Kontofreigabe nach Erlöschen der Hauptforderung möglich?
Ich hatte nen Berg Schulden (also so knapp 2000 Euronen) und habe einen Anwalt und ein Inkassobüro am Hals die alles schon ausgeschöpft haben was es da so gibt Pfändung in Sachen und Konto, EV, HB und was es da noch so gibt.
Ich habe dann denen immer wieder mal Geld geschickt mit dem Betreff Hauptforderung. Nun ist die Hauptforderung und die verzinslichen Kosten (also alles was zinslich wachsen kann) erloschen.
Bisher hatte ich bei meinem AG mit der Kontenfreigabe keinen Erfolg. Bisher hieß es immer: "Es ist ja nicht gesagt, daß Sie nie etwas verdienen was pfändbar wäre!" Als wenn es darum ginge! Selbst wenn es so wäre würde ich das Geld natürlich umleiten.
Wie seht ihr jetzt den Erfolg eines solchen Antrags da nur noch die Zinsen und die unverzinslichen Kosten in H.v. 417 Euro offen sind?
@ ernst: nicht er soll das Konto freigeben sondern das Gericht!
Der Gläubiger wird das Konto erst freigeben, nachdem alles bezahlt ist und ich denjenigen daraufhin verklagt habe und auf Herausgabe des Titels, den ich dann sofort verbrennen werde, damit nicht noch jemand damit Unfug anstellt
LEST DIE FRAGE! Es geht um eine Aufhebung der Kontopfändung GEGEN DEN WILLEN des Gläubigers durch das Gericht!!!