wie ist Bereitschaftvergütung zu besteuern?
Hallo,
folgende Situation:
Angestellter hat am Wochenende Rufbereitschaft und bekommt dafür 2 Euro die Stunde.
Aufgedröselt sieht das so aus:
Fr. 18:00 - 24:00
Sa. 00:00 - 24:00
So. 00:00 - 24:00
Mo. 00:00 - 06:00
Jetzt ist meine Frage ob diese Vergütung einfach auf das Bruttogehalt gerechnet wird, oder ob das vll. Steuerbegünstigt ist...
Ist Rufbereitschaft tatsächlich geleistete Arbeit?
Bin zwar einigen Einschränkungen unterworfen z.B. Aufenthalt, Alkohol usw...aber ich _arbeite_ ja nicht unbedingt.
Außerdem weiß ich nicht ob es sich dabei um einen "Zuschlag" im Sinne dieses Gesetzes handelt, oder ob das vll. einfach bloß ein Teil des Gehalts ist und somit nicht unter § 3b EstG fällt.
Ich danke euch!