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Meine Mama war auf Kur, Arbeitsamt streicht komplettes Harzt4 ist das Rechtens?
Hallo!
Meine Mama wurde vor drei Jahre nach 25 Arbeitsjahren Arbeitslos und bekommt Harzt4. Jetzt musste sie 6 Wochen zur Kur und das Amt strich das komplette Geld, Sie kann keine einzige Rechnung begleichen.....geschweige den Miete zahlen.
Wohin kann man sich wenden?
Ich arbeite zwar aber schaffe es mit meinen Gehalt nicht sie mit zu versorgen.
Sie hatte alle Unterlagen vor der Kur beim Amt abgegeben.
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Während eines Krankenhaus-, Kuraufenthaltes sind monatlich 35% der nach §20 bzw 28 SGB II maßgebenden monatlichen Regelleistung als Einkommen zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Betrag der Vollverpflegung ohne Tabakwaren. Liegt dieser unter 83,00€/Monat, wird er nicht als Einkommen in der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Also Abzug für einen vollen Monat von 122,85€ bei Regelleistung von 351,00€.
Kurz gesagt:
Man darf lediglich 35 % der Regelleistung abziehen.
In dem Fall deiner Mutter wurde vom Amt rechtswidrig gehandelt. Da hilft zunächst Widerspruch einlegen und gegebenfalls eine Klage vor dem Sozialgericht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kosten, die nicht anfallen, werden auch nicht vom Amt erstattet. Zumindest die Wohnkosten aber laufen weiter und das sollte auch dem Amt beigebracht werden. - Widerspruch ist sofort einzulegen!
- vor 1 Jahrzehnt
Sie dürfen nur den Lebensunterhalt streichen solange sie in Kur ist , das heiÃt das Geld für Essen.
Sie muss ja auch Krankenhaustagegeld zahlen. Alles zu steichen ist rechtswidrig. Widerspruch schriftlicgh einreichen und dann Klage beim sozialgericht
Quelle(n): eigene erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Amt spinnt, die muss Miete und auch einen Teil des Hartz4 Geldes bezahlen, den Rest darf das Amt aber behalten, da die Mutter durch die Kurklinik verpflegt wird. Warum diese Regelung? Frage unsere schwachsinnigen Politiker. Gut genaugenommen erhält sie durch die Kur keine ALG2 mehr, sondern Sozialgeld, ist aber das gleiche bloà unter anderem Namen und wird von der gleichen Behörde bearbeitet/bezahlt.
Sofort mit dem Amt nochmal sprechen. Stellen die sich quer, ab zum Rechtsanwalt für Sozialrecht, keine Angst wegen den Kosten, die muss das Amt übernehmen, das erklärt dir auch der Rechtsanwalt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Kann es sein,dass Deine Mutter die Kur nicht angegeben hat beim Amt?Denn das erfolgt nicht automatisch,und dann streicht das Amt das Geld,was sie dürfen.Ich muss auch zur Kur,habe es vorab mitgeteilt,und in dem Kurantrag der Krankenkasse stand direkt,das Amt darf das Sozigeld/Arbtgl.nicht einbehalten.NUR wenn man es nicht rechtzeitig mitteilt,da man für das Amt stets erreichbar sein muss.Normal.
- CarolineLv 4vor 1 Jahrzehnt
widerspruch einlegen.
Aber sie bekommt von der Rentenkasse für diese ZeitÃbergangsgeld, vieleicht auch dort nachfragen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sorry, aber da hat deine Mutti wohl geschlafen. Kann es mir nur schwer vorstellen, dass das ALG 2 einfach so gestrichen wird - ohne Vorankündigung - ohne Bescheid.
Kann es sein, dass sie vergessen hat, der ARGE mitzuteilen, dass sie zur Kur fährt?
Edit: Und in den Unterlagen die sie abgegeben hat, stand nicht zufällig etwas davon drinnen, dass sie ihr Geld für die Dauer der Kur von einer anderen Stelle (evtl. Krankenkasse) bekommt?
- IroostLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo
so wie ich das verstehe, hat Deine Mutter diese Kur beim Arbeitsamt ja angegeben, oder? Du schriebest ja,sie hat die ganzen Papiere vor Beginn der Kur dort eingereicht.Aus diesem Grunde denke ich ist das nicht Rechtens was das Amt da veranstaltet!!
Auch das Arbeitsamt bzw.die Argentur für Arbeit kann sich nicht alles erlauben. Und wenn diese Kur aus ärztkicher Sicht von Nöten war,dann ist das eben so. Da kann sich auch kein Amt drüber wegsetzen.
Natürlich versuchen Sie es irgendwie. Wo wird man heute denn nicht beschissen,auf Hochdeutsch gesagt.
Wenn alle Stricke reiÃen, würde ich an Eurer Stelle sogar noch einen Rechtsanwalt einschalten.LaÃt Euch das bloà nicht gefallen !!!
Gruà Iroost
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hatte sie den Folgeantrag gestellt ?
Ausserdem zur Krankenkasse gehen. Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Das ist ein Mix aus den 10 € die sie pro Tag zu bezahlen hat und mit der Versorgung. Während der Kur wird sie ja versorgt.
Ich denke da ist was organisatorisch fehlgelaufen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, so weit ich weià sollte sie sich an den Rententräger wenden, dieser bezahlt die Kur und sie bekommt ein Ãbergangsgeld!!! :-)))