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Kontofreigabe nach Erlöschen der Hauptforderung möglich?
Ich hatte nen Berg Schulden (also so knapp 2000 Euronen) und habe einen Anwalt und ein Inkassobüro am Hals die alles schon ausgeschöpft haben was es da so gibt Pfändung in Sachen und Konto, EV, HB und was es da noch so gibt.
Ich habe dann denen immer wieder mal Geld geschickt mit dem Betreff Hauptforderung. Nun ist die Hauptforderung und die verzinslichen Kosten (also alles was zinslich wachsen kann) erloschen.
Bisher hatte ich bei meinem AG mit der Kontenfreigabe keinen Erfolg. Bisher hieß es immer: "Es ist ja nicht gesagt, daß Sie nie etwas verdienen was pfändbar wäre!" Als wenn es darum ginge! Selbst wenn es so wäre würde ich das Geld natürlich umleiten.
Wie seht ihr jetzt den Erfolg eines solchen Antrags da nur noch die Zinsen und die unverzinslichen Kosten in H.v. 417 Euro offen sind?
@ ernst: nicht er soll das Konto freigeben sondern das Gericht!
Der Gläubiger wird das Konto erst freigeben, nachdem alles bezahlt ist und ich denjenigen daraufhin verklagt habe und auf Herausgabe des Titels, den ich dann sofort verbrennen werde, damit nicht noch jemand damit Unfug anstellt
LEST DIE FRAGE! Es geht um eine Aufhebung der Kontopfändung GEGEN DEN WILLEN des Gläubigers durch das Gericht!!!
5 Antworten
- ErnstLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Warum sollte jemand das Konto freigeben, so lange er noch Geld zu bekommen hat?
- EricLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es ist und bleibt immer noch eine Rest Schuld von 417,- Euro. Erst wenn die Beglichen sind wird dein Konto wieder Frei.Besorge dir mal von dir eine Schufa Auskunft wenn da nichts von einer Kontopfändung Seht, könntest du auch bei einer Anderen Bank ein Konto Eröffnen. Schulden Eintragung in der Schufa Spielten dann keine Rolle.
Quelle(n): Clever. - nounouLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du hast dir deine Frage doch selbst beantwortet. Der Gläubiger wird das Konto freigeben wenn du keine Schulden mehr hast. Nur ein gütlicher Weg, wäre vorher möglich gewesen. Aber wenn dein Gläubiger so sauer ist das er nicht mehr verhandlungsbereit ist, musst du mit den Konsequenzen bis zum bitteren Ende leben.
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- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Möglich?
Natürlich!
Aber nicht zwingend notwendig.
Der Gläubiger KANN die Kontopfändung aufheben, muss aber nicht.
Bei uns war es so, dass wir einen Ratenzahlungsplan aufgestellt haben und als wir den regelmäÃig bedienten, wurde das Konto vorzeitig wieder freigegeben. Hätten wir dann aber nicht weitergezahlt, wäre die Pfändung gleich wieder in Kraft getreten...
Es ist verständlich, dass die Gläubiger an ihr Geld wollen; würdest du das nicht? Und wenn du keinen verlässlichen Eindruck hinterlässt... immerhin möchtest du etwas vom Gläubiger und wenn dann geklagt wird...ob das so weise war?