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Meine Heizungen funktionieren nicht mehr? ?

Den Vermieter habe ich angerufen, er hat mich abgewürgt am telefon

warm wasser fließt auch nicht :(

Was kann ich tun ?

Mit mietmilderung habe ich ihm gedroht aber diesem schwein scheint es nicht zu jucken ....

und bitte nicht schreiben -ausziehen- man kann nicht einfach so mal ausziehen !!!

Update:

wenn es möglichkeiten gibt - bitte ich um ein gerichtsurteil mit link !!!

DANKE

Update 2:

Clemi leichter gesagt als getan

bei uns ist es jeden winter fast das gleiche aber bei dieser Kälte muss ich nicht auch noch in der wohnung mit mantel rumlaufen !!!

und habe ein kind !!!!

Update 3:

Sehr hilfreiche anworten Ich danke euch allen !!!!!!!!!!!!

Update 4:

Vielen dank euch allen ....eure anworten haben mir sehr sehr sehr geholfen !!!

KLASSE

und bei solchen super anworten kann ich leider nicht abstimmen ...

*entschuldigt-ihr habt alle die BA verdient*

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Notfall:

    Heizung kaputt - Mieter darf selbst reparieren !

    "Berlin (rpo). Wenn im Winter die Heizung in der Wohnung ausfällt, ist die Not groß. In einem solchen Fall darf der Mieter auch selbst Hand anlegen, ohne vorher ausführlich seinen Vermieter oder seine Hausverwaltung informiert zu haben.

    Sind Vermieter oder Hausverwaltung telefonisch nicht erreichbar, etwa am Wochenende, könne der Mieter selbst handeln, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit. Das übliche Verfahren der Mängelanzeige, also die vorherige Information des Vermieters, würde in solchen Notfällen viel zu lange dauern.

    Der Vermieter muss laut DMB auch dann alle Kosten ersetzen, die mit der Reparatur in Verbindung stehen - allerdings nur die notwendigen Ausgaben. Kann beispielsweise der undichte Heizkörper repariert werden, muss der Vermieter nicht den Austausch des Heizkörpers bezahlen.

    Im Regelfall allerdings muss der Mieter den Vermieter, der grundsätzlich für notwendige Reparaturen und die Mängelbeseitigung verantwortlich ist, über auftretende Mängel oder Defekte informieren. Am besten geschieht dies schriftlich. Laut DMB muss sich der Vermieter dann um eine unverzügliche Reparatur kümmern.

    ----------------

    Heizungsausfall (totaler im Winter) - 40-100% Mietminderung !!!

    LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, GE 1992, S. 1213 = WM 1993, S. 185 (Totaler Heizungsausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).

    LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74, WM 1976, S. 10 (Totaler Heizungsausfall im Herbst und Winter).

    LG Wiesbaden, WM 1980, S. 17.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihn nochmals mit Zeugen anrufen und sagen, dass die Heizung komplett ausgefallen ist und auch kein Warmwasser und das du eine 100%ig Mitminderung durchführen willst und einen Handwerker auf seine Kosten bestellt.

    Du hast das Recht dazu, wenn im Winter die Heizung ausfällt, auf komplette Einstellung der Miete.

    http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-...

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietminderung/...

    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizung.htm

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Suche doch einen Mieterverein auf, die können Dich beraten und schreiben auch den Vermieter an. Mietkürzungen sind durchaus möglich, aber bei diesen Temperaturen ist eine funktionierende Heizung wichtiger.

    Du darfst nicht einfach einen Handwerker rufen, denn da gibt es ein Urteil vom BGH dass der Vermieter zumindest schriftlich angemahnt werden musste und ihm eine Frist gesetzt wurde. Könnte sein dass Du sonst die Kosten tragen musst. Ich würde Dir um auf Nummer sicher zu gehen den Gang zum Mieterschutzbund nahe legen.

    http://www.tagesschau.de/inland/bgh10.html

    http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrec...

    Ich finde es unverantwortlich, dass hier einige raten einen Installateur zu rufen ohne die Rechtslage zu kennen. Wenn der Vermieter sich weigert die Rechnung zu übernehmen, dann ist der Mieter höchst wahrscheinlich der Dumme. Deshalb ist es wichtig sich vorher über die Rechte zu informieren.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist der Hammer - ich an Deiner Stelle würde bei dieser Kälte einen

    Handwerker aus dem Branchenbuch (gelbe Seiten) bestellen und den Rechnungsbetrag von der Miete abziehen!

    Siehe auch den Rat und die Links von Jens.

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon im Messi beschrieben, ruf einen Monteur und klär im Vorfeld das die Rechnung direkt an den Vermieter geschickt wird. Ansonsten hast du ja jetzt einige gute Links erhalten.

    LG Porky ;)

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Mietminderung bei Heizungsausfall ist hier wegen der Möglichkeit von Erfrierungen für Mensch und Gerät (Heizkörper) nicht sonderlich zielführend. Deshalb: Beauftragung einer Fachfirma von Mieterseite im Rahmen einer so genannten Ersatzvornahme. In diesem Zusammenhang:

    Schriftliche Mitteilung an den Vermieter (per Einschreiben mit Rückschein), daß ihm bei eisigen Temperaturen der Ausfall der Heizanlage der Wohnung (Bezeichnung der Wohnung) am ... gemeldet worden war und daß er es von seiner Seite aus abgelehnt hatte, sich um das Problem pflichtgemäß zu kümmern.

    weitere Mitteilung im gleichen Schreiben, daß nun von Mieterseite im Rahmen der Ersatzvornahme sofort eine Fachfirma beauftragt wird und die Rechnung an den Vermieter weitergereicht wird bzw. diese direkt an ihn geht.

    Will er diese ggf. nicht bezahlen, dann den Betrag von der Miete einbehalten und ebenfalls hierüber schriftliche Mitteilung mit Begründung machen. Ggf. den Mietverein oder einen Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Scheu Dich nicht, einen Monteur kommen zu lassen und die Kosten

    mit der Miete zu verrechnen, Du bist im Recht! Wir hatten auch mal Ärger mit dem Vermieter wegen eines undichten Daches, als dieser trotz mehrfacher Aufforderung nichts unternahm haben wir auf unsere Kosten den Dachdecker bestellt und die Miete entsprechend der Rechnung einbehalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ruf einen Handwerker an,bestell ihn zu dir und die Rechnung lässt du an den Vermieter schicken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.e-juristen.de/Mietrecht/Heizung-Mietmin...

    http://iq.lycos.de/qa/show/1529559/Seit-2-Wochen-f...

    Du hast ja einige Links bekommen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung zu reparieren. Wenn er das nicht tut, geh doch mal zum Mieterschutz Bund.

    Du musst dich da anmelden und bekommst nicht nur Rechtsauskunft von einem Anwalt, sondern die schreiben deinen Vermieter auch an. Das hilft meistens sofort.

    Vermieter haben einen ziemlichen Respekt vor dem Mieterschutzb.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Überlege Dir wie es am schnellsten bei Dir warm wird. Setze Dich mit dem vermieter in Verbindung und frage ihn ob Du einen Handwerker auf seine Rechnung holen kannst. Kündige ihm Notfalls auch im Beisein von Zeugen an, dass Du zur Selbsthilfe greifst. Später kann man sich über die Kosten streiten, aber zuerst muss es bei Dir warm werden. Von Mietminderung wird es bei Dir auch nicht warm.

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