
Der zweite Punkt ist, daà sich die Ãrztin nicht mehr erinnern kann. Das ist natürlich jetzt eine halbe Sache.
Du hast wohl unterschätzt, daà ein "Zettel" eine wichtige Bestätigung ist und die "Tante" die zuständige Sachbearbeiterin, die Deine Einkünfte berechnet.
Evtl. kannst Du den Fall persönlich regeln, mit der neuen Bescheinigung des Arztes mit viel Feingefühl. Unter Umständen läÃt sie Kulanz walten.
- unkeeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn sich die "Tante" weiter quer stellt, sag Ihr das Du zum nächsthöheren gehen wirst,
den Leute die mich der Lügen bezichtigen sowieso keine Rechtfertigungschance geben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich denke mal das die Tante recht hat da ja damals schon klar war das das der Termin deines Bruders war und nicht deiner und was soll deine aussage da wert sein wenn die vom Arzt gefragt ist der Fehler liegt klar bei deinem Bruder