Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Mietminderung weil Heizung kaputt???
Seit Heiligabend ist bei uns (wohnen in einem Mietshaus) die Heizung kaputt und Warmwasser haben wir auch keins. Der Installateur war schon oft hier und immer hat der Vermieter gemeint es dauert eine Stunde dann funktioniert es wieder. Alle zwei Tage sagt uns der Vermieter das. Dann wird sie mal kurz lauwarm und dann ist alles wieder aus. Heizung und Warmwasser. Wir haben in der Wohnung 17 Grad und es ist bitterkalt. Zudem haben wir einen 3 jährigen Sohn, der gerade für Erkältungen sehr anfällig ist. Kann man Mietminderung beantragen? Und wenn ja wieviel? Habt Ihr irgendwelche Quellen für uns?
Unser Vermieter wohnt im Haus dabei, also hat er auch keine Heizung und Warmwasser. Der Installateur ist immer der selbe, er bleibt ca. ne Stunde da und dann ist er weg und das seit Heiligabend. Der Vermieter kommt meint in einer Stunde geht wieder alles, stimmt aber nicht, abends kommt er dann wieder und meint am nächsten Tag kommt wieder der Installateur.
11 Antworten
- Jan MLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bevor Du die miete minderst, mußt Du es Deinem Vermieter sagen, dass im Falle des weiteren Ausfalls der Heizung die Miete zu 100% gekürzt wird. Gib ihm dann 3 Tage Zeit den Mangel zu beheben und warte ab. Sollte die Heizung innerhalb der gesetzten Frist nicht funktionieren, dann kannst Du die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels einstellen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Der Vermieter darf Dir auch die Reparatur der Heizanlage dann nicht in der Nebenkostenabrechnung berechnen, nichtmal teilweise, da die Wartung und Reparatur dieser reine Vermietersache ist!
Quelle(n): So ist das Gesetz - Gina ®Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Zu meinen Vorschreibern,PERFEKT:Hoffe nur für dich,du bist im Mieterschutzbund.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei totalem Heizungsausfall kann die Mietminderung bis zu 100% betragen. Steht in den gängigen Vorschriften, aber ich würde mir jetzt einen Anwalt nehmen oder den Mieterschutzbund anrufen, die wissen es ganz genau.
GruÃ
Franky
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Heizung vollkommen ausfällt 100 %. Die beste Quelle wird wohl der Mieterverein sein.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hat die Mietsache Mängel, steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu. Dabei ist es ausreichend, wenn der Mieter den Mangel gegenüber dem Vermieter anzeigt. Weitergehende Mieterpflichten, etwa die Minderung anzukündigen oder dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen, bestehen nicht.
Die Minderungsbefugnis beginnt mit dem Auftreten der Mängel. Sie endet mit der Beseitigung der Mängel. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Mängelbeseitigung verweigert.
Die Minderungshöhen werden sehr unterschiedlich betrachtet:
Landgericht Kassel = 50%
Landgericht Hamburg = 100 %
Landgericht Berlin = 75%
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ihr armen.. das ist bitter, ich hatte mal ne Vermieterin, die liess uns auch im tiefsten Winter in einem Haus ohne Heizung.. dafür könnte ich diese Dame immer noch ....gggrrrrrrrrr...
Also.. setzt eine Frist bis wann das alles wieder funktionieren muss und wenns dann nicht geht, 100% die Miete kürzen.. geht nur im Winter... und zusätzlich die Kosten zurückverlangen, die durch alternatives Heizen z.B. mit elektrischen Heizkörpern in Form von Stromkosten anfallen. Alles Gute und hoffentlich habt ihr bald wieder ne warme Bude. To toi toi...
- ApolloLv 4vor 1 Jahrzehnt
Na klar könnt Ihr das machen und solltet es auch tun. Ãber die Höhe der MM könnt Ihr beim Mieterbund nachfragen.
Quelle(n): http://www.mieterbund.de/ - schleich_erLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sei vorsichtig mit einer Mietminderung. Auf keinen Fall ohne rechtliche Beratung durch den Mieterschutzverein. Die Mietminderung ist meines Wissens ein Druckmittel um den Vermieter zum Handel zu zwingen. Wie du aber selbst schreibst, war schon mehrfach ein Installateur vor Ort und hat etwas getan. Der Vermieter ist also ganz offensichtlich nicht untätig. Also pass auf, dass der Warnschuà nicht nach hinten losgeht.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
natürlich kannst du die miete mindern! wieviel und in welcher höhe würde ich beim mieterschutzbund fragen. dort muss man zwar eintreten, ist aber echt ein witz,- dafür das man jederzeit dort alles in bezug auf miete/vermieter etc. nachfragen kann.
ich habe meinem vermieter mal einen buchprüfer über die ins haus geschickt und habe dadurch 1200 dm gespart ;-)
lohnt sich auf jeden fall!
ansonsten mach dich hier mal schlau.
kostenlos bei geringem einkommen kannst du auch regional zur öra gehen und dir ein schreiben aufsetzen lassen. ( die sitzen meist im ortsamt und haben geregelte öffnungszeiten-meist abends)
- vor 1 Jahrzehnt
Eine angemessene Mietminderung bei einem Ausfall der Heizung liegt wohl im Bereich von etwa 50% der Kaltmiete. Ich würde meinen Vermieter schriftlich auf die Tatsache hinweisen, dass die Heizung kaputt ist und ich bis zu Behebung die Miete für die betroffenen Tage anteilig um 50% mindern werde.