Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Mündlicher Vertrag ist es Rechtskräftig?
Hallo zusammen,
ein Vorfall von mir möchte ich Ihnen erklären und auch fragen ob ich da rechtlich vorgehen kann.
Am Samstag war ich bei einem VW Händler für eine PKW Besichtigung, das Auto gefiel mir sehr. Wir haben mit dem Händler gehandelt und er hat es akzeptiert, letze Vereinbraung war mit ihm, dass ich am montag anrufen soll und es telefonisch bestätigen soll. Er hat und Handschlag gegeben, vor allem ich habe ihn noch extra gefragt ob ich es schriftlich festlegen soll ob bis Mo noch fest bleibt, er hat die Aussage gemacht, es passiert schon nichts, da ist ja nur ein Tag zwischen... Sie können Sie auf mich verlassen sagte er. Naja am Montag habe ich ihn angerufen aber auch davor mit der Bank das finanzielle vorbereitet.. er sagte mir am Tel , NACH ihnen kam noch ein interessent und jetzt muss ich meinen cheff fragen, wer das Auto bekommt, ich sagte ich war zuerst da und sie haben es mir mündlich zugesagt. Ja sagte er ich kann es nicht entscheiden.. rufen sie mich in einer std an.. ich rief nochmal an., dann sagte er das Auto ist verkauft.. ich hab ihm gesagt, das ist unverschämt, was Sie machen und dass ich ihm nicht glaube, und extra gefragt wann haben sie den Vertrag abgeschlossen er so heute MOrgen um 08:00 Uhr und am tel meinte er ich frage nochmal meinen Cheff, da ist etwas faul. Ich ärgere mich sehr für dieses Verhalten von denen.. Könnte ich da rechtlich irgendwie vorgehen ?
Danke
13 Antworten
- Stefan HLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mal ganz ehrlich...
Dieser Fall ist sowas von ALT!!!! Mach deine Hausaufgaben für Bürgerliches Recht doch einfach mal selber!
In diesem Sinne....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rein theoretisch und wenn Du die Zusage beweisen kannst, könntest Du rechtlich vorgehen. Dann müsstest Du aber auch beweisen, dass Dir ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Stellt sich nur die Frage, ob die Sache die ganze Aufregung wert ist, vor allem, weil das weitere Kosten nach sich zieht.
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die meisten Verträge können und werden mündlich gemacht, sie sind rechtsgültig.
Zu einem Kaufvertrag gehören, Kauf-Angebotsabgabe und Angebotsannahme.
Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, eben weil dein Kaufangebot noch nicht abgegeben wurde. Es wurde erst am Montag telefonisch abgegeben.
Du hast dir das Recht vorbehalten vor Vertragsabschluss, also bevor Du dein Angebot abgibst, noch Zeit verstreichen zu lassen, aus welchen Gründen auch immer.
Es wäre anders wenn Du dein Kaufangebot abgeben hättest, er das Kaufangebot angenommen hätte, und festgelegt wurde wie der Vertrag abgewickelt wird. Z.B. Montagabend komme ich, bezahle und hole das Auto ab. Dann hättest Du auch am Montag das Geld bringen müssen, egal ob dir die Bank Kredit gibt oder nicht.
Der Händler hätte dir das Auto übergeben müsse, andernfalls Schadensersatz leisten.
Es ist ärgerlich, es ist in meinen Augen auch nicht redlich eine Zusage nicht einzuhalten, aber dummerweise hat hier der Händler das Recht auf seiner Seite.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rein THEORETISCH ist ein mündlicher Vertrag bindend, wenn Du dafür Zeugen gehabt hättest und Lust, lange Rechtsstreitigkeiten einzugehen und viel Geld für einen Anwalt zu bezahlen.
Du hast aber keinen mündlichen Kaufvertrag mit ihm geschlossen, sondern lediglich um eine quasi-reservierung bis Montag erbeten.
Leider Pech gehabt.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, und du das auch nachweisen könntest, kann der Verkäufer jetzt nicht mehr leisten da das Auto ja schon anderweitig verkauft ist. Er kann nicht mehr leisten = Du mußt nicht mehr zahlen. Allenfalls könnte er dir zum Ersatz des Dir entstandenen Schadens verpflichtet sein. Allerdings sehe ich nicht, wo Du einen Schaden erlitten hast. Was wolltest Du denn erreichen, wenn Du rechtlich vorgehen willst?
- vor 1 Jahrzehnt
Rechtlich sind mündliche Verträge gültig.
Aber !
Alles was ich nicht beweisen kann, kann ich auch nicht einfordern.
Ich finde das sich der Verkäufer am Samstag doch nicht festgelegt hatte.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die entscheidende Frage ist doch, ob das, was ihr da vereinbart habt, ein Kaufvertrag war oder nicht. Aus deiner Schilderung lässt sich das beim besten Willen nicht entnehmen - für mich klingt es eher nicht danach.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich sind alle mündlich getroffenen Vereinbarungen rechtswirksam - Frage nur, wie man es dann auch beweisen kann - und wie in diesem konkreten Fall ein Schaden entstanden sein könnte, den Du natürlich beziffern müsstest - sehe ich nicht -
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das ist nicht die frage. die frage ist, ob dir nachweislich ein materielleer schaden entstsanden ist. dann brauchst du aber auch zeugen, ansonbsten kannstr du das nicht beweisen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hast Du Zeugen für den mündlichen Vertrag? Wenn nicht, kannst Du es vergessen.
Wenn Du Zeugen hast, dann kannst Du Schadenersatz verlangen. Frag Deinen Anwalt zu Details.