Meine Mama war auf Kur, Arbeitsamt streicht komplettes Harzt4 ist das Rechtens?
Hallo!
Meine Mama wurde vor drei Jahre nach 25 Arbeitsjahren Arbeitslos und bekommt Harzt4. Jetzt musste sie 6 Wochen zur Kur und das Amt strich das komplette Geld, Sie kann keine einzige Rechnung begleichen.....geschweige den Miete zahlen.
Wohin kann man sich wenden?
Ich arbeite zwar aber schaffe es mit meinen Gehalt nicht sie mit zu versorgen.
2008-11-30T11:03:50Z
Sie hatte alle Unterlagen vor der Kur beim Amt abgegeben.
Anonym2008-11-30T11:36:17Z
Beste Antwort
Während eines Krankenhaus-, Kuraufenthaltes sind monatlich 35% der nach §20 bzw 28 SGB II maßgebenden monatlichen Regelleistung als Einkommen zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Betrag der Vollverpflegung ohne Tabakwaren. Liegt dieser unter 83,00€/Monat, wird er nicht als Einkommen in der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Also Abzug für einen vollen Monat von 122,85€ bei Regelleistung von 351,00€.
Kurz gesagt: Man darf lediglich 35 % der Regelleistung abziehen.
In dem Fall deiner Mutter wurde vom Amt rechtswidrig gehandelt. Da hilft zunächst Widerspruch einlegen und gegebenfalls eine Klage vor dem Sozialgericht.
so wie ich das verstehe, hat Deine Mutter diese Kur beim Arbeitsamt ja angegeben, oder? Du schriebest ja,sie hat die ganzen Papiere vor Beginn der Kur dort eingereicht.Aus diesem Grunde denke ich ist das nicht Rechtens was das Amt da veranstaltet!! Auch das Arbeitsamt bzw.die Argentur für Arbeit kann sich nicht alles erlauben. Und wenn diese Kur aus ärztkicher Sicht von Nöten war,dann ist das eben so. Da kann sich auch kein Amt drüber wegsetzen. Natürlich versuchen Sie es irgendwie. Wo wird man heute denn nicht beschissen,auf Hochdeutsch gesagt. Wenn alle Stricke reiÃen, würde ich an Eurer Stelle sogar noch einen Rechtsanwalt einschalten.LaÃt Euch das bloà nicht gefallen !!!
Hallo! Kann es sein,dass Deine Mutter die Kur nicht angegeben hat beim Amt?Denn das erfolgt nicht automatisch,und dann streicht das Amt das Geld,was sie dürfen.Ich muss auch zur Kur,habe es vorab mitgeteilt,und in dem Kurantrag der Krankenkasse stand direkt,das Amt darf das Sozigeld/Arbtgl.nicht einbehalten.NUR wenn man es nicht rechtzeitig mitteilt,da man für das Amt stets erreichbar sein muss.Normal.
Sorry, aber da hat deine Mutti wohl geschlafen. Kann es mir nur schwer vorstellen, dass das ALG 2 einfach so gestrichen wird - ohne Vorankündigung - ohne Bescheid.
Kann es sein, dass sie vergessen hat, der ARGE mitzuteilen, dass sie zur Kur fährt?
Edit: Und in den Unterlagen die sie abgegeben hat, stand nicht zufällig etwas davon drinnen, dass sie ihr Geld für die Dauer der Kur von einer anderen Stelle (evtl. Krankenkasse) bekommt?