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Benötigt man einen richterlichen Beschluss wenn man jemanden am Rollstuhl angurten möchte?
In diesem Fall muss ein behinderter Mensch an seinen Rollstuhl angegurtet werden, da er von alleine herunterfallen könnte. Braucht der Betreuer oder eine Einrichtung einen richterlichen Beschluss? Gilt das unter Fixierung?
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auf jeden Fall. So ein Gurt ist eine Fixierung und muss mit einem richterlichen Beschluss genehmigt werden. Übergangs weise, aber nur kurzzeitig, kann diese Genehmigung zur Gefahrenabwendung auch von dieser fixierten Person bzw. dem Betreuer genehmigt werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, dafür musst du einen Antrag beim Gericht stellen, daraufhin kommt ein Richter dann zu Dir und begutachtet den betroffenen ob die fixierung wirklich notwendig ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, definitiv, um jemanden an seiner Freiheit einzuschränken benötigt man einen Richterl. Beschluss.
So wird das in jedem Altenheim gemacht.
- vor 1 Jahrzehnt
Es kommt darauf an ob diese Person alleine dazu im stande ist, den Gurt zu lösen. Wenn ja, dann ist es nur eine SicherungsmaÃnahme ansonsten eine Freiheitsberaubung.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hoffentlich
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es wurde bereits gesagt. es kommt auf den Gurt drauf an . Ist der jemand in der Lage den gurt alleine zu öffnen so ist es nicht zwingend notwendig. Auf jedenfall muss aber ein fixierungsprotokoll angelegt werden.
Ein Richterl. Beschluss ist dann nötig wenn man jemanden festmacht(Beckengurt etc.. ) Ohne das die Möglichkeit des Betroffenen da ist sich selber zu lösen bzw loszumachen.
Aber immer muss ein Grund vorligene , meist aus Sicherheitsgründen , der eigen oder Fremdgefährdung
Quelle(n): Arbeite im Altenheim und wir haben einen ähnlichen Fall