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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Finanzamt will Nachweise für Fahrtkosten, was nun?

Mein Ausgleich habe ich erhalten, Geld ist auch da. Nun musste ich aber Einspruch einlegen. Jetzt kam vom Finanzamt ein Schreiben ich solle meine Fahrtkosten belegen, Belege vom Tanken, Reparaturrechnungen mit Km-Stand. Ich habe natürlich garkeine Tankquittungen, die werf ich immer weg und auf meinen Reparaturrechnungen vermerkt meine Werkstatt keine Kilometerstände. Was soll ich denn nun machen? Der Bescheid ist für 2007. Für 2008 wird mir dann ja das gleiche blühen, aber auch hier fehlen mir Belege.

HILFE!!!! Ich will doch nur meine rechtmäßige Erstattung, es heißt doch immer es wird pauschal abgerechnet.

10 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bist du Selbständig oder Arbeitnehmer?

    Das ist ein himmelweiter Unterschied fürs FA.

    Wenn du AN bist und nur die km-Pauschale für die Fahrten zur Arbeit geltend gemacht hast, verstehe ich nicht, was das FA von dir will.

    Anhand deiner Lohnsteuerkarte lassen sich die Arbeitstage ermitteln, anhand der Landkarte (oder des Internet) die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

    Wenn du mehr Kosten angegeben hast, als die km-Pauschale abdeckt, musst du diese Kosten nachweisen.

    Als Selbständiger kannst du pauschal die sog. 1-%-Regel anwenden. Dabei wird dir 1% des Neupreises als Eigenanteil abgezogen, alle anderen nachweislichen Kosten sind absetzbar.

    Möglichkeit 2: Du "handelst" mit dem FA einen Privatanteil aus (z.B. 30% Privatnutzung). Hast du ein zweites Fahrzeug, ist der Privatanteil eher niedrig, hast du kein zweites Fahrzeug, eher hoch (bis 70%). Auch hier ist der Belegnachweis erforderlich.

    Möglichkeit 3: Führen eines Fahrtenbuches.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da musst du mit dem Finanzamt reden.Warum hebst du die Quittungen nicht auf?Wenn du mit EC Karte oder Kreditkarte bezahlt hast,bleiben dir halt noch die Kontoauszüge als Zahlungsbeleg ;-)

    LG Astrid

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...also, wenn es um die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht, hast du eigentlich keine Probleme, weil die Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten werden. Tatbestandsmerkmal ist dabei die Entfernung, nicht jedoch die Art, wie du sie zurückgelegt hast.

    Was das Finanzamt da will, ist Unsinn. Purer Dummenfang. Ein wohlgesetztes Anschreiben dürfte dem ein Ende bereiten.

    Ein bisschen komplizierter wird es, wenn du mehr als 4.500 Euro angegeben hast. Da gilt zwar grundsätzlich auch die Entfernungspauschale, aber du musst belegen, dass du diese Strecke mit dem Kraftfahrzeug bewältigt hast. Aber auch da gibt es Wege.

    Lies dir mal § 9 (2) EStG durch (Link), aber ignorier die Stelle mit den ersten 20 km.

    Die ersten drei Antworten sind Quatsch, besonders die Drohung mit Steuerbetrug.

    Quelle(n): http://www.buzer.de/s1.htm?a=9&g=estg Nachtrag: Also Alfreds Tip, den Einspruch zurückzunehmen, ist Unsinn.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Rede mit dem Finanzamt und lege ihm zumindest die Rechnungen vor, die Du hast. Und biete vor allem an, dass Du in Zukunft alle Belege sammelst und die dann bei künftigen Steuererklärungen einreichst. Das ist durchaus glaubhaft.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Für alles was du absetzt bzw. absetzen willst MUSST du eine Quittung haben, woher bitte weisst du dann wieviel du wann bezahlt hast wenn du keine Rechnungen hast?????? Genau das werden die sich auch fragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jetzt bin ich etwas irritiert, denn normal muss man nur die einfachen km zur Arbeitsstelle angeben, die man über Reiseplanung o.ä. bekommen kann. Unser Finanzamt hat noch nie Tankbelege oder Reparaturrechnungen verlangt - habe ich auch von Bekannten nie gehört. Ausserdem wäre das ja auch totaler Blödsinn, denn darauf sind auch keine km-Stände angegeben. Ich würde den Sachbearbeiter aufsuchen und das einmal abklären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es reicht eigentlich der Wohnsitz und die Kilometerangabe zum Arbeitsplatz! Beide Adressen liegen dem Finazamt vor. Was mit den Werkstattrechnungen ist, weiss ich nicht, ob man da was bekommt. Für 2007 gibt es eine Nachzahlung der Beförderungskosten von Wohnung zum Arbeitsplatz.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    EC-Karten- Zahlung mit Kto.auszügen belegen!

    Wenn Sie Zeugen für Ihren Kilometerstand oder Reparaturen haben, lässt das Finanzamt sicher mit sich reden.

    Mal ehrlich: Einspruch erheben, ohne Belege zu haben ... hmmm ... Naja, aus Fehlern lernt man ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast doch Geld bekommen. Warum musst du Einspruch einlegen? Willst du vielleicht 20 Euro mehr bekommen? Dann musst du dir auch gefallen lassen, dass du alles genau nachweisen musst. Nehme einfach den Einspruch zurück und gebe dich zu Frieden. Dann will auch keiner solche Belege.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du pech hast biste wegen steuerbetrug dran.

    alle fahrten die man absetzt müssen belegt sein wir führen ein fahrten buch und quittungen und belege immer auf heben. da sind die vom finanzamt knallhart.

    sorry aber so gesehen biste durch deine unwissenheit da selber schuld, die rechnen nämlich gar nix pauschal (die Km-Pauschale ist auf den geldbetrag gemünzt nich auf die Km die müssen genau belegt werden)

    sprich beim finanzamt vor erkläre das wenn du glück hast sehen se von ner strafe ab du bekommst dann halt nur kein km-geld.

    und in zukunft das was du verlangst auch belegen dh alles was relevant ist aufheben und abheften das is eben unsere bürokratie

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