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Ich war sechs Wochen in Kur, jetzt bin ich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet,?

Das Arbeitsamt hat mir jetzt einen Fragebogen zugeschickt was für Krankheiten ich habe und warum ich solange in Kur war.

Muss ich denen sagen was ich für Krankheiten habe?

Was passiert wenn ich keine Angaben mache? Können die mir das Arbeitslosengeld kürzen oder streichen?

Update:

Die Firma wo ich beschäftigt war hat insolvenz angemeldet, ich bekam dann eine Depression mit Existenzängsten und musste mich psychologisch behandeln lassen.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @PeterK,eine Unterschrift zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht ist seitens des Patienten erforderlich!!!!,lange war es ein Streitthema und endlich hat man sich dazu gerungen die Rechte von ALG1 u.-2 Empfängern zu stärken.Insbesondere wenn es darum geht die ärztliche Schweigepflicht zu entbinden,wenn der Fragesteller seine Unterschrift verweigert(das Recht hat er!!!)darf der behandelne Arzt keine Angaben über Therapie,Krankheitsbild nebst Medikation dem AA oder der ARGE machen.

    In solch einem Fall,veranlasst das AA und die ARGE eine Untersuchung bei einem Amtsarzt,das witzige ist nur das über 90% der Amtsärzte mega angek.... sind,wenn sie einen ALG1 od. ALG2-Empfänger untersuchen sollen im Auftrage der genannten Behörde.

    Selbst bei Abgabe einer Unterschrift hat der Empfänger von ALG1 u.-2 das Recht eine Kopie von der amtsärztlichen sowie hausärztlichen Untersuchung zu erhalten!,welche auch herausgegeben werden muß.

    Das einzigste was dieser ganze Quatsch soll ist nur ein Versuch den kranken ALG-Empfänger nach Möglichkeit auszusteuern,damit das AA sowie die ARGE eine bessere Statistik bekommen.

    2007 war ich für 2 Wochen krankgeschrieben,aufgrund einer Wirbelblockade im BWS-Bereich.Die ARGE Ostholstein aber war der Meinung ich müßte zum Amtsarzt.....,der Amtsarzt beim Gesundheitsamt Oldenburg/H. war sichtlich genervt als ich mit der Einladung von der ARGE kam.Eine Untersuchung erfolgte nicht!!!!,da der Amtsarzt mir knallhart ins Gesicht schmetterte das er in der Woche zwischen 30-40 ALG Empfänger untersuchen solle und nach Möglichkeit diese in Vorruhe bzw.Vollrente schicken soll!,sollte er dieses machen würde er mehr als unglaubwürdig darstehen dem Rententrägern gegenüber.

    An dem Untersuchungstag wurde mir für meinen Sachbearbeiter folgender Untersuchungsbericht mitgegeben:der Untersuchende Hr.XY darf keine Arbeiten im stehen,sitzen,liegen,nicht im kalten sowie warmen sowie in zugigen Bereichen machen..... .Auf meine Frage warum er sowas der ARGE mitteilt,bekam ich nur zur Antwort:"...mir ist es scheißegal was die ARGE mit ihren Leuten für Probleme hat,ich schicke niemanden in die Rente gar Vorruhe bloß damit die ARGE ihre Ruhe hat,ihre Wirbelblockaden können zu jederzeit wieder kommen wann und wie kann kein Mediziner sagen,wünsche der ARGE viel Spaß mit meinen Bericht..." .

    Das solche Untersuchungen zu Lasten des Steuerzahlers unnötig sind,brauch hier wohl nicht weiter zu sagen,leider haben die Damen und Herren des AA und der ARGE sehr viel Langeweile und kommen mit dem latein des Arztberichtes überhaupt nicht klar geschweige wissen eine Antwort.Bei mir waren es nur 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit die zu solchen Kasperletheater führten,bloß weil ein Sachbearbeiter von der ARGE Ostholstein Langeweile hatte und sich wichtig machen wollte.Die traurige Erkenntnis von der ARGE war nur:"...die Untersuchung hätten wir uns ja ersparen können,weiter wissen wir nun auch nicht......" .

    Soviel nur mal zur Kompetenz vom AA und ARGE,glaube das der Fragesteller das gleiche erleben wird wie viele andere,man wird versuchen ihn in Vorruhe bzw.,Vollrente zu schicken mit dem Ergebnis das die Rententräger ihn wieder zur ARGE schicken.....,hauptsache die Statistiken stimmen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    6 Wochen in Kur ist auch ungewöhnlich, die meisten müssen nach 4 Wochen wieder zurück sein.

