Verjährungsfrist fuer Forderungen?

Kann mir jemand sagen, wann Forderungen für eine Stromabrechnung verfallen. Also die Endabrechnung wurde vor Jahren angemahnt, aber der Schuldner konnte nicht zahlen. Jetzt, ca. 5 Jahre später kommt ein Inkasso.

2009-02-25T02:54:03Z

Also noch zur Ergänzung, kein Mahnbescheid, etc. wurde seinerzeit beantragt. Abrechnung erfolgte, Schuldner konnte nicht zahlen, Schweigen ueber Jahre.

2009-02-25T02:57:28Z

Ist hier ganz suspekt, er wurde angeschrieben von einem Inkassounternehmen, keine Firma benannt, nicht, noch nicht einmal die Schuldhöhe. Und da er sich lediglich an den einen Fall erinnert, denkt er, das ist er wohl. Auf die Briefe des Inkassounternehmens wird nicht reagiert. Schuld stammt aus 2004

2009-02-25T04:04:21Z

Die Forderung entstand im Zeitraum 2002/2003 und wurde 2004 abgerechnet. Es wurde nie ein Mahnbescheid zugestellt, auf gar keinem Fall ein Vollstreckungsbescheid. Mich befremdet dieses Schreiben, kein richtiger Betreff. Ferner ein Bezug zu einer Bank, die er nicht kennt. Alles etwas suspekt. Aber die nachhaltige Aufforderung sich zu rühren. Und das will er nicht. Da ihm alles nichts wirklich sagt. Es kann ja auch mal in so einem Unternehmen ein Fehler unterlaufen.

Anonym2009-02-25T02:49:27Z

Beste Antwort

Wenn alle Fristen eingehalten wurden, bzw. werden, dann besteht ein Anspruch gegenüber dem Schuldner von 30 Jahren.

Nachtrag: @ Jens
...ich bin ganz ruhig...lol
Ich habe die Frage beantwortet ich wusste nicht das ich dazu auch noch alle § in ihren Durchführungsbestimmungen und alle gerichtlichen Schritte mit anführen muss...Danke für deine Bestätigung das ich Recht habe...doch das wusste ich schon vorher wichtig ist doch das der Fragesteller erkennt in welcher Lage er sich befindet...Du hast auch Recht mit deinen Ausführungen.

Nachtrag: @Peter K
Na dann frage mal einen Gerichtsvollzieher...der vertritt den Gläubiger...30 Jahre besteht der Anspruch!

Ich habe mir die Antwort nicht aussuchen können es ist halt so.
Die Daumen runter und hoch bestätigen nur die Richtigkeit meiner Aussage!
Danke ich freue mich das mein Beitrag gelesen wird und so viel Zustimmung findet.

Chrisman2009-02-26T21:17:38Z

Forderungen verjähren mit Ablauf des dritten Jahres nach dem die Forderung entstanden ist. Also wenn eine Forderung zwischen dem 1.1.06 und dem 31.12.06 entstanden ist, ist die Forderung mit Ablauf des 31.12.2009 verjährt, sofern keine Maßnahmen mit aufschiebender Wirkung stattgefunden haben. Eine Mahnung allein hat diese aufschiebende Wirkung nicht. Es muss eine gerichtliche Geltendmachung der Schuld eingesetzt haben ... also mindestens ein Mahnbescheid. Wurde diesem durch den Schuldner wiedersprochen und der Gläubiger klagt daraufhin nicht, beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem der Mahnbescheid ausgestellt wurde.

Beispiel:

Normal:
Schuld entstanden: 12.3.2006
verjährt: 31.12.2009 24 Uhr

Mit Mahnbescheid:
Schuld entstanden: 12.3.2006
Mahnbescheid innerhalb der 3Jahres-Frist vom 10.8.2009
verjährt: 31.12.2012 24 Uhr

In dem so hier geschilderten Fall dürfte die Verjährung eingetreten sein.

An das Inkasso-Büro würde ich folgendes schreiben:

Inkasso Dödel GmbH
Blödistraße 11
12345 Blödmannshof



Forderungssache
Strom für keinen AG ./. Max Mustermann
GeschZ.: 1234567890



Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Forderungssache weise ich Ihre Hauptforderung n Höhe von XX,XX € nebst der Nebenforderung inkl. der außergerichtlichen Kosten und Zinsforderungen in Höhe von XX,XX € als unberechtigt zurück, da die Forderung die dreijährige Verjährungsfrist überschritten hat und keine Maßnahmen aufschiebender Wirkung seitens Ihrer Auftraggeberin eingeleiten wurden. Die Verjährungsfrist begann am 01.01.2005 und somit ist die Forderung am 31.12.2007 24 Uhr verjährt.

Mit freundlichem Gruß
Max Mustermann

Peter K2009-02-26T13:33:32Z

3 Jahre, wenn es keinen Titel gibt oder zwischedurch die Forderung vom Schuldner anerkannt wurde. Verjährungseinrede muß allerdings schon erfolgen -Schweigen allein bringt da nichts.
@ hämoridenscanner
30 Jahre sind unrichtig. Irgendwannmuß auch mal Rechtssicherheit eintreten.

Anonym2009-02-25T11:15:43Z

Falls ein Mahnbescheid zugestellt wird unbedingt widersprechen! Sonst ergeht ein Vollstreckungsbescheid und es wird vollstreckt. Die Verjährung hemmt den Anspruch lediglich, beseitigt ihn aber nicht!

Ansonsten steht alles in der Antwort von Jens, der die Antworten auf frühere Fragen zur Verjährung offensichtlich aufmerksam liest. :-)))

exenter2009-02-25T11:14:40Z

Forderungen aus Verträgen (Stomlieferungsvertrag) verjähren in 2 Jahren. Das gilt nicht, wenn die Forderung anhängig ist. Scheint Dein Fall zu sein. Gibt es gar einen vollstreckbaren Titel, kann wie von dem anderen Beitrag erwähnt, die Forderung bis zu 30 Jahren beigetrieben werden. Da wir aber zu wenig aus Deiner Frage entnehmen können kann die Antwort auch nur allgemein gehalten werden. Nach Deinen neuen Informationen sieht es nun anders aus. Offensichtlich hat ein Gläubiger die Forderung an ein Inkassobüro verkauft und dieses versucht nun die Beitreibung. Wenn die ganze Geschichte unklar ist und nicht einmal die Schuldsumme erkennbar ist würde ich garnicht reagieren und abwarten. Das sieht nach einem verzweifelten Versuch aus, eine verjährte Forderung noch abzufassen.

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