Praktikum bei Hartz4 - bekomme Weihnachtsgeld. Welche Abzüge? (s. Details)?
Guten Morgen.
Ich mache zur Zeit ein bezahltes Praktikum, bekomme aber noch Hartz4. Mein Monatslohn ist auch schon mit meinem Bescheid verrechnet etc. Das ist alles okay. Jetzt hab ich eben von meinem Abteilungsleiter erfahren, dass ich ja auch Weihnachtsgeld bekomme. Anscheinend ein volles Brutto-Gehalt. Das sind bei mir 550,- Euro brutto, nach Sozialabgaben 434,- Euro netto.
Nun meine Frage. Was darf ich von dem Weihnachtsgeld am Ende behalten? Darf ich überhaupt was behalten oder nimmt mir das Amt evtl alles ab?
Schon mal Danke im Voraus.
Gruß, Jersey
Anonym2008-11-04T00:12:43Z
Beste Antwort
Du hast einen Freibetrag von mtl. 100 Euro alles was darüber liegt, streicht sich das Amt mit 80% ein, das gilt auch für Weihnachtsgeld. Das bedeutet dass Du von den 434 Euro 20 % behalten darfst, wenn der Freibetrag von 100´Euro schon jetzt in Deinem Bescheid mit verrechnet ist. Macht also 86,80 Euro.
@willou
Aber natürlich stimmt das so, wie ich es errechnet habe. Auch wenn das Zuflussprinzip gilt, ist der Satz hier bei 20 % die sie von der Summe behalten darf. Ich denke, die Sätze sind hier in der BRD einheitlich.Aber Du hast Recht, das Weihnachtsgeld wird voll als Einkommen angerechnet. Aber ich hab auch nix anderes behauptet.
Barbara hat das schön ausgerechnet. Leider stimmt es so aber nicht.
Es gilt das "Zuflussprinzip" D.h. das Weihnachtsgeld wird in dem Monat, in dem es Dir "zuflieÃt"/es also ausgezahlt wird, in voller Höhe als Einkommen gewertet. Und weil Du ja in diesem Monat schon Einkommen hast (nämlich die Praktikumsvergütung) ist das Weihnachtsgeld komplett weg !! Das ist einer der vielen Fehl- entwicklungen der sogen. "Hartz IV-Reform" (richtiger SGB II und SGB XII - Gesetzgebung). Ist doch klar, dass die Tatsache, dass das Weihnachtsgeld komplett weggenommen wird, absolut frustrieren muss !!
Wenn Weihnachtsgeld höher ist als die SGB II - Leistung steigen einige Bezieher von SGB II für einen Monat aus dem Bezug aus und beantragen im nächsten Monat neu. Das geht.
Ich habe schon von Leuten gehört, gerade welche die Praktikum machen, die das Weihnachtsgeld nicht angegeben haben und die ARGE hat auch nichts bemerkt. ABER das habe ich nur gehört und das würde ich selbstverständlich nie empfehlen. Es gibt Leute, die es als zulässigen "Ungehorsam" bezeichnen, wenn der Bürger nicht jede Ungerechtigkeit mitmacht.
Da wo ich etwas gehört habe und die ARGE war im üblichen Tiefschlaf ist dann auch nichts weiter passiert.
Da wo die ARGE davon Kenntnis erhielt, hat sie aufgefordert, das Geld anzugeben. Mit dem Ausdruck gröÃten Bedauerns und dem Hinweis auf den vorweihnachtlichen Stress und den Stress als Praktikant überhaupt meldet man dann nach. Damit ist meistens auch alles okay und mehr kommt auch da nicht. Nur, dass das Weihnachtsgeld dann futsch ist.
ABER, wie gesagt ... ich würde so etwas NIE empfehlen.
Schau doch einfach mal hier http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html dort kannst Du all Deine Werte eingeben. Der Rechner sagt Dir dann wieviel ALGII Dir zusätzlich zu Deinem Weihnachtsgeld noch zustehen würde. Die Differenz (zwischen dem was das Amt Dir tatsächlich gezahlt hat und dem was Dir laut Rechner zusteht), wirst Du dann ans Amt zurückzahlen müssen.