Wieviel Wochen lang können Vermieter den Mieter eine Wohnungsbesichtigung zu muten ?

meine Vermieterin ist übervorsichtig ( nach meine meinung zu viel ) sie meint die Mietbewerber über genau überprüfen zu müssen jetzt haben schon 10 Mietbewerber die Wohnung besichtigt was ist wenn sie noch eine weitere Woche mehre Wohnbesichtigungen machen möchte Kann ich sagen das ich es nicht mehr möchte da ja genug Bewerber als Auswahl frei zu Verfügung stehen sind 3 wochen pro woche 2-3 Termine je 2-3 Wohnbesichtigungnicht genug ? ich muss noch renovieren und Schönheitreparaturen und in der neue Wohnung ist auch noch genug zu tun und möchte es jetzt zügig angehen Wann kann ich sagen halt jetzt ist genug ? ich hab sogar Sonntag zwei Besichtung durch gehen lassen um sie nicht zu verstimmen Ich weiß, müsste ich nicht Wann ist der Punkt erreicht wo es über tapeziert wird

2009-03-08T14:45:58Z

nein hat er nicht ich möchte schon auf meine Frage bezogen eine Antwort und nicht mit eine allgemeine Mietregel abgespeist werden

2009-03-08T15:01:35Z

Es steht in Mietrecht ,das das Betretungsrecht kein Dauerzustand sein soll . o.k Wann meint ihr ist dieser Zustand erreicht? und wie bring ich es am besten drüber so das sie sich nicht übermäßig aufregt ?

Sprendlinger2009-03-09T01:09:24Z

Beste Antwort

Der Rekord den ich an Interessenten hatte waren 100. Natürlich an einem termin, die nach einander in die Wohnung kamen. Mache mit Deiner Vermieterin 1-2 Termine fest pro Woche aus.(Mo + Do 18 Uhr) Dann kannst Du Dich jeweils darauf einrichten. Du bist leider verpflichtet Besichtigungen zu zulassen. Eine Höchstmenge habe ich in keinem Urteil gefunden. Auch kannst Du schon anfangen zu packen und zu renovieren. Deine Wohnung muss nicht tip-top aussehen. Du musst sogar nicht anwesend sein, aber wer will das schon Fremde Leute im Haus und nicht dabei sein.

Anonym2009-03-08T14:34:59Z

Mausekatze hat Dir bei Deiner letzten Frage zu dem Thema schon einen extrem guten Link gepostet der alle Deine Fragen beantwortet.

Hier nochmal:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_1_2.html

Okay, dann drösel ich den Link für Dich nochmal auf:

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Keine Besichtigungen in der Mittagszeit an Samstagen. Keine Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen. Besichtigung nur zu vertretbaren Zeiten. Der Vermieter muss pünktlich sein.

Mehr als einen Besichtigungstermin pro Woche muss der Mieter grundsätzlich nicht hinnehmen. Die Besichtigung der Wohnung darf kein Dauerzustand werden. Ohne konkreten Anlass besteht das Besichtigungsrecht des Vermieters lediglich im Abstand von etwa zwei Jahren.

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Der Mieter ist berechtigt, die gemietete Wohnung grundsätzlich uneingeschränkt zu nutzen. Bei widerrechtlichen Störungen kann er deren Beseitigung, Unterlassen für die Zukunft und die Wiedereinräumung ungestörten Besitzes verlangen. Rechtswidrige Eingriffe können zum Schadensersatz verpflichten. Der Vermieter darf sein Zutrittsrecht in keinem Fall eigenmächtig mittels eines Nachschlüssels oder unter Einsatz von Gewalt durchsetzen. Seine einzige Möglichkeit ist es, Klage auf Zutritt zu Ihrer Wohnung zu erheben. Er kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn das Betreten Ihrer Wohnung zur konkreten Gefahrenabwehr erforderlich ist.


Wie Du Deinem Vermieter das beibrings hast Du übrigens überhaupt nicht gefragt.
Sag ihr einfach dass Dir diese Termine zuviel werden und dass Du das auf einen Termin pro Woche beschränken möchtest, wie es ja auch Dein gutes Recht ist. Was solls denn wenn sie sauer wird, Du ziehst doch eh bald aus.