Wie verhält sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Bezug auf Gründungszuschuß?
Mal angenommen jemand unterschreibt einen Aufhebungsvertrag und erhält eine Abfindung. Dies führt dann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 3 Monaten, da die Kündigung ja nun irgendwie provoziert worden ist. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist aber die Voraussetzung für den Gründungszuschuß bei einem Start in die Selbstständigkeit. Müsste man nun 3 Monate und 1 Tag arbeitslos sein, um dann einen Gründungszuschuß für einige Monate zu bekommen, oder wird die Abfindung mit dem Gründungszuschuß verrechnet? Arbeitslosengeld I ist schließlich vermögensunabhängig im Gegensatz zu Hartz IV, und somit bin ich mir nun nicht ganz sicher...
Achso, die Abfindung wird nicht gezahlt, weil meine Kündigungsfrist unterschritten worden ist. Sie wurde eingehalten und die Abfindung ist als Dankeschön des Arbeitgebers zu sehen.