    Klar müssen die das wissen, sonst vermitteln die dich eventuell an eine Stelle die du gesundheitlich gar nicht in der Lage bist zu erledigen.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es ist zwar einiges umstritten - aber grundsätzlich erhält das Amt die Angaben, die es haben will.

    Die wollen natürlich wissen, ob Du weiterhin voll leistungsfähig und voll in einer beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden kann und das ist auch deren Recht. Zunächst wird das Amt über § 60 ff. SGB I auf eine Mitwirkungspflicht verweisen, wonach Kürzungen bei fehlender Mitwirkung möglich sind.

    Andererseits sind dort Sachbearbeiter die medizinische Laien sind und die Sachlage nicht beurteilen können.

    Da wird dann gerne auf § 67 a SGB X und § 100 SGB X zurückgegriffen und die behandelnden Arzt direkt angeschrieben, die dann auch ohne Deine Zustimmung Auskunft erteilen dürfen.

    Wenn Du Dich also weigerst, machst Du die SBA beim AA erst recht neugierig. Also besser selbst den Fragebogen ausfüllen, da bist Du noch Handelnder und hast gewissen Einfluß.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie ich das hier Lese bist Du zuerst einmal gekündigt worden, weißt Du den Grund dazu, vielleicht nicht abgemeldet 2 wochen verlängert das ist nicht entschuldigtes Fehlen, was hat das Arbeitsamt (Arge ) damit zu machen warum und wieso Du in Kur warst. Die haben sich erst einmal damit zu beschäftigen wieso du gekündigt worden bist, im nachhinein kannst Du dann erzählen was Du noch gut und eingeschränkt machen kannst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo du warst 6 wochen in kur gewesen,das ist aber lange.Naja da kannst du aber nichts für das du krank warst.Ich würde dem arbeitsamt mitteilen was du für krankheiten hast und warum solange in kur!Wenn du keine angaben dennen gibst,dann werden sie nichts mehr für dich tun nur das arbeitslosengeld streichen oder abmelden denke ich.

    schönen tag noch

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Arbeitsamt möchte wissen ob Dein Kuraufenthalt sich auf Dein weiteres Arbeitsleben auswirkt. Deshalb möchtest Du die Fragen beantworten, das wird dann dem Arzt vom Amt vorgelegt und so können sie dann Stellenausschließenn die Du nicht mehr annehmen kannst

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich möchte dir sagen das du schon mit dem amt mit Arbeitspflicht hast. die fragen solltest du beantworten so gut du kannst. befunde erst ein mal nicht mit geben nur wen danach gefragt wird. über die Erkrankung bist du nicht Auskunftspflichtig das macht der amtsarzt. kommste mit den fragen nicht klar gehe ihn und füllt die fragen zusammen aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Boah! Sechs Wochen!!!!

    Nicht dass ich es dir wuensche, aber du hast besser eine wirklich schlimme Krankheit und teilst diese unverzueglich dem Arbeitsamt mit................

    denn ich habe bis vergangene (!) Woche nur fuer Steuergelder an den Staat gearbeitet und nicht in meine Tasche !!! Das sind erst schmerzen......

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bring denen die Bestätigung von der Kur am besten persönlich hin (macht ein besseres Bild) sagen musst du normal nicht was du hast das brauchst du einem Arbeitgeber ja auch nicht. Aber stell dich gut mit denen weil wenn denen irgendwas nicht passt dann streichen sie dir gleich etwas das geht da ganz schnell am besten du bist ehrlich und sagst denen was du hast dann kommen die dir auch anderst entgegen. Diesen Tip habe ich von meiner Nachbarin die Arbeitet im Arbeitsamt.

    alles Gute.

    Lg Pippi

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man braucht den Arbeitsamt nur die Bescheinigung vom aufenthalt in der Kur zu geben ( Kopie ) und was man für Krankheiten hat braucht man nicht zu sagen , allerdings ist das nicht unerheblich für die Arbeitssuche ,wenn du zum Beispiel nichts mehr Heben kannst ( Brauchst aber ein Attest ) Viel Spaß und eine Schöne Woche noch ! Carsten

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