Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wie verhält sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung in Bezug auf Gründungszuschuß?

Mal angenommen jemand unterschreibt einen Aufhebungsvertrag und erhält eine Abfindung. Dies führt dann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 3 Monaten, da die Kündigung ja nun irgendwie provoziert worden ist. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist aber die Voraussetzung für den Gründungszuschuß bei einem Start in die Selbstständigkeit. Müsste man nun 3 Monate und 1 Tag arbeitslos sein, um dann einen Gründungszuschuß für einige Monate zu bekommen, oder wird die Abfindung mit dem Gründungszuschuß verrechnet? Arbeitslosengeld I ist schließlich vermögensunabhängig im Gegensatz zu Hartz IV, und somit bin ich mir nun nicht ganz sicher...

Update:

Achso, die Abfindung wird nicht gezahlt, weil meine Kündigungsfrist unterschritten worden ist. Sie wurde eingehalten und die Abfindung ist als Dankeschön des Arbeitgebers zu sehen.

3 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja, Du musst wenigstens einen Tag arbeitssuchend gemeldet sein und Leistungsanspruch haben. Daher kannst Du die ersten drei Monate zwar schon für Deine Selbständigkeit arbeiten, darfst aber z.B. noch keine Einnahmen haben. Besprich die Thematik offen mit Deinem Betreuer von der Arbeitsagentur, dort kennt man das schon und wird Dir einen Lösungsweg aufzeigen.

    Quelle(n): Erfahrungen im Familienumfeld
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst die 3-monatige Sperre leicht umgehen: wenn glaubwürdig gemacht wird, dass es sonst zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber gekommen wäre oder - mit 100%-iger Wirksamkeit: mit einem ärztlichen Attest. Du musst angeben, dass der Job dich gesundheitlich überfordert hat (belegt vom Arzt) und dass du deswegen in den Aufhebungvertrag eingewilligt hast

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Bedingungen eines AHV stehen meistens drin.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.