Angemessene Frist für Herausgabe von Eigentum?
Ich bin im Mai aus der gemeinsam mit meiner ehem. Lebensgefährtin bewohnten Wohnung ausgezogen. Mittlerweile habe ich festgestellt, daß sich dort noch Dinge von mir befinden. Ich habe Grund zu Annahme, daß meine "Ex" mir diese weiter vorenthalten will.
Mir ist bekannt, daß ich "Klage auf Herausgabe" bei der Staatsanwaltschaft einreichen kann, muss aber zuvor die Dame auffordern, mir die Sachen bereitzustellen.
Welcher reitliche Rahmen ist hierfür angemessen? Sprich: wenn ich Ihr am Freitag, 25.9. einen Brief zukommen lasse, daß sie mir die Sachen übergeben soll, was kann ich als Frist ansetzen?
Danke für Eure Antworten!