Meine Heizungen funktionieren nicht mehr? ?

Den Vermieter habe ich angerufen, er hat mich abgewürgt am telefon
warm wasser fließt auch nicht :(

Was kann ich tun ?

Mit mietmilderung habe ich ihm gedroht aber diesem schwein scheint es nicht zu jucken ....

und bitte nicht schreiben -ausziehen- man kann nicht einfach so mal ausziehen !!!

2009-01-07T02:06:34Z

wenn es möglichkeiten gibt - bitte ich um ein gerichtsurteil mit link !!!
DANKE

2009-01-07T02:25:00Z

Clemi leichter gesagt als getan
bei uns ist es jeden winter fast das gleiche aber bei dieser Kälte muss ich nicht auch noch in der wohnung mit mantel rumlaufen !!!
und habe ein kind !!!!

2009-01-07T02:26:53Z

Sehr hilfreiche anworten Ich danke euch allen !!!!!!!!!!!!

2009-01-07T07:29:15Z

Vielen dank euch allen ....eure anworten haben mir sehr sehr sehr geholfen !!!

KLASSE

und bei solchen super anworten kann ich leider nicht abstimmen ...
*entschuldigt-ihr habt alle die BA verdient*

rainer11132009-01-07T02:23:20Z

Beste Antwort

Im Notfall:
Heizung kaputt - Mieter darf selbst reparieren !
"Berlin (rpo). Wenn im Winter die Heizung in der Wohnung ausfällt, ist die Not groß. In einem solchen Fall darf der Mieter auch selbst Hand anlegen, ohne vorher ausführlich seinen Vermieter oder seine Hausverwaltung informiert zu haben.
Sind Vermieter oder Hausverwaltung telefonisch nicht erreichbar, etwa am Wochenende, könne der Mieter selbst handeln, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit. Das übliche Verfahren der Mängelanzeige, also die vorherige Information des Vermieters, würde in solchen Notfällen viel zu lange dauern.

Der Vermieter muss laut DMB auch dann alle Kosten ersetzen, die mit der Reparatur in Verbindung stehen - allerdings nur die notwendigen Ausgaben. Kann beispielsweise der undichte Heizkörper repariert werden, muss der Vermieter nicht den Austausch des Heizkörpers bezahlen.

Im Regelfall allerdings muss der Mieter den Vermieter, der grundsätzlich für notwendige Reparaturen und die Mängelbeseitigung verantwortlich ist, über auftretende Mängel oder Defekte informieren. Am besten geschieht dies schriftlich. Laut DMB muss sich der Vermieter dann um eine unverzügliche Reparatur kümmern.
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Heizungsausfall (totaler im Winter) - 40-100% Mietminderung !!!
LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, GE 1992, S. 1213 = WM 1993, S. 185 (Totaler Heizungsausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).
LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74, WM 1976, S. 10 (Totaler Heizungsausfall im Herbst und Winter).
LG Wiesbaden, WM 1980, S. 17.
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horsch2009-01-08T07:30:20Z

Bei komplettem Heizungs- und Warmwasserausfall im Winter kannst Du die Miete um 100% kürzen. Du brauchst es nicht anzudrohen, tu es! Er wird schon reagieren!

Anonym2009-01-07T02:36:58Z

Schleunigst beim Mieterverband anrufen und Termin machen; das kostet erstmal nichts; die können hübsch Druck machen, weil ja die Zeit drängt.
Wenn das schon öfters passiert ist und Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch einen Anwalt konsultieren.

Clemi2009-01-07T02:12:41Z

Mein Gott, jetzt bleib doch mal ruhig. Vielleicht geht's ja auch gleich wieder.... ;)

zwischendurch kannst du ja mal ein paar Nachrichten lesen, und nachgucken, wie viele Haushalte dieser Tage ohne Heizung und Warmwasser auskommen müssen/mussten.

Anonym2009-01-07T02:11:39Z

Suche doch einen Mieterverein auf, die können Dich beraten und schreiben auch den Vermieter an. Mietkürzungen sind durchaus möglich, aber bei diesen Temperaturen ist eine funktionierende Heizung wichtiger.

Du darfst nicht einfach einen Handwerker rufen, denn da gibt es ein Urteil vom BGH dass der Vermieter zumindest schriftlich angemahnt werden musste und ihm eine Frist gesetzt wurde. Könnte sein dass Du sonst die Kosten tragen musst. Ich würde Dir um auf Nummer sicher zu gehen den Gang zum Mieterschutzbund nahe legen.

http://www.tagesschau.de/inland/bgh10.html
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2005/Heizungsausfall.html

Ich finde es unverantwortlich, dass hier einige raten einen Installateur zu rufen ohne die Rechtslage zu kennen. Wenn der Vermieter sich weigert die Rechnung zu übernehmen, dann ist der Mieter höchst wahrscheinlich der Dumme. Deshalb ist es wichtig sich vorher über die Rechte zu informieren.

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