Benötigt man einen richterlichen Beschluss wenn man jemanden am Rollstuhl angurten möchte?

In diesem Fall muss ein behinderter Mensch an seinen Rollstuhl angegurtet werden, da er von alleine herunterfallen könnte. Braucht der Betreuer oder eine Einrichtung einen richterlichen Beschluss? Gilt das unter Fixierung?

Heidi2009-02-19T00:17:17Z

Beste Antwort

Auf jeden Fall. So ein Gurt ist eine Fixierung und muss mit einem richterlichen Beschluss genehmigt werden. Übergangs weise, aber nur kurzzeitig, kann diese Genehmigung zur Gefahrenabwendung auch von dieser fixierten Person bzw. dem Betreuer genehmigt werden.

Anonym2009-02-18T23:21:37Z

Hoffentlich

Franzi2009-02-17T12:33:12Z

Ja, dafür musst du einen Antrag beim Gericht stellen, daraufhin kommt ein Richter dann zu Dir und begutachtet den betroffenen ob die fixierung wirklich notwendig ist.

Anonym2009-02-16T21:10:20Z

Es wurde bereits gesagt. es kommt auf den Gurt drauf an . Ist der jemand in der Lage den gurt alleine zu öffnen so ist es nicht zwingend notwendig. Auf jedenfall muss aber ein fixierungsprotokoll angelegt werden.

Ein Richterl. Beschluss ist dann nötig wenn man jemanden festmacht(Beckengurt etc.. ) Ohne das die Möglichkeit des Betroffenen da ist sich selber zu lösen bzw loszumachen.

Aber immer muss ein Grund vorligene , meist aus Sicherheitsgründen , der eigen oder Fremdgefährdung

Anonym2009-02-16T20:03:51Z

Ja, definitiv, um jemanden an seiner Freiheit einzuschränken benötigt man einen Richterl. Beschluss.

So wird das in jedem Altenheim gemacht.

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