Ist es rechtens das der Diabetiker Zuschlag gestrichen wurde?

Bin schwerer Diabetiker und mir wurde jetzt vom Amt bei meinem Hartz 4 der Diabetiker Zuschlag gestrichen. Damit es nicht gleich heißt geh arbeiten, ich darf nicht mehr vom gesundheitsamt aus.

Kapaun2009-06-03T00:56:18Z

Beste Antwort

Was für Mehrkosten hast du denn so als Diabetiker? Ich habe ehrlich gesagt keine...

Padrina2009-06-03T19:04:58Z

Ich weiß leider nicht worauf dieser Zuschlag sich bezieht.
Aber ich würde gerne wissen, was für besondere Lebensmittel Du denn brauchst ? Ich will Dir nicht zu nahe treten, nur gerne wissen welche Du meinst. Denn mit den "normalen" Lebensmittel kann man sich als Diabetiker sehr gut ernähren.
Oder ist das auf Tabletten, Insulin, Spritzen usw bezogen?

Anonym2009-06-03T03:04:50Z

Ich bin selber Diabetiker aber ich verstehe nicht was Diabetes mit arbeiten zu tun hat. Ich gehe -natürlich- arbeiten und das kannst (und solltest) Du auch.

Die morgendliche Insulinspirtze und die richtige Ernährung halten Dich ja nicht vom arbeiten ab, oder?

weltenbummler2009-06-03T00:21:59Z

Das kommt auf den Typ der Diabetis an!
Du hast sicherlich einen vom Arzt ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf kostenaufwendigere Ernährung gestellt?

Menschen die an Diabetes leiden und zu dem auf Hartz IV angewiesen sind, haben keinen generellen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Aufwendung von spezieller Kost.

Dies entschied zumindest das Sozialgericht Dresden am 2. November 2006.
Ein Mann aus Dresden hatte um monatlich 50 Euro Mehrbedarf geklagt, die er für den Kauf von diabetischen Erzeugnissen verwenden wollte.
Das Sozialgericht widersprach dieser Ansicht und gab bekannt, dass im wesentlichen Diabeteskost "einer gesunden Normalkost" entspreche, die auch in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften zu kaufen sei.
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. (Stand 02.11.06)


Bislang wurden bzw. werden für folgende Diabetes- Erkrankungen ALG II Mehrbedarfe nach § 21 SGB II nach gedeckt:

25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, Vollkost

25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost

51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost

51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost

Ich würde es an Deiner Stelle auf jeden Fall mit einem Widerspruch versuchen, dann wird das zumindest für Deinen Fall nochmals geprüft.

+++

difra2009-06-03T00:14:41Z

Die Arge ist da leider rechtlich auf der sicheren Seite. Es gibt da eine Runde aus Sozialverbänden, Krankenkassen und sonstigen Verb��¤nden die jährlich festlegen welche Krankheiten einen Finanziellen Mehrbedarf benötigen. Die sind zu dem Schluß gekommen das Leute mit Diabetes keine anderen und damit teureren Lebensmittel brauchen wie normal Kranke. An di Empfehlungen dieses Gremiums halten sich auch die Richter bei der Rechtssprechung. Hast also selbst auf dem Klageweg keine Chance.
Quelle: Eigene Erfahrung bin selbst Diabetiker.

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