Finanzamt will Nachweise für Fahrtkosten, was nun?
Mein Ausgleich habe ich erhalten, Geld ist auch da. Nun musste ich aber Einspruch einlegen. Jetzt kam vom Finanzamt ein Schreiben ich solle meine Fahrtkosten belegen, Belege vom Tanken, Reparaturrechnungen mit Km-Stand. Ich habe natürlich garkeine Tankquittungen, die werf ich immer weg und auf meinen Reparaturrechnungen vermerkt meine Werkstatt keine Kilometerstände. Was soll ich denn nun machen? Der Bescheid ist für 2007. Für 2008 wird mir dann ja das gleiche blühen, aber auch hier fehlen mir Belege.
HILFE!!!! Ich will doch nur meine rechtmäßige Erstattung, es heißt doch immer es wird pauschal abgerechnet.
dwgaf2009-01-15T02:17:07Z
Beste Antwort
Bist du Selbständig oder Arbeitnehmer? Das ist ein himmelweiter Unterschied fürs FA.
Wenn du AN bist und nur die km-Pauschale für die Fahrten zur Arbeit geltend gemacht hast, verstehe ich nicht, was das FA von dir will. Anhand deiner Lohnsteuerkarte lassen sich die Arbeitstage ermitteln, anhand der Landkarte (oder des Internet) die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wenn du mehr Kosten angegeben hast, als die km-Pauschale abdeckt, musst du diese Kosten nachweisen.
Als Selbständiger kannst du pauschal die sog. 1-%-Regel anwenden. Dabei wird dir 1% des Neupreises als Eigenanteil abgezogen, alle anderen nachweislichen Kosten sind absetzbar.
Möglichkeit 2: Du "handelst" mit dem FA einen Privatanteil aus (z.B. 30% Privatnutzung). Hast du ein zweites Fahrzeug, ist der Privatanteil eher niedrig, hast du kein zweites Fahrzeug, eher hoch (bis 70%). Auch hier ist der Belegnachweis erforderlich.
Es reicht eigentlich der Wohnsitz und die Kilometerangabe zum Arbeitsplatz! Beide Adressen liegen dem Finazamt vor. Was mit den Werkstattrechnungen ist, weiss ich nicht, ob man da was bekommt. Für 2007 gibt es eine Nachzahlung der Beförderungskosten von Wohnung zum Arbeitsplatz.
EC-Karten- Zahlung mit Kto.auszügen belegen! Wenn Sie Zeugen für Ihren Kilometerstand oder Reparaturen haben, lässt das Finanzamt sicher mit sich reden.
Mal ehrlich: Einspruch erheben, ohne Belege zu haben ... hmmm ... Naja, aus Fehlern lernt man ...
Du hast doch Geld bekommen. Warum musst du Einspruch einlegen? Willst du vielleicht 20 Euro mehr bekommen? Dann musst du dir auch gefallen lassen, dass du alles genau nachweisen musst. Nehme einfach den Einspruch zurück und gebe dich zu Frieden. Dann will auch keiner solche Belege.
...also, wenn es um die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht, hast du eigentlich keine Probleme, weil die Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten werden. Tatbestandsmerkmal ist dabei die Entfernung, nicht jedoch die Art, wie du sie zurückgelegt hast.
Was das Finanzamt da will, ist Unsinn. Purer Dummenfang. Ein wohlgesetztes Anschreiben dürfte dem ein Ende bereiten.
Ein bisschen komplizierter wird es, wenn du mehr als 4.500 Euro angegeben hast. Da gilt zwar grundsätzlich auch die Entfernungspauschale, aber du musst belegen, dass du diese Strecke mit dem Kraftfahrzeug bewältigt hast. Aber auch da gibt es Wege.
Lies dir mal § 9 (2) EStG durch (Link), aber ignorier die Stelle mit den ersten 20 km.
Die ersten drei Antworten sind Quatsch, besonders die Drohung mit Steuerbetrug.