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Habe eine ebay-Frage ...?
Habe Kleidung bei ebay zum Kauf angeboten, Artikel wurde auch zum Preis von 3,- Euro ersteigert, Leider hat meine Kleine die Sachen mit der Schere bearbeitet, so dass da nix mehr zu retten ist. Jetzt besteht der Käufer auf Überweisung eines Betrages von 40,- zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz. Habe von mir aus Rückerstattung des gezahlten Betrages oder Lieferung gleichwertiger Kleidung angeboten. Ist der Käufer im Recht, wenn er auf den Geldbetrag besteht?
@alwin ... du kennst meine Tochter nicht :-), kleiner Chaot, hat auch schon mal eine Jacke mit Kugelschreiber bemalt, die zum Verkauf stand, was ich aber Gott sei Dank rausgekriegt habe.
Werde deinen Rat beherzigen, weil du wohl leider zu 80% Recht hast :-)), was die Käufer betrifft.
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
nein. der warenwert war in dem sinne 3 euro und nicht 40 euro. er kann nur auf die 3 euro plus portokosten bestehen die er überwiesen hat.
- vor 1 Jahrzehnt
Oha was für ein Sturer Käufer...
mach Dir aber keinen zu groÃen Kopf.Er kann nur 3 Euro+den Versand zurück verlangen.
Sollte der Käufer weiterin drauf bestehen , würde ich mich an deiner Stelle an ebay wenden. Davor brauchst Du keine Hemmungen zu haben.Denn Du bietest dem Käufer ja die Rückerstattung an ( Mail am besten aufbewahren in der du es getan hast )
So war mal in der Community von Ebay. Da heiÃt es das der Käufer ein Recht auf den Artikel hat. Sollte der verschwunden , defekt oder sonstiges sein,hat der Käufer das recht sich einen gleichen Artikel zu besorgen und der Verkäufer muà für die differenz aufkommen *staun* das war mir nun auch neu und ich wage es einfach auch mal diese aussagen stark an zu zweifeln...hmmm oder ist da doch was dran? http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html WeiÃte was..frag ebay...nur die können dir 100 % gewissheit geben was richtig ist :-s
- cleverLv 4vor 1 Jahrzehnt
Er hat Ware für 3 Euro ersteigert, unabhängig davon, was sie eigentlich wert war. Somit kann er auch nur für 3 Euro Ersatz von dir erhalten!
- junileLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hier geht es um einen Privatverkauf, d.h. du bist kein Kaufmann, daher hat der Käufer keinen Anspruch auf einen solchen Ersatz.
Selbst, wenn du Kaufmann wärst, könnte der Käufer nur auf so etwas bestehen, wenndu es vertraglich festgelegt hättest oder es in deinen AGBs stehen würde. Der Käufer hatte keine Kosten, wa will er denn einklagen?
Bei Ebay kannst du dich auch immer von dem Angebot zurückziehen, wenn die Sache kaputt gegangen ist.
Was allein ist, dass der Käufer einen Preisnachlass will und er dir eine schechte Bewertung gibt.
Schick ihm doch die Sachen, du willst kein Geld und dann?
Soll der Käufer doch klagen, dass will ich bei einem Privatverkauf doch erst sehen!
Mach dir keine Gedanken
junile
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- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde es als Käufer nicht versuchen, Dich mit so einer Nummer einzuschüchtern, aber ich würde doch vermuten, dass die Geschichte mit der Kleinen und der Schere erfunden ist. So gesehen, schick ihm die 3 Euro zurück, und gut ist das. Und versteigere demnächst nicht mehr ab 1 Euro, das bringt nämlich nichts auÃer idiotische Kunden.
- SandraLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es steht ihm lediglich die Summe zu, die er dir überwiesen hat. Geh nicht auf Diskussionen ein. Es gibt nun mal höhere Gewalt. Wenn er sich an Ebay wendet, kannst du die Sache ja erklären.
- vor 1 Jahrzehnt
Das grenzt ja schon an unverschämtheit vom "Käufer".
Da er für 3,- Euro etwas ersteigert hat darf er lediglich verlangen das du ihm den Betrag den "ER" überwiesen hat zurückerstattest.
In dem Fall ist er keineswegs im Recht.
Solltest du weiterhin Probleme mit dem Käufer haben, wende dich direkt an Ebay. Die helfen Dir dann auch weiter.
Drück Dir die Daumen das alles glatt geht...
- ricardoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Kaufvertrag bleibt gültig. Und MUSS erfüllt werden. Der Käufer hat Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, also den gleichen Artikel.
War die Bekleidung gebraucht? Dann sind 40 Euro zuviel. Also deale, biete 10 oder 20 Euro an.
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
was hier wieder für ein Blech steht ......
Grundsätzlich hast Du einen Artikel in dem gemäà ebay beschriebenen Zustand zu liefern. Wenn er für drei Euro einen Ferrari ersteigert hätte, müsstest Du auch diesen liefern. Er hat aber ein fehlerfreies Kleidungsstück gemäà Artikelbeschreibung ersteigert. Da das Kleidungsstück genau beschrieben wurde, kannst Du auch nicht einfach ein Anderes liefern.
Kannst Du dieses nicht liefern, ist Dir nach § 275 BGB die Erfüllung unmöglich geworden. Du musst aber nach §280 BGB ff. dem Käufer evtl. entstandenen Schaden ersetzen. Es ist auch nicht höhere Gewalt, wenn Deine Tochter ein Kleidungsstück zerschneidet. Wenn der Schaden ist, dass es ein anderes vergleichbares Kleidungsstück nur für 40.- € zu kaufen gibt, so wäre die Forderung des Käufers berechtigt. Du müsstest ihm entweder dieses Kleidungsstück kaufen oder den Differenzbetrag ersetzen.
Allerdings wäre der Käufer in der Beweispflicht, was seinen Schaden angeht. Einfach etwas von 40.- € behaupten kann er nicht. Es ist hier fraglich, ob ihm irgendein Gericht diese 40.- € zuerkennen würde, da er ja wahrscheinlich vergleichbare Kleidungsstücke auch zum geringeren Preis bekommen könnte.
AuÃerdem ist der Streitwert so gering, dass Du eine Klage kaum befürchten musst.
Daher hat der Käufer grundsätzlich recht, wird dieses aber sowohl in der Sache als auch in der Höhe kaum durchsetzen können. Du kannst es also aussitzen oder Dich mit dem Käufer irgendwie einigen.
Meist stellen sich die Verkäufer vor allem deswegen so an, weil sie vermuten, dass der Verkäufer zum niedrigen Verkaufspreis gar nicht liefern will. Die Aussage "ist zerstört worden" ist ziemlich bequem. Vielleicht ist der Käufer ja schon mit einem Beweisfoto zufrieden.
Quelle(n): http://grundmann-norderstedt.de/rf6.htm