Wie verhält sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Bezug auf Gründungszuschuß?

Mal angenommen jemand unterschreibt einen Aufhebungsvertrag und erhält eine Abfindung. Dies führt dann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 3 Monaten, da die Kündigung ja nun irgendwie provoziert worden ist. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist aber die Voraussetzung für den Gründungszuschuß bei einem Start in die Selbstständigkeit. Müsste man nun 3 Monate und 1 Tag arbeitslos sein, um dann einen Gründungszuschuß für einige Monate zu bekommen, oder wird die Abfindung mit dem Gründungszuschuß verrechnet? Arbeitslosengeld I ist schließlich vermögensunabhängig im Gegensatz zu Hartz IV, und somit bin ich mir nun nicht ganz sicher...

2009-02-10T11:56:20Z

Achso, die Abfindung wird nicht gezahlt, weil meine Kündigungsfrist unterschritten worden ist. Sie wurde eingehalten und die Abfindung ist als Dankeschön des Arbeitgebers zu sehen.

Raik2009-02-11T01:11:42Z

Beste Antwort

ja, Du musst wenigstens einen Tag arbeitssuchend gemeldet sein und Leistungsanspruch haben. Daher kannst Du die ersten drei Monate zwar schon für Deine Selbständigkeit arbeiten, darfst aber z.B. noch keine Einnahmen haben. Besprich die Thematik offen mit Deinem Betreuer von der Arbeitsagentur, dort kennt man das schon und wird Dir einen Lösungsweg aufzeigen.

Anonym2009-02-10T19:55:52Z

Du kannst die 3-monatige Sperre leicht umgehen: wenn glaubwürdig gemacht wird, dass es sonst zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber gekommen wäre oder - mit 100%-iger Wirksamkeit: mit einem ärztlichen Attest. Du musst angeben, dass der Job dich gesundheitlich überfordert hat (belegt vom Arzt) und dass du deswegen in den Aufhebungvertrag eingewilligt hast

Anonym2009-02-10T19:53:20Z

Die Bedingungen eines AHV stehen meistens drin.