Ist eine mündliche Freistellung von der Arbeitspflicht rechtskräftig?

Welche Dinge sollte ich jetzt beachten? Und kann ich jetzt auch "einfach so" eine Woche "Urlaub" machen? Oder muss ich für meinen AG im Rahmen meiner Arbeitszeit zur Verfügung stehen? Oder nur nach Ankündigung?

In meinem Fall ist es so:
Ich bin nicht gekündigt und werde innerhalb der Firma einen neuen Posten am 01.03.09 übernehmen. Bis dahin wurde ich von meinem momentanen direkten Vorgesetzten mit den Worten: "Bis dahin brauchst du nicht zu arbeiten, das Handy wird umgeleitet, den Dienstwagen behältst du bis dahin..." (Ich habe ihn auch zur privaten Nutzung.) "...deine Arbeitsmaterialien gibst du ab." freigestellt.

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
(Der BR ist bis 05.12.08 nicht erreichbar.)

Vielen Dank im Voraus für ein paar nützliche Hinweise!

2008-12-23T02:26:10Z

Ich bin als Arbeitnehmerüberlassung in einen anderen Teil der Firma gegangen- auf 2 Jahre befristet. Wahrscheinlich um es "buchhalterisch einfacher" zu gestalten wurde "mein Bereich" aber noch vor Jahresende aufgelöst und ich habe nichts mehr zu tun. Die Befristung läuft aber erst zum 28.02.09 aus und ich wechsel erst dann wieder zurück. Der neue Posten ist aber auch erst ab 01.03.09 zu besetzen, so dass für meine Arbeitskraft gerade kein Bedarf zu bestehen scheint.

Tamara2008-12-23T02:36:22Z

Beste Antwort

Änderung in einem Arbeitsvertrag benötigen IMMER die schriftliche Form. Auch wenn die landläufige Meinung ist, dass ein mündlicher Vertrag auch bindend ist. Wenn sich jetzt der Chef, aus welchen gründen auch immer, es sich anders überlegt, dann bist Du der Depp.

Also, schriftlich geben lassen und dann kannst Du beruhigt in das neue Jahr rutschen :-)

Anonym2008-12-24T04:20:05Z

Eine Änderung des laufenden Arbeitsvertrages bedarf zur Gültigkeit auf jeden Fall der Schriftform, auch wenn du mit dem bezahlten Urlaub einverstanden bist.

Anonym2008-12-23T09:52:20Z

Mündliche Anweisungen dieser Art sind "schwebend unwirksam". Erst die Schriftform macht sie rechtswirksam.

idril_arien2008-12-23T09:00:37Z

Warum der Umweg über YC? Ruf doch deinen noch Chef an und frag ihn einfach, wie er sich das vorgestellt hat, und ob du auch wegfahren darfst. Dann bitte ihn, dir das schriftlich zu geben. Wir hier kennen doch die Gepflogenheiten in deinem Betrieb nicht.

Normalerweise erfolgen Freistellungen bei Kündigungen, damit keine Betriebsgeheimisse in einen neuen Betrieb übernommen werden können oder, falls der Chef befürchtet, der Gekündigte wiegelt die anderen gegen den Betrieb auf. Wenn man innerhalb eines Betriebes wechselt, ist das eher ungewöhnlich.

Also, frag ihn und laß es dir schriftlich geben.

ischdem2008-12-23T03:15:26Z

wie ist denn sonst der umgang bei euch ?

mündliche vertraäge gelten auch - hast du einen zeugen ?

geht dein gehalt weiter ?

wie sieht dein jetziger vertrag aus ?

all das sind fragen die man von hier aus nicht wissen kann ?

um klar zu sehen wäre ein schriftlicher vertrag und was dazu gehört schon wichtig , damit du weisst was du bist und was du hast .-

zb änderungsvertrag -

bei all dem soll man die pferde nicht scheu machen -
rechtsanwalt und so .......

geh zu deinem vorgestzten und und bitte ihn um klarheit auf friedlichem weg.-

nicht gleich anwalt und gewerkschaft

toi toi

Weitere Antworten anzeigen (2)