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Frist für den arbeitgeber?
Hallo,
ich möchte ab jetzt wneiger stunden die woche arbeiten und habe die meinen arbeit geber auch gesagt,
Meine frage muss ich jetzt eine bestimmte frist einhalten bis ich weniger arbeiten kann doer kann ich ab soffort weniger arbeiten?
8 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
1. die Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag
2. es muss also zunächst einvernehmlich die Arbeitszeit geändert werden
3. Grundlage dafür kann § 8 Teilzeit und Befristungsgesetz sein.
4. Danach muss die Reduzierung mindestens 3 Monate vor dem Wunsch - Beginn verlangt werden
§8 Abs. 2
Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
5.Der Arbeitgeber muss allerdings dann rechtzeitig 1 Monat vor dem gewünschten Termin schriftlich verweigern, denn sonst kommt die Reduzierung tatsächlich "kraft Gesetzes" zu Stande
§ 8 Abs. 5
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.
6. Es gibt Tarifverträge mit anderen Regelungen, die dem Gesetz vorgehen können.
Im Falle von Elternzeit gibt es auch einen Reduzierungsanspruch, ebenso für behinderte Menschen
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html - vor 10 Jahren
Nach dem TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) gibt es in vielen Fällen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Die Details kannst du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html finden.
In aller Kürze: Grundsätzlich ist eine Verringerung 3 Monate vorab zu verlangen. Der Chef kann aus triftigen betrieblichen Gründen ablehnen und muss das 1 Monat vorher spätestens mitteilen.
Vorsicht: auf eine Verlängerung auf die "alte" Arbeitszeit besteht danach KEIN direkter Anspruch (vgl. aber § 9 TzBfG)
Quelle(n): Eigens Praxis-Wissen, §§ 6 ff. TzBfG http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/ - John DDLv 7vor 10 Jahren
Das musst du mit deinem Chef verhandeln - es genügt nicht, es ihm nur zu sagen; er muss auch einverstanden sein und mit dir zusammen festlegen, ob das geht und wenn ja, ab wann.
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- RiddickLv 4vor 10 Jahren
In Deinem Arbeitsvertrag wird mit Sicherheit die Arbeitszeit geregelt sein.
Willst Du nun weniger oder auch mehr arbeiten, bedarf es der Zustimmung Deines Arbeitgebers, vorher geht nichts.
- Anonymvor 10 Jahren
wenn chef sagt ist ok, dann kannst du weniger arbeite.
Wenn Chef kannst morgen zu hause bleiben, dann ist dass auch OK.
- LeneLv 6vor 10 Jahren
Den Arbeitgeber fragen allein reicht nicht, du brauchst auch seine Zustimmung. Und die wird in einer Ãnderung des Arbeitsvertrages schriftlich festgehalten.
Und im Normalfall gelten Ãnderungen immer ab dem jeweils nächsten Monat.
- Wolke7Lv 7vor 10 Jahren
Das kannst du nur mit deinem Arbeitgeber persönlich absprechen...Da der Vertrag ja auch umgeändert werden muss......