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Muss ich eine rote Wand bei Auszug weiß streichen?
Hallo ich bin gerade am ausziehen, wir haben bei einzug gestrichen und müssen demenstprechend (laut Mietvertrag) bei Auszug nicht streichen). Nun verlangt der vermieter aber das wir das schlafzimmer streichen da dieses rot ist. Ist dies zulässig oder nicht. ich weiss nur das sich im Mietrecht etwas geändert hat, aber nicht was?
Bitte nur Antworten, wenn ihr wirklich Bescheid wisst !!
danke
Ach ja hängt doch wenn möglich die entsprechenden Texte etc an damit ich sie dem vermieter vorlegen kann, find mich in dem Paragraphendschungel nicht zurecht
Daumen runter sind nicht von mir!
11 Antworten
- perihellLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kann schon sein, daß Gabi uns alle gern hat, aber vom Mietrecht hat sie keinen Plan.
Es geht primär um die Farbe - das Rot.
Selbst wenn ihr beim Einzug gestrichen habt, gehen alle starken Farben beim Auszug nicht und müssen rückgängig gemacht werden.
Wenn ihr beige oder hellgelb gestrichen hättet, dann wär das kein Problem.
Woher ich das weiß?
Beratung durch den Mieterverein beim Auszug aus eine Dunkelblau-Quietschgrün-Knallrot gestrichenen Wohnung :-)
- Rolli B.Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile. Der Fall fällt wohl unter extreme Gestaltung. Danach ist die Forderung Deines Vermieters mit einiger Sicherheit gerechtfertigt. Volltonfarbe an der Wand in einer Farbe wie Rot, Blau, Schwarz, Pink etc. ist nicht jedermanns Geschmack. Gedeckte Farben (hell) sind Standard, auf den der Vermieter (berechtigt) abstellt. Es sei denn, die Wand war schon beim Einzug so.
Hoffentlich lässt sich das Schlafzimmer einfach überstreichen, sonst wird´s aufwändig und teuer.
;-))
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, der Vermieter kann es verlangen, sofern es bereits schon im Mietvertrag steht. Der BGH hat es so entschieden, allerdings schränkte das Gericht das Recht des VERmieters ein, er kann nur helle Farben verlangen, also neben weiß auch alle beige und Cremefarben. Aber rot ist nun wirklich keine helle Farbe:
http://www.welt.de/welt_print/article2613173/BGH-V...
Wohlbemerkt: Du kannst während deiner Wohnzeit da jeden Farbton wählen, auch knallrote Wände und eine giftgrüne Decke, aber beim Auszug müssen wieder helle Farben dran.
- Trouper 01Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Streich die wand...du wolltest, wenn du einmal ein haus dein eigen nennst, mit hoher wahrscheinlichkeit auch keine "Streichwütigen" in deinem hause haben, die beim auszug den berühmten finger zeigen...das recht ist...gut so, auf seiten deines vermieters...aber du wolltest nur eine info, klar streichst du, bist ja kein asi...frohe weihnacht
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rot ist eine eher außergewöhnliche Farbe und deshalb ist das Verlangen des Vermieters zulässig. Also gut deckende Farbe holen und überpinseln.
- sr_fruehlingLv 6vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiß, muss der Mieter beim Auszug gar nichts mehr renovieren. Es gibt neue Gerichtsurteile hierzu. Wenn du Dispersionsfarbe verwendet hast, kann sie ja vom Nachmieter überstrichen werden.
- Opa 65Lv 5vor 1 Jahrzehnt
da wirst du wohl machen müssen. Die Wohnung muss indem Zustand verlassen werden ,wie du sie beim Einzug übernommen hast.Das hat nichts damit zu tun das du sie Besenrein verlassen kannst.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei hellen oder Pastellfarben hast Du Recht, bei anderen hat meist der Vermieter Recht. Genaue Auskunft gibt nur ein Gerichtsurteil.Aber da ist es einfacher schnell durch zu streichen.
- kruemelchen_11Lv 4vor 1 Jahrzehnt
ja das kann er verlangen. Es wär etwas anderes, wenn die Wände weiss gestrichen wären. Du kannst aber den Nachmieter fragen, ob er die Wände so übernimmt.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sofern es nicht schwarz ist,muß man es nicht überstreichen.War gerade im Fernsehen.Er muß diese Farbe hinnehmen.Alle,die behaupten,das man es weiß streichen muß,sind nicht informiert.