Habe Kleidung bei ebay zum Kauf angeboten, Artikel wurde auch zum Preis von 3,- Euro ersteigert, Leider hat meine Kleine die Sachen mit der Schere bearbeitet, so dass da nix mehr zu retten ist. Jetzt besteht der Käufer auf Überweisung eines Betrages von 40,- zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz. Habe von mir aus Rückerstattung des gezahlten Betrages oder Lieferung gleichwertiger Kleidung angeboten. Ist der Käufer im Recht, wenn er auf den Geldbetrag besteht?
2009-04-21T13:32:53Z
@alwin ... du kennst meine Tochter nicht :-), kleiner Chaot, hat auch schon mal eine Jacke mit Kugelschreiber bemalt, die zum Verkauf stand, was ich aber Gott sei Dank rausgekriegt habe. Werde deinen Rat beherzigen, weil du wohl leider zu 80% Recht hast :-)), was die Käufer betrifft.
Anonym2009-04-21T13:09:19Z
Beste Antwort
nein. der warenwert war in dem sinne 3 euro und nicht 40 euro. er kann nur auf die 3 euro plus portokosten bestehen die er überwiesen hat.
Grundsätzlich hast Du einen Artikel in dem gemäà ebay beschriebenen Zustand zu liefern. Wenn er für drei Euro einen Ferrari ersteigert hätte, müsstest Du auch diesen liefern. Er hat aber ein fehlerfreies Kleidungsstück gemäà Artikelbeschreibung ersteigert. Da das Kleidungsstück genau beschrieben wurde, kannst Du auch nicht einfach ein Anderes liefern.
Kannst Du dieses nicht liefern, ist Dir nach § 275 BGB die Erfüllung unmöglich geworden. Du musst aber nach §280 BGB ff. dem Käufer evtl. entstandenen Schaden ersetzen. Es ist auch nicht höhere Gewalt, wenn Deine Tochter ein Kleidungsstück zerschneidet. Wenn der Schaden ist, dass es ein anderes vergleichbares Kleidungsstück nur für 40.- € zu kaufen gibt, so wäre die Forderung des Käufers berechtigt. Du müsstest ihm entweder dieses Kleidungsstück kaufen oder den Differenzbetrag ersetzen.
Allerdings wäre der Käufer in der Beweispflicht, was seinen Schaden angeht. Einfach etwas von 40.- € behaupten kann er nicht. Es ist hier fraglich, ob ihm irgendein Gericht diese 40.- € zuerkennen würde, da er ja wahrscheinlich vergleichbare Kleidungsstücke auch zum geringeren Preis bekommen könnte.
AuÃerdem ist der Streitwert so gering, dass Du eine Klage kaum befürchten musst.
Daher hat der Käufer grundsätzlich recht, wird dieses aber sowohl in der Sache als auch in der Höhe kaum durchsetzen können. Du kannst es also aussitzen oder Dich mit dem Käufer irgendwie einigen.
Meist stellen sich die Verkäufer vor allem deswegen so an, weil sie vermuten, dass der Verkäufer zum niedrigen Verkaufspreis gar nicht liefern will. Die Aussage "ist zerstört worden" ist ziemlich bequem. Vielleicht ist der Käufer ja schon mit einem Beweisfoto zufrieden.
Hier geht es um einen Privatverkauf, d.h. du bist kein Kaufmann, daher hat der Käufer keinen Anspruch auf einen solchen Ersatz. Selbst, wenn du Kaufmann wärst, könnte der Käufer nur auf so etwas bestehen, wenndu es vertraglich festgelegt hättest oder es in deinen AGBs stehen würde. Der Käufer hatte keine Kosten, wa will er denn einklagen? Bei Ebay kannst du dich auch immer von dem Angebot zurückziehen, wenn die Sache kaputt gegangen ist. Was allein ist, dass der Käufer einen Preisnachlass will und er dir eine schechte Bewertung gibt. Schick ihm doch die Sachen, du willst kein Geld und dann? Soll der Käufer doch klagen, dass will ich bei einem Privatverkauf doch erst sehen! Mach dir keine Gedanken junile
Ich würde es als Käufer nicht versuchen, Dich mit so einer Nummer einzuschüchtern, aber ich würde doch vermuten, dass die Geschichte mit der Kleinen und der Schere erfunden ist. So gesehen, schick ihm die 3 Euro zurück, und gut ist das. Und versteigere demnächst nicht mehr ab 1 Euro, das bringt nämlich nichts auÃer idiotische Kunden.