Ist eine mündliche Freistellung von der Arbeitspflicht rechtskräftig?
Welche Dinge sollte ich jetzt beachten? Und kann ich jetzt auch "einfach so" eine Woche "Urlaub" machen? Oder muss ich für meinen AG im Rahmen meiner Arbeitszeit zur Verfügung stehen? Oder nur nach Ankündigung?
In meinem Fall ist es so:
Ich bin nicht gekündigt und werde innerhalb der Firma einen neuen Posten am 01.03.09 übernehmen. Bis dahin wurde ich von meinem momentanen direkten Vorgesetzten mit den Worten: "Bis dahin brauchst du nicht zu arbeiten, das Handy wird umgeleitet, den Dienstwagen behältst du bis dahin..." (Ich habe ihn auch zur privaten Nutzung.) "...deine Arbeitsmaterialien gibst du ab." freigestellt.
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
(Der BR ist bis 05.12.08 nicht erreichbar.)
Vielen Dank im Voraus für ein paar nützliche Hinweise!
Ich bin als Arbeitnehmerüberlassung in einen anderen Teil der Firma gegangen- auf 2 Jahre befristet. Wahrscheinlich um es "buchhalterisch einfacher" zu gestalten wurde "mein Bereich" aber noch vor Jahresende aufgelöst und ich habe nichts mehr zu tun. Die Befristung läuft aber erst zum 28.02.09 aus und ich wechsel erst dann wieder zurück. Der neue Posten ist aber auch erst ab 01.03.09 zu besetzen, so dass für meine Arbeitskraft gerade kein Bedarf zu bestehen scheint.