Muss ich eine rote Wand bei Auszug weiß streichen?
Hallo ich bin gerade am ausziehen, wir haben bei einzug gestrichen und müssen demenstprechend (laut Mietvertrag) bei Auszug nicht streichen). Nun verlangt der vermieter aber das wir das schlafzimmer streichen da dieses rot ist. Ist dies zulässig oder nicht. ich weiss nur das sich im Mietrecht etwas geändert hat, aber nicht was?
Bitte nur Antworten, wenn ihr wirklich Bescheid wisst !! danke
2008-12-21T01:21:22Z
Ach ja hängt doch wenn möglich die entsprechenden Texte etc an damit ich sie dem vermieter vorlegen kann, find mich in dem Paragraphendschungel nicht zurecht
2008-12-21T02:40:43Z
Daumen runter sind nicht von mir!
perihell2008-12-21T01:28:53Z
Beste Antwort
Kann schon sein, daß Gabi uns alle gern hat, aber vom Mietrecht hat sie keinen Plan.
Es geht primär um die Farbe - das Rot.
Selbst wenn ihr beim Einzug gestrichen habt, gehen alle starken Farben beim Auszug nicht und müssen rückgängig gemacht werden.
Wenn ihr beige oder hellgelb gestrichen hättet, dann wär das kein Problem.
Woher ich das weiß?
Beratung durch den Mieterverein beim Auszug aus eine Dunkelblau-Quietschgrün-Knallrot gestrichenen Wohnung :-)
Soweit ich weiß, muss der Mieter beim Auszug gar nichts mehr renovieren. Es gibt neue Gerichtsurteile hierzu. Wenn du Dispersionsfarbe verwendet hast, kann sie ja vom Nachmieter überstrichen werden.
ja das kann er verlangen. Es wär etwas anderes, wenn die Wände weiss gestrichen wären. Du kannst aber den Nachmieter fragen, ob er die W��nde so übernimmt.
Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile. Der Fall fällt wohl unter extreme Gestaltung. Danach ist die Forderung Deines Vermieters mit einiger Sicherheit gerechtfertigt. Volltonfarbe an der Wand in einer Farbe wie Rot, Blau, Schwarz, Pink etc. ist nicht jedermanns Geschmack. Gedeckte Farben (hell) sind Standard, auf den der Vermieter (berechtigt) abstellt. Es sei denn, die Wand war schon beim Einzug so.
Hoffentlich lässt sich das Schlafzimmer einfach überstreichen, sonst wird´s aufwändig und teuer. ;-